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Ausstieg aus dem stationären Zusatzschutz

Kranken­haus­zusatz­versicherung kündigen: Welche Frist gilt und was geht verloren?

Die Kündigung selbst ist ein Dreizeiler. Aufwendig ist, was vorher zu klären ist: Das Versicherungsjahr endet selten am 31. Dezember, ein Teil des Vertrags lässt sich einzeln beenden, und alles, was über die Jahre angespart wurde, bleibt beim alten Tarif zurück. Wer das kennt, entscheidet anders — manchmal gegen die Kündigung.

  • Fristen nach § 205 VVG und § 13 der Musterbedingungen
  • Anfrage kostenlos und unverbindlich
Frau bereitet einen Brief mit Versicherungsunterlagen vor
Kündigung vorbereiten: Fristen, Vertragslaufzeit und den weiteren Versicherungsschutz im Blick behalten.

Kündigungsfrist: drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres

3 Monate

vor dem Ende des Versicherungsjahres muss die Kündigung beim Versicherer sein — gerechnet vom Versicherungsbeginn, nicht vom Jahreswechsel.

Bei 32 Gesellschaften mit kapitalgedeckten Tarifen bleibt außerdem die gebildete Alterungsrückstellung zurück.

Drei Monate Frist, einzelne Tarife kündbar, nichts wird ausgezahlt

§ 205 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes lässt die Kündigung zum Ende des ersten und jedes folgenden Versicherungsjahres zu, mit drei Monaten Frist, und ausdrücklich auch beschränkt auf einzelne Personen oder einzelne Tarife. Zurück kommt dabei nichts: Weder gezahlte Beiträge noch die gebildete Alterungsrückstellung werden erstattet. Was Sie verlieren, ist deshalb nicht Geld auf einem Konto, sondern ein Preis, den Sie später nicht wiederbekommen.

Warum der 30. September kein Kündigungstermin ist

Der häufigste Fehler beim Ausstieg ist ein Datum. Viele rechnen mit dem Kalenderjahr und schicken die Kündigung Ende September los. Für einen Vertrag, der am 1. Mai begonnen hat, kommt sie damit zu früh oder zu spät — sein Versicherungsjahr endet am 30. April, die Frist läuft bis zum 31. Januar.

§ 13 Absatz 1 der Musterbedingungen setzt dazu eine zweite Bedingung, die im ersten Vertragsjahr greift: Gekündigt werden kann frühestens zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren. Wer eine solche Mindestlaufzeit unterschrieben hat, kommt vorher nicht heraus — es sei denn, eines der Sonderrechte aus der Tabelle unten greift.

  1. Versicherungsschein heraussuchen das Datum des Versicherungsbeginns

    Es steht dort ausdrücklich und ist der einzige Ausgangspunkt, der zählt. Das Datum der Antragstellung und das der Policierung sind es nicht.

  2. Zwölf Monate weiterzählen das Ende des Versicherungsjahres

    Bei einem Beginn am 1. Mai endet es am 30. April — und zwar in jedem Jahr, nicht nur im ersten.

  3. Drei Monate zurückrechnen der späteste Zugangstag

    Maßgeblich ist der Zugang beim Versicherer, nicht der Poststempel. Planen Sie Puffer ein und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.

  4. Mindestlaufzeit prüfen bis zu zwei Jahre möglich

    Ist eine Vertragsdauer vereinbart, gilt der erste Kündigungstermin erst zu ihrem Ablauf. Danach greift wieder der jährliche Rhythmus.

Fünf Wege aus dem Vertrag — und wie lange jeder offensteht

Neben dem jährlichen Termin gibt es vier Anlässe, bei denen sich eine eigene Tür öffnet. Sie alle haben kurze Fristen, und sie alle schließen sich wieder, ohne dass jemand daran erinnert.

AnlassFristWirksam zumWorauf zu achten ist
Ordentliche Kündigung drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres Ende des Versicherungsjahres Kann auf einzelne Personen oder einzelne Tarife beschränkt werden.
Beitragserhöhung durch Anpassung zwei Monate ab Zugang der Mitteilung Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung Die Mitteilung muss die maßgeblichen Gründe nennen, sonst läuft keine Frist.
Beitragsanstieg durch Erreichen einer Altersstufe zwei Monate ab der Änderung Zeitpunkt des Wirksamwerdens Gilt nur, wenn sich der Beitrag durch die Umstufung tatsächlich erhöht.
Eintritt der gesetzlichen Versicherungspflicht drei Monate nach Eintritt rückwirkend zum Eintritt der Pflicht Betrifft vor allem Vollversicherte; für Zusatztarife nur mittelbar von Bedeutung.
Der Versicherer kündigt einzelne Personen oder Tarife zwei Wochen ab Zugang der Erklärung Wirksamwerden der Kündigung Sie können verlangen, dass der übrige Teil des Vertrags ebenfalls aufgehoben wird.

Die zweite Zeile ist die, auf die es im Alltag am häufigsten ankommt. Wie der Anpassungsbrief zu prüfen ist und welche Alternativen vor der Kündigung stehen, ist unter Beitragserhöhung der Krankenhauszusatzversicherung im Einzelnen beschrieben.

Vier Dinge, die mit der Kündigung enden

Der Beitrag entfällt sofort — das ist der sichtbare Teil. Der unsichtbare besteht aus vier Positionen, die sich später nicht zurückkaufen lassen und die zusammen meist mehr wert sind als die Ersparnis eines Jahres.

Das Eintrittsalter von damals

der teuerste der vier Verluste

Ein neuer Vertrag wird zum Alter von heute kalkuliert. Zwischen einem Eintritt mit dreißig und einem mit fünfzig liegen in den Beitragstabellen der Gesellschaften mehrere Dutzend Euro im Monat — dauerhaft. Wie stark, steht unter Beitrag im Alter.

Die gebildete Alterungsrückstellung

bleibt beim Kollektiv des alten Tarifs

Sie wird weder ausgezahlt noch übertragen. Der Gesetzgeber erlaubt die Mitnahme nur im Umfang des Basistarifs und nur beim Wechsel in einen Vertrag, der die gesetzliche Absicherung ersetzen kann — was ein Zusatztarif nicht tut.

Die bestandene Gesundheitsprüfung

wird beim nächsten Antrag neu gestellt

Was Sie vor Jahren ohne Zuschlag hinter sich gebracht haben, steht erneut an — mit der Krankengeschichte, die Sie inzwischen haben. Welche Fragen das sind, steht unter Gesundheitsfragen bei der Zusatzversicherung.

Die Rückerstattung des laufenden Jahres

verfällt bei unterjähriger Kündigung

Wo eine Beitragsrückerstattung vereinbart ist, knüpfen die Bedingungen sie an ein volles Kalenderjahr mit zwölf fälligen Beitragsraten. Wer zur Jahresmitte aussteigt, hat für dieses Jahr nichts mehr zu erwarten — Beitragsrückerstattung.

Die Reihenfolge, wenn ein neuer Vertrag folgen soll

Erst annehmen lassen, dann kündigen

Wer zuerst kündigt und danach abgelehnt wird, steht ohne Schutz da — mit einem höheren Eintrittsalter und einer Krankengeschichte, die sich nicht zurückdrehen lässt. Die Annahmeerklärung der neuen Gesellschaft gehört deshalb in die Hand, bevor das Kündigungsschreiben in den Umschlag kommt. Die Einzelheiten dieses Vorgehens stehen unter Krankenhauszusatzversicherung wechseln.

Den Vertrag ruhen lassen: die Anwartschaftsversicherung

Für die häufigsten Kündigungsgründe — ein Jahr im Ausland, eine Elternzeit, eine enge Phase nach einem Jobwechsel — gibt es eine Lösung, die alle vier Verluste vermeidet. § 204 Absatz 5 VVG gibt Versicherungsnehmer und versicherter Person das Recht, einen gekündigten Vertrag als Anwartschaftsversicherung fortzuführen, soweit die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung betrieben wird.

Der Vertrag ruht dann gegen einen deutlich reduzierten Beitrag. Leistungen gibt es in dieser Zeit nicht; dafür laufen alle vier oben genannten Positionen unangetastet weiter. Wer zurückkommt, tritt in seinen alten Vertrag ein und nicht in einen neuen. Diese Möglichkeit steht in keinem Kündigungsformular — sie muss erfragt werden.

Lohnt der Ausstieg — oder reicht eine kleinere Stufe?

Wir rechnen Ihnen durch, was Ihr Tarif heute im Markt wert wäre und welche Stufe darunter in Frage kommt.

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Was in das Kündigungsschreiben gehört

Eine besondere Form schreibt das Gesetz für Ihre Kündigung nicht vor; die Textform genügt. Damit sie aber eindeutig zugeordnet wird und der Zugang später feststeht, sollten fünf Angaben darin stehen — und ein Satz, der häufig vergessen wird.

Fünf Angaben und eine Bitte

Versicherungsnummer und Tarifbezeichnung; Name und Geburtsdatum der versicherten Person; ob der gesamte Vertrag oder nur ein einzelner Tarif enden soll; der Termin, zu dem gekündigt wird, mit dem Zusatz, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt; und der Anlass, wenn ein Sonderkündigungsrecht genutzt wird. Dazu die Bitte, den Zugang und das Vertragsende schriftlich zu bestätigen — diese Bestätigung ist das einzige, was Sie später in der Hand haben.

  1. Kündigen Sie wirklich alles?

    Wo Unterkunft und ärztliche Wahlleistung getrennt versichert sind, lässt sich der teurere Baustein allein beenden. Der Vertrag bleibt bestehen, und mit ihm das Eintrittsalter.

  2. Haben Sie nach einem Tarifwechsel bei Ihrer Gesellschaft gefragt?

    Der Umstieg in eine andere Stufe derselben Gesellschaft lässt die Rückstellung stehen und kostet weder Eintrittsalter noch eine volle Gesundheitsprüfung.

  3. Steht ein neuer Vertrag bereits angenommen fest?

    Ohne Annahmeerklärung in der Hand ist die Kündigung ein Risiko, das sich nicht rückgängig machen lässt.

  4. Ist die Anwartschaft geprüft?

    Wer nur eine Zeit lang aussetzen will, fährt damit deutlich besser als mit einer Kündigung — fragen Sie ausdrücklich danach.

  5. Sind mitversicherte Personen informiert?

    Versicherte Personen haben ein eigenes Fortsetzungsrecht mit einer Frist von zwei Monaten ab Kenntnis. Es läuft ab, ohne dass jemand erinnert.

Bleibt der Vertrag am Ende bestehen, ist das kein verlorener Vorgang. Die meisten Gründe für eine Kündigung — ein gestiegener Beitrag, eine veränderte Lebenslage, ein zu großer Leistungsumfang — lassen sich innerhalb des bestehenden Vertrags lösen, und zwar unter Anrechnung dessen, was Sie bereits aufgebaut haben.

Bevor Sie kündigen: Was ist Ihr Vertrag heute wert?

Nennen Sie uns Tarif, Jahrgang und den aktuellen Beitrag. Sie erhalten die vergleichbaren Angebote und die Alternativen zur Kündigung als schriftliche Aufstellung.

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Häufige Fragen zur Kündigung

Welche Kündigungsfrist gilt für eine Krankenhauszusatzversicherung?

Drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. § 205 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes erlaubt die Kündigung zum Ende des ersten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung dieser Frist. Die Kündigung kann sich dabei auf einzelne versicherte Personen oder einzelne Tarife beschränken — Sie müssen also nicht den gesamten Vertrag aufgeben, wenn nur ein Baustein zu teuer geworden ist.

Ist das Versicherungsjahr dasselbe wie das Kalenderjahr?

Nur zufällig. Das Versicherungsjahr beginnt am Tag des Versicherungsbeginns und endet zwölf Monate später. Wer zum 1. Mai eingestiegen ist, muss bis Ende Januar kündigen, nicht bis Ende September. Das Datum steht im Versicherungsschein; rechnen Sie von dort aus rückwärts, bevor Sie einen Termin annehmen.

Bekomme ich die eingezahlten Beiträge oder die Alterungsrückstellung zurück?

Nein. Die Alterungsrückstellung ist für das Kollektiv Ihres Tarifs gebildet und wird bei einer Kündigung nicht ausgezahlt. Auch eine Übertragung auf eine andere Gesellschaft scheidet aus: § 204 Absatz 1 Nummer 2 VVG erlaubt sie nur für den Teil, der dem Basistarif entspricht, und nur zusammen mit einem Vertrag, der den gesetzlichen Schutz ersetzen kann. Ein Zusatztarif erfüllt beides nicht.

Kann ich den Vertrag ruhen lassen statt zu kündigen?

Wird die Versicherung nach Art der Lebensversicherung betrieben, ja. § 204 Absatz 5 VVG gibt das Recht, einen gekündigten Vertrag als Anwartschaftsversicherung fortzuführen. Sie zahlen dann nur einen Bruchteil des Beitrags, bekommen dafür keine Leistungen — und behalten alles, was ein Neuabschluss Sie kosten würde. Für ein Auslandsjahr oder eine finanziell enge Phase ist das fast immer die bessere Entscheidung.

Was passiert, wenn der Versicherungsnehmer kündigt und ich nur versicherte Person bin?

Dann steht Ihnen ein eigenes Recht zu. Nach § 207 VVG können versicherte Personen das Versicherungsverhältnis unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortsetzen. Die Frist beträgt zwei Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie von der Kündigung erfahren haben — bei einem Familienvertrag nach einer Trennung ist das die wichtigste Vorschrift überhaupt.

Eine Kündigung des stationären Zusatzvertrags berührt Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse nicht. Der Anspruch auf vollstationäre Behandlung bleibt unverändert bestehen — es endet allein der Anspruch auf die Wahlleistungen.