Zum Inhalt springen
krankenhausversicherung-24.de Angebot anfordern

Krankenhauszusatzversicherung Ratgeber

Kranken­haus­zusatz­versicherung Ratgeber: sechs Entscheidungen, und der Preis ist die letzte

Die meisten beginnen beim Monatsbeitrag. Das ist die einzige Größe, die sich nicht frei wählen lässt — sie ergibt sich aus allem, was vorher entschieden wurde. Dieser Ratgeber dreht die Reihenfolge um und geht die Entscheidungen so durch, wie sie tatsächlich anstehen.

Ärztin erläutert einer Frau eine Broschüre in einem hellen Beratungszimmer
Gut informiert entscheiden: Leistungen, Klinikwahl und Voraussetzungen der Zusatzversicherung verstehen.

Wahlarzthonorar über dem 3,5-fachen GOÄ-Satz

32 von 38

Gesellschaften erstatten ärztliche Honorare auch oberhalb des Höchstsatzes der Gebührenordnung.

Bei allen übrigen bleibt eine Honorarvereinbarung über dieser Grenze am Patienten hängen.

Krankenhauszusatzversicherung wählen: die Reihenfolge in einem Satz

Legen Sie zuerst Zimmer und Honorargrenze fest, klären Sie dann die Klinikwahl und die Annahmebedingungen — und vergleichen Sie erst danach Beträge. In dieser Reihenfolge schrumpft die Auswahl von 143 Tarifen auf eine Handvoll, die wirklich zueinander passen.

In welcher Reihenfolge entscheidet man richtig?

Jeder Schritt schränkt die Auswahl ein und macht den nächsten leichter. Wer dagegen mit dem Beitrag beginnt, sortiert nach einer Zahl, die für verschiedene Leistungsumfänge steht — und landet regelmäßig bei einem Tarif, der etwas anderes versichert als gesucht.

  1. Schritt 1 Zimmer festlegen

    Einbettzimmer oder Zweibettzimmer — an dieser Stelle entsteht der größte Teil des Beitrags. Die Kliniken verlangen für das Einzelzimmer etwa das Doppelte, und genau dieses Verhältnis findet sich in den Beiträgen wieder.

  2. Schritt 2 Grenze beim Arzthonorar bestimmen

    Hier entscheidet sich, ob im Ernstfall eine vierstellige Restforderung übrig bleibt. 32 Gesellschaften erstatten auch jenseits des Höchstsatzes der Gebührenordnung — der Rest hört dort auf.

  3. Schritt 3 Klinikwahl klären

    Wer eine bestimmte Fachklinik im Blick hat, sollte vorher wissen, ob sie auch Rehabilitation anbietet. In solchen Einrichtungen hängt die Erstattung an einer schriftlichen Zusage, die vor der Aufnahme vorliegen muss.

  4. Schritt 4 Eintrittsalter einrechnen

    Das Alter beim Abschluss wirkt auf den Beitrag stärker als jede andere Größe — und es ist die einzige, die sich ausschließlich in eine Richtung bewegt. Jedes Jahr Warten verteuert denselben Vertrag.

  5. Schritt 5 Annahmebedingungen prüfen

    Gesundheitsfragen und Wartezeiten entscheiden, ob der Vertrag überhaupt zustande kommt und ab wann er trägt. 21 Gesellschaften verzichten auf die allgemeine Wartezeit; bei den übrigen liegen zwischen Unterschrift und erster Leistung typischerweise drei Monate.

  6. Schritt 6 Beiträge nebeneinanderlegen

    Erst jetzt ist ein Preisvergleich aussagekräftig, weil erst jetzt vergleichbare Verträge nebeneinanderstehen. Zwei Beträge ohne gleiches Zimmer, gleiche Honorargrenze und gleiches Alter sagen nichts aus.

Welche Seite beantwortet welche Frage?

Die Einzelseiten gehen jeweils in die Tiefe — mit Klinikpreisen, Gebührenziffern und durchgerechneten Rechnungsbeträgen statt mit Prozentsätzen.

Wahlleistungen im Krankenhaus

§ 17 KHEntgG

Der rechtliche Rahmen: was eine Wahlleistung ist, wie sie vereinbart wird und welche Kopplung das Gesetz dem Krankenhaus verbietet.

Zweibettzimmer

die günstigere Stufe

Für viele die ausreichende Wahl — und der Punkt, an dem sich ein Tarif am deutlichsten verbilligen lässt, ohne die Wahlarztbehandlung aufzugeben.

Was der Schutz kostet

Beitrag gegen Klinikrechnung

Der Monatsbeitrag allein ist die halbe Rechnung. Daneben steht, was eine Woche Einzelzimmer als Selbstzahler kostet.

Für Angestellte

gesetzlich versichert

Was die Kasse im Krankenhaus trägt, wo sie aufhört und welche Lücke der Zusatzvertrag bei einem Angestelltenverhältnis schließt.

Für Selbstständige

Ausfall kostet doppelt

Bei eigener Firma zählt nicht nur die Rechnung, sondern die Dauer. Warum Tagegeld und Klinikwahl hier anders zu gewichten sind.

Alle Gesellschaften

38 Gesellschaften

Zu jeder Gesellschaft die vollständige Tariffamilie mit Beiträgen nach Eintrittsalter, Honorargrenze, Wartezeit und Annahmealter.

Alle 28 Ratgeberbeiträge von A bis Z

Von der Wartezeit über die Gesundheitsfragen bis zur Steuererklärung: jede Frage mit Gesetzesstelle, Rechenbeispiel und dem, was vor dem Abschluss zu klären ist.

Welche Irrtümer kosten im Leistungsfall am meisten?

Alle drei zeigen sich erst, wenn die Rechnung schon da ist. Vor dem Abschluss sind sie in wenigen Minuten auszuräumen.

  1. „Chefarzt ist Chefarzt"

    Der Wahlarzt rechnet nach Steigerungssätzen ab. Ein Tarif, der beim Höchstsatz endet, trägt eine darüber hinausgehende Honorarvereinbarung nicht — und gerade bei aufwendigen Eingriffen wird sie regelmäßig geschlossen.

  2. „Freie Klinikwahl heißt jede Klinik"

    Kliniken, die neben der Akutbehandlung auch Rehabilitation anbieten, gelten in den Bedingungen als gemischte Anstalt. Ohne Leistungszusage vor der Aufnahme wird dort nichts erstattet, obwohl der Vertrag ansonsten unverändert gilt.

  3. „Das mache ich, wenn es soweit ist"

    Der Vertrag setzt Gesundheit voraus, nicht Bedarf. Wer wartet, bis eine Behandlung ansteht, bekommt entweder einen Zuschlag, einen Ausschluss der betroffenen Diagnose — oder keinen Vertrag.

Welcher Tarif passt zu Ihren sechs Antworten?

Nennen Sie uns Zimmerwunsch, Geburtsjahr und Ihre Vorstellung vom Arzthonorar — wir rechnen die passenden Tarife durch und stellen sie nebeneinander. Kostenlos und unverbindlich.

Angebot anfordern

Häufige Fragen vor dem Abschluss

Womit fängt man beim Vergleich einer Krankenhauszusatzversicherung an?

Mit dem Zimmer, nicht mit dem Preis. Die Entscheidung zwischen Einbett- und Zweibettzimmer legt einen großen Teil des Beitrags fest, und ein Preisvergleich über beide Stufen hinweg vergleicht zwei verschiedene Verträge miteinander. Erst wenn Zimmer, Honorargrenze und Klinikwahl feststehen, steht auch fest, welche Beträge überhaupt gegeneinander antreten.

Wie viele Anbieter sollte man sich ansehen?

So viele, wie die gewünschte Kombination anbieten. Auf dieser Seite stehen 143 Tarife von 38 Gesellschaften nebeneinander. Von denen bleibt nach der Festlegung auf Zimmer und Honorargrenze meist eine überschaubare Zahl übrig — und die lässt sich Zeile für Zeile durchgehen.

Ab welchem Alter wird der Abschluss spürbar teurer?

Einen Stichtag gibt es nicht, der Beitrag steigt mit jedem Eintrittsjahr. Deutlich wird der Unterschied im Vergleich zweier Abschlüsse desselben Tarifs: Wer Mitte zwanzig einsteigt, zahlt in vielen Tarifen weniger als die Hälfte dessen, was derselbe Schutz ab Mitte fünfzig kostet — dauerhaft, denn das Eintrittsalter bleibt für die gesamte Vertragslaufzeit maßgeblich.

Worauf sollte man beim Kleingedruckten besonders achten?

Auf drei Stellen: die Grenze bei der Erstattung ärztlicher Honorare, die Behandlung gemischter Anstalten und das Höchstalter für die Aufnahme. Diese drei Punkte entscheiden im Leistungsfall über größere Beträge als jede Zusatzleistung, mit der Tarife sonst beworben werden.