Höherstufung im bestehenden Vertrag
Vom Zweibettzimmer aufs Einbettzimmer hochstufen: Was verlangt der Versicherer?
Wer beim Abschluss die günstigere Zimmerstufe gewählt hat und später doch das Zimmer für sich allein möchte, muss dafür nicht den Anbieter wechseln. Das Versicherungsvertragsgesetz gibt einen Anspruch auf den Wechsel in einen anderen Tarif derselben Gesellschaft — mit einer klar umrissenen Gegenleistung.
Einbettzimmer statt Zweibettzimmer: der Mehrwert je Berechnungstag
80 €–100 €Unterschied je Tag zwischen Einbett- und Zweibettzuschlag in denselben Kliniken. Genau dieser Betrag ist die Mehrleistung, über die der Versicherer bei der Höherstufung entscheidet.
Angerechnet wird dabei die bis dahin gebildete Alterungsrückstellung — sie bleibt im Vertrag, weil der Vertrag fortgeführt und nicht neu geschlossen wird.
§ 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG: Anspruch auf Tarifwechsel beim eigenen Versicherer
Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer den Wechsel in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz verlangen, unter Anrechnung der erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung. Sind die Leistungen im Zieltarif höher oder umfassender, darf der Versicherer für diese Mehrleistung einen Leistungsausschluss, einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen — und der Versicherungsnehmer kann Zuschlag und Wartezeit abwenden, indem er für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart.
Höherstufung: vier Punkte gehen mit, drei werden neu verhandelt
Der Wechsel innerhalb der Gesellschaft ist kein Neuabschluss, sondern eine Änderung des laufenden Vertrags. Daraus folgt eine Bilanz mit zwei Seiten — und die linke Spalte ist der Grund, warum diese Lösung fast immer besser ist, als sich den Mehrschutz bei einer anderen Gesellschaft zu suchen.
| Punkt | Beim Tarifwechsel | Was das heißt |
|---|---|---|
| Erworbene Rechte aus dem bisherigen Tarif | bleibt erhalten | Sie werden angerechnet. Der Vertrag läuft fort, er wird nicht neu geschlossen. |
| Gebildete Alterungsrückstellung | bleibt erhalten | Sie bleibt im Vertrag und wird auf den neuen Tarif angerechnet — vorausgesetzt, der Tarif ist nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. |
| Eintrittsalter für den bisherigen Leistungsteil | bleibt erhalten | Für den Teil, der schon versichert war, bleibt es beim ursprünglichen Eintrittsalter. |
| Bereits abgelaufene Wartezeit | bleibt erhalten | Für den bisherigen Leistungsumfang läuft sie nicht neu an. |
| Gesundheitsprüfung für den Mehrschutz | wird neu bestimmt | Für die höheren oder umfassenderen Leistungen darf der Versicherer erneut fragen und einen angemessenen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss vereinbaren. |
| Wartezeit für den Mehrschutz | wird neu bestimmt | Soweit die Leistungen höher oder umfassender sind, darf insoweit auch eine Wartezeit verlangt werden. |
| Beitrag | wird neu bestimmt | Der Beitrag richtet sich nach dem neuen Tarif. Die aufgestockte Zimmerstufe ist die teuerste Einzelentscheidung im ganzen Vertrag. |
Dass Umstellungen innerhalb einer Gesellschaft ohne erneute Prüfung möglich sind, zeigt etwa die Zimmerlinie der Barmenia: Die Varianten ohne Alterungsrückstellung werden zum 60. Geburtstag in die Variante mit Alterungsrückstellung umgestellt — ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit. Das ist dieselbe Mechanik, angewandt auf ein anderes Merkmal.
Worüber genau entschieden wird: die Differenz der Zimmerzuschläge
„Mehrleistung“ klingt abstrakt und ist es nicht. Beim Sprung von der Zweibett- auf die Einbettstufe besteht sie aus einem einzigen, bezifferbaren Posten: dem Unterschied zwischen den beiden Zimmerzuschlägen, den die Klinik in Rechnung stellt. Die folgenden vier Standorte zeigen, wie groß er ausfällt.
| Klinik und Bereich | Einbettzimmer | Zweibettzimmer | Mehrleistung je Tag | Bei sieben Tagen |
|---|---|---|---|---|
| Universitätsklinikum Düsseldorf, Regelzimmer | 165 € | 85 € | 80 € | 560 € |
| Helios Klinikum Berlin-Buch, Interdisziplinäre Wahlleistung | 178,50 € | 97,50 € | 81 € | 567 € |
| Universitätsklinikum Gießen und Marburg, Stationen WL1 und WL2 | 177 € | 87 € | 90 € | 630 € |
| Universitätsklinikum Leipzig, mit Komfort- und Serviceleistungen | 190 € | 90 € | 100 € | 700 € |
Die letzte Spalte ist die eigentliche Entscheidungsgrundlage: Sie nennt den Betrag, den Sie bei einem einwöchigen Aufenthalt zusätzlich tragen, wenn Sie in der Zweibettstufe bleiben und trotzdem allein liegen wollen. Dem steht die Beitragsdifferenz gegenüber — und die fällt jeden Monat an, der Aufenthalt dagegen selten. Ob die Rechnung für Sie aufgeht, ist unter Einbettzimmer oder Zweibettzimmer nach Lebenslagen sortiert.
So läuft die Höherstufung ab
- Schritt 1
Zieltarif benennen
Der Anspruch richtet sich auf einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz derselben Gesellschaft. Bei einer Tariffamilie mit zwei Zimmerlinien ist das die Schwesterlinie; sie trägt meist denselben Namen mit anderer Ziffer.
- Schritt 2
Gesundheitsfragen zur Mehrleistung
Gefragt wird zum Risiko der zusätzlichen Leistung, nicht zum gesamten Vertrag. Der Umfang des Fragebogens fällt deshalb regelmäßig kleiner aus als bei einem Neuantrag.
- Schritt 3
Entscheidung des Versicherers
Drei Ergebnisse sind möglich: Umstellung ohne Zusatz, Umstellung mit angemessenem Risikozuschlag für die Mehrleistung oder Umstellung mit einem Leistungsausschluss für eine benannte Diagnose.
- Schritt 4
Wartezeit nur für den aufgestockten Teil
Läuft eine Wartezeit für die Mehrleistung, bleibt der bisherige Schutz in dieser Zeit unverändert bestehen. Sie stehen also nie ohne Deckung da — Sie haben vorübergehend weiterhin die alte Stufe.
- Schritt 5
Neuer Beitrag ab dem Umstellungstermin
Der Vertrag läuft mit einer geänderten Tarifzeile weiter. Vertragsnummer, Versicherungsjahr und Alterungsrückstellung bleiben dieselben.
Leistungsausschluss statt Risikozuschlag: das Wahlrecht des Versicherungsnehmers
Der letzte Halbsatz des § 204 Absatz 1 Nummer 1 VVG wird in Beratungsgesprächen selten genannt und ist in der Praxis die wichtigste Stellschraube: Der Versicherungsnehmer kann Risikozuschlag und Wartezeit abwenden, indem er für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart. Sie haben also die Wahl zwischen zwei Nachteilen und dürfen selbst entscheiden, welcher Sie weniger trifft.
Risikozuschlag annehmen
- Der Mehrschutz gilt uneingeschränkt, auch für die betroffene Diagnose
- Der Beitrag steigt dauerhaft über den regulären Tarifbeitrag hinaus
- Sinnvoll, wenn gerade diese Erkrankung einen Klinikaufenthalt erwarten lässt
Leistungsausschluss vereinbaren
- Der Beitrag bleibt der reguläre Tarifbeitrag
- Für die benannte Diagnose greift die höhere Zimmerstufe nicht
- Der bisherige Schutz bleibt auch für diese Diagnose unverändert bestehen
Der zweite Weg hat einen unterschätzten Vorteil: Der Ausschluss betrifft nur die Mehrleistung. Wer vorher das Zweibettzimmer versichert hatte, behält es auch für die ausgeschlossene Diagnose — der Ausschluss nimmt lediglich den Sprung auf die höhere Stufe für diesen einen Fall zurück. Das ist ein wesentlich milderer Eingriff als ein Ausschluss in einem neu abgeschlossenen Vertrag.
Höherstufen oder die Gesellschaft wechseln?
Beides führt zu einer besseren Zimmerstufe und hat wenig miteinander zu tun. Die Höherstufung bleibt im Vertrag, erhält Alterungsrückstellung und Eintrittsalter und prüft nur die Differenz. Der Anbieterwechsel beginnt einen neuen Vertrag mit dem heutigen Eintrittsalter, vollständiger Gesundheitsprüfung und der Frage, in welcher Reihenfolge gekündigt und beantragt wird. Wie diese Reihenfolge aussieht, steht unter Krankenhauszusatzversicherung wechseln.
Was kostet die Einbettstufe in Ihrem bestehenden Vertrag?
Nennen Sie uns Gesellschaft, Tarif und Geburtsjahr. Wir rechnen die Höherstufung gegen einen Neuabschluss und sagen Ihnen, welcher der beiden Wege für Sie günstiger ausfällt — kostenlos und unverbindlich.
Angebot anfordernHäufige Fragen zur Höherstufung auf das Einbettzimmer
Kann ich vom Zweibettzimmer aufs Einbettzimmer hochstufen?
Innerhalb derselben Gesellschaft ist das der Regelfall. § 204 Absatz 1 Nummer 1 VVG gibt bei bestehendem Versicherungsverhältnis einen Anspruch auf den Wechsel in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz, und zwar unter Anrechnung der erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung. Für den Mehrschutz darf der Versicherer allerdings Bedingungen stellen.
Muss ich für die Höherstufung noch einmal Gesundheitsfragen beantworten?
Nur für die Differenz. Soweit die Leistungen im Zieltarif höher oder umfassender sind, darf der Versicherer dafür einen Leistungsausschluss, einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen. Für den Teil, den Sie schon hatten, ändert sich nichts.
Wie umgehe ich einen Risikozuschlag für den Mehrschutz?
Das Gesetz sieht dafür eine ausdrückliche Möglichkeit vor: Sie können Zuschlag und Wartezeit abwenden, indem Sie für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbaren. Das lohnt sich, wenn der Ausschluss eine Diagnose betrifft, mit der Sie keinen Klinikaufenthalt erwarten — und es lohnt sich nicht, wenn er genau die Erkrankung trifft, um derentwillen Sie aufstocken wollen.
Geht die Alterungsrückstellung bei der Höherstufung verloren?
Nein, solange Sie bei derselben Gesellschaft bleiben. Der Anspruch aus § 204 Absatz 1 Nummer 1 VVG besteht ausdrücklich „bei bestehendem Versicherungsverhältnis“ und schließt die Anrechnung der Alterungsrückstellung ein. Anders liegt es beim Wechsel zu einem anderen Anbieter — dort bleibt sie beim bisherigen Vertrag.
Lohnt sich die Höherstufung finanziell?
Das entscheidet die Differenz der Zimmerzuschläge in den Kliniken, die für Sie in Frage kommen. In den vier hier aufgeführten Standorten liegt sie zwischen 80 € und 100 € je Berechnungstag — das ist der Betrag, den Sie ohne Höherstufung selbst tragen. Ihm steht die Beitragsdifferenz Monat für Monat gegenüber.