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Das Formular bei der Aufnahme

Wahl­leistungs­vereinbarung: Was unterschreibt man bei der Aufnahme?

Ein Blatt, zwei Ankreuzfelder, eine Unterschrift — und aus der Kassenbehandlung wird eine private Rechnung. Die Wahlleistungsvereinbarung ist das Dokument, an dem sich entscheidet, wer Ihnen am Ende was in Rechnung stellt. § 17 KHEntgG stellt an sie drei Anforderungen, die jede für sich prüfbar sind.

Patient bespricht ein Aufnahmeformular mit einer Mitarbeiterin
Wahlleistungsvereinbarung: Unterkunft und ärztliche Wahlleistungen vor der Unterschrift genau prüfen.

Wahlleistungsvereinbarung: die drei Anforderungen des § 17 KHEntgG

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Anforderungen muss das Krankenhaus erfüllen: vorher vereinbaren, schriftlich oder in Textform, und über jedes Entgelt im Einzelnen unterrichten.

Unterkunft und Arztwahl sind zwei getrennte Vereinbarungen. Das Einzelzimmer darf nicht davon abhängen, dass Sie zusätzlich die Wahlarztbehandlung ankreuzen.

Wahlleistungsvereinbarung: eigener Vertrag neben dem Behandlungsvertrag

Der Behandlungsvertrag entsteht mit der Aufnahme und deckt alles ab, was medizinisch notwendig ist; abgerechnet wird er mit Ihrer Krankenkasse. Die Wahlleistungsvereinbarung kommt daneben zustande, betrifft ausschließlich Unterkunft, Arztwahl und vergleichbare Zusatzleistungen — und verpflichtet Sie persönlich. Was dort angekreuzt ist, zahlen Sie oder Ihre Zusatzversicherung; was nicht angekreuzt ist, darf gar nicht berechnet werden.

Schriftform oder Textform — und in jedem Fall vor der Behandlung

Die Form der Vereinbarung ist im Gesetz genau beschrieben, und die Reihenfolge ist Teil der Vorschrift: erst die Information über die Entgelte, dann die Vereinbarung, dann die Leistung. § 17 Absatz 2 KHEntgG lautet:

§ 17 Abs. 2 Sätze 1 und 2 KHEntgG

„Wahlleistungen sind vor der Erbringung schriftlich zu vereinbaren; der Patient ist vor Abschluss der Vereinbarung schriftlich über die Entgelte der Wahlleistungen und deren Inhalt im Einzelnen zu unterrichten. Abweichend von Satz 1 können Wahlleistungen vor der Erbringung auch in Textform vereinbart werden, wenn der Patient zuvor in geeigneter Weise in Textform über die Entgelte der Wahlleistung und deren Inhalt im Einzelnen informiert wird.“

Die Textform-Alternative im zweiten Satz ist noch nicht alt: Sie kam Ende 2019 hinzu und hat das Tablet im Aufnahmebüro erst möglich gemacht. An den inhaltlichen Anforderungen hat sich dadurch nichts geändert — auch die digitale Fassung muss die Entgelte im Einzelnen nennen und vor Behandlungsbeginn vorliegen.

„Im Einzelnen“ ist dabei das Wort, an dem sich in der Praxis alles entscheidet. Es genügt nicht, dass Sie wissen, dass ein Einzelzimmer etwas kostet. Sie müssen erfahren, was es auf der Station kostet, auf die Sie kommen, und was die ärztliche Wahlleistung auslöst. Lassen Sie sich das Entgeltverzeichnis aushändigen und nehmen Sie eine Kopie der unterschriebenen Vereinbarung mit — beides brauchen Sie später, wenn Sie die Rechnung bei Ihrer Versicherung einreichen.

Das Formular Feld für Feld: sieben Zeilen, auf die es ankommt

Die Formulare sehen von Klinik zu Klinik verschieden aus, enthalten aber im Kern dieselben Angaben. Die folgende Übersicht nimmt sie der Reihe nach durch.

Feld im FormularWas dort stehtWorauf zu achten ist
Datum und Uhrzeit der Unterschrift Zeitpunkt, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird. Er muss vor dem Beginn der Wahlleistung liegen. Ein nachträglich ausgefülltes Datum hilft niemandem — maßgeblich ist, wann tatsächlich unterschrieben wurde.
Wahlleistung Unterkunft Ankreuzfeld für Einbett- oder Zweibettzimmer, meist mit dem Tagessatz daneben. Der Satz muss der Ihrer künftigen Station sein, nicht der niedrigste des Klinikums. Fehlt er, lassen Sie ihn eintragen.
Wahlärztliche Leistungen Ankreuzfeld für die Behandlung durch liquidationsberechtigte Ärztinnen und Ärzte. Dieses Feld ist von der Unterkunft unabhängig. Sie können es leer lassen und trotzdem das Einzelzimmer bekommen.
Hinweis auf die Erstreckung Der Satz, dass sich die Vereinbarung auf alle an der Behandlung beteiligten liquidationsberechtigten Ärztinnen und Ärzte erstreckt. Er muss im Formular stehen — das schreibt § 17 Absatz 3 KHEntgG ausdrücklich vor. Aus einer Unterschrift werden dadurch mehrere Rechnungen.
Unterrichtung über die Entgelte Bestätigung, dass Sie das Entgeltverzeichnis erhalten und zur Kenntnis genommen haben. Bestätigen Sie nur, was zutrifft. Lassen Sie sich die Unterlage aushändigen, bevor Sie hier unterschreiben — Sie brauchen sie später ohnehin für die Erstattung.
Angaben zur Versicherung Name der Gesellschaft, Versicherungsnummer, manchmal eine Abtretungserklärung. Eine Abtretung bedeutet, dass die Klinik direkt mit Ihrer Versicherung abrechnet. Das ist bequem, entbindet Sie aber nicht von der Haftung für den Teil, den Ihr Tarif nicht trägt.
Vertretungsregelung beim Wahlarzt Name der ständigen ärztlichen Vertretung, falls der Wahlarzt verhindert ist. Dieser Name muss vor der Unterschrift eingetragen sein. Steht dort nichts, sinkt der zulässige Steigerungssatz, wenn jemand anders operiert.

Unterkunft und Arztwahl: zwei Vereinbarungen auf einem Blatt

Dass beide Felder untereinander stehen, verführt zu der Annahme, sie gehörten zusammen. Sie tun es nicht. Rechtlich sind es zwei Vereinbarungen, die unabhängig voneinander geschlossen werden können, und § 17 Absatz 4 KHEntgG verbietet es dem Krankenhaus ausdrücklich, die Unterkunft von der Buchung sonstiger Wahlleistungen abhängig zu machen.

Der praktische Unterschied zwischen beiden ist größer, als das Formular vermuten lässt. Das Zimmerentgelt steht vorher fest, lässt sich mit der Aufenthaltsdauer multiplizieren und ist damit vollständig kalkulierbar. Das Arzthonorar entsteht dagegen erst aus den erbrachten Einzelleistungen und richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte; wie hoch es ausfällt, wissen Sie erst, wenn die Rechnungen im Kasten liegen. Wer nur eines von beidem versichert hat, kreuzt deshalb auch nur eines an.

Feld „Wahlleistung Unterkunft“

  • Entgelt je Berechnungstag, vorher bezifferbar
  • Rechnung kommt vom Krankenhaus
  • Höhe hängt an Station und Aufenthaltsdauer
  • Der Entlassungstag bleibt zuschlagsfrei

Feld „Wahlärztliche Leistungen“

  • Abrechnung nach Einzelleistungen der Gebührenordnung
  • Rechnungen kommen von mehreren Ärztinnen und Ärzten
  • Höhe hängt am Steigerungssatz je Position
  • Bei stationärer Behandlung um 25 Prozent gemindert

Eine Unterschrift, mehrere Absender: Wen die ärztliche Wahlleistung erfasst

Kreuzen Sie die wahlärztlichen Leistungen an, gilt das nicht nur für die Ärztin oder den Arzt, die Ihnen im Aufnahmegespräch genannt wurden. § 17 Absatz 3 KHEntgG erstreckt die Vereinbarung auf alle an Ihrer Behandlung beteiligten angestellten oder beamteten Ärztinnen und Ärzte des Krankenhauses, soweit sie zur gesonderten Berechnung berechtigt sind — samt der Leistungen, die diese außerhalb der Klinik veranlassen. Auf diese Erstreckung muss die Vereinbarung ausdrücklich hinweisen; der Satz gehört also in das Formular.

Im Ergebnis erreichen Sie nach der Entlassung mehrere Rechnungen: von der Operateurin, vom Anästhesisten, aus der Radiologie, aus dem Labor. Welche Obergrenze Ihr Vertrag dafür vorsieht, ist deshalb die wichtigste Frage des ganzen Themas — sie ist unter Chefarztbehandlung und Chefarzthonorar über dem Höchstsatz aufgeschlüsselt. Wer die Ärztin oder den Arzt hinter dem Begriff „Wahlarzt“ genauer wissen will, findet das unter Wahlarztbehandlung.

Fünf Dinge, die vor der Unterschrift geklärt sein sollten

  1. Liegt das Entgeltverzeichnis der Station vor?

    Nicht der Aushang des Klinikums, sondern der Satz für den Bereich, auf den Sie kommen. Zwischen zwei Stationen desselben Trägers liegen oft mehrere Dutzend Euro am Tag.

  2. Ist die ständige ärztliche Vertretung namentlich eingetragen?

    Wird die wahlärztliche Leistung weder vom Wahlarzt noch von der vorher benannten ständigen Vertretung persönlich erbracht, sinkt die zulässige Obergrenze vom 3,5-fachen auf das 2,3-fache des Gebührensatzes.

  3. Deckt Ihr Tarif beide angekreuzten Felder?

    Wer nur die Unterkunft versichert hat, sollte die ärztliche Wahlleistung nicht mitankreuzen — sie wäre sonst in voller Höhe privat zu tragen.

  4. Ist eine Abtretung an das Krankenhaus vorgesehen?

    Dann rechnet die Klinik unmittelbar mit Ihrer Versicherung ab. Den Teil, den Ihr Tarif nicht übernimmt, schuldet weiterhin Sie.

  5. Haben Sie eine Kopie bekommen?

    Ohne die unterschriebene Vereinbarung und das Entgeltverzeichnis lässt sich später weder die Rechnung prüfen noch die Erstattung sauber beantragen.

Welcher Tarif deckt beide Felder der Wahlleistungsvereinbarung?

Sagen Sie uns Ihr Geburtsjahr und ob Sie Unterkunft, Arztwahl oder beides absichern wollen. Wir stellen Ihnen die passenden Tarife mit Beitrag und Erstattungsgrenze zusammen — kostenlos und unverbindlich.

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Häufige Fragen zur Wahlleistungsvereinbarung

Was unterschreibt man bei der Aufnahme eigentlich genau?

Einen eigenständigen Vertrag neben dem Behandlungsvertrag. Er regelt ausschließlich die Leistungen, die über die allgemeine Krankenhausleistung hinausgehen, und verpflichtet Sie persönlich zur Zahlung des dafür vorgesehenen Entgelts. Ohne diesen Vertrag bleibt es bei der Regelversorgung, die Ihre Krankenkasse abrechnet.

Gilt eine digital abgeschlossene Wahlleistungsvereinbarung?

Ja. § 17 Absatz 2 Satz 2 KHEntgG lässt seit Ende 2019 auch die Textform zu, vorausgesetzt, Sie werden zuvor in geeigneter Weise in Textform über Entgelte und Inhalt im Einzelnen informiert. Ein Tablet im Aufnahmebüro ist damit zulässig — die inhaltlichen Anforderungen ändern sich dadurch nicht.

Kann ich nur das Einzelzimmer vereinbaren und die Chefarztbehandlung weglassen?

Ja, und das ist ausdrücklich geschützt: § 17 Absatz 4 KHEntgG untersagt es, die Vereinbarung über gesondert berechenbare Unterkunft von einer Vereinbarung über sonstige Wahlleistungen abhängig zu machen. Hört man im Aufnahmebüro etwas anderes, nennt man diese Vorschrift und lässt die Unterkunft allein aufschreiben.

Muss die Vereinbarung vor jeder Aufnahme neu geschlossen werden?

Ja. Sie wird für den Aufenthalt geschlossen, für den sie gilt, und muss vor der Erbringung der Leistung vorliegen. Bei einer erneuten Aufnahme — auch in derselben Klinik und wegen derselben Erkrankung — wird deshalb erneut unterschrieben.

Was passiert, wenn mir niemand die Preise genannt hat?

Die Unterrichtung über die Entgelte „im Einzelnen“ ist keine Formalie, sondern Voraussetzung der Vereinbarung. Verlangen Sie das Entgeltverzeichnis der Station, lassen Sie sich eine Kopie der unterschriebenen Vereinbarung geben und prüfen Sie die spätere Rechnung Position für Position dagegen.

Wie der Aufenthalt danach abläuft und wer welche Rechnung schickt, steht unter Zusatzversicherung fürs Krankenhaus.