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Nach der Gesundheitsprüfung

Kranken­haus­zusatz­versicherung trotz Vor­erkrankung: Welche Wege bleiben?

Eine Vorerkrankung im Antrag ist kein Ausschlusskriterium, sondern der Beginn einer Verhandlung. Der Versicherer hat drei Antworten zur Auswahl, und bei zweien davon kommt der Vertrag zustande. Welche es wird, hängt an der Diagnose, am Zeitabstand — und an der Gesellschaft, bei der Sie beantragen.

Patientin bespricht ihre Unterlagen mit einer Ärztin
Vorerkrankungen: Gesundheitsangaben und mögliche Annahmebedingungen vor dem Abschluss klären.

Vorerkrankung im Antrag: drei mögliche Antworten

3 Wege

stehen dem Versicherer offen: Annahme zum regulären Beitrag, Annahme mit Risikozuschlag oder Annahme mit Leistungsausschluss für die betroffene Diagnose (§ 203 Abs. 1 Satz 2 VVG).

Bleibt es bei einer Absage, betrifft sie diesen Tarif — nicht Ihren Bedarf. 38 Gesellschaften entscheiden in unserer Übersicht nach eigenen Maßstäben.

§ 203 Abs. 1 Satz 2 VVG: Zuschlag und Ausschluss sind gesetzlich vorgesehen

Die Norm erlaubt dem Versicherer, „mit Rücksicht auf ein erhöhtes Risiko einen angemessenen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss“ zu vereinbaren. Beides ist also kein Entgegenkommen und keine Schikane, sondern der im Gesetz angelegte Normalfall für alles, was vom durchschnittlichen Risiko abweicht. Wer das weiß, liest den Annahmebescheid anders — und kann auf ihn antworten.

Was der Versicherer auf eine angegebene Vorerkrankung antworten kann

Der Annahmebescheid fällt in eine von vier Kategorien. Die mittleren beiden sind die häufigsten — und sie sind es, über die sich verhandeln lässt.

EntscheidungEinstufungWann sie fälltWas sie für Sie bedeutet
Annahme ohne Einschränkung ohne Zusatz Die Erkrankung ist ausgeheilt, folgenlos geblieben oder für den stationären Bereich ohne Bedeutung — etwa eine einmalige Behandlung ohne Wiederholung. Der Vertrag kommt zum regulären Beitrag zustande. Im Versicherungsschein steht nichts Zusätzliches.
Annahme mit Risikozuschlag mit Bedingung Die Erkrankung erhöht die Wahrscheinlichkeit stationärer Behandlung, lässt sich aber beziffern. Der Schutz gilt uneingeschränkt, auch für die betroffene Erkrankung. Der Zuschlag steht als eigener Betrag im Versicherungsschein und läuft neben dem Tarifbeitrag.
Annahme mit Leistungsausschluss mit Bedingung Die Erkrankung ist klar abgrenzbar, und der Versicherer möchte genau dieses eine Risiko nicht tragen. Der Beitrag bleibt der reguläre. Für die im Versicherungsschein benannte Diagnose und ihre Folgen erstattet der Tarif nicht, für alles andere voll.
Absage kein Vertrag Mehrere schwere Vorerkrankungen, laufende Behandlung oder eine noch offene Abklärung. Der Antrag kommt nicht zustande. Einen Kontrahierungszwang gibt es in der Zusatzversicherung nicht — dafür unterscheiden sich die Annahmeentscheidungen der Gesellschaften erheblich.

Welche Fragen überhaupt gestellt werden und wie weit sie zurückreichen, ist unter Gesundheitsfragen bei der Zusatzversicherung beschrieben. Diese Seite setzt dort an, wo die Antwort des Versicherers vorliegt.

Risikozuschlag oder Leistungsausschluss: eine Entscheidung nach Wahrscheinlichkeit

Bietet der Versicherer beides an, ist die Frage nicht, was angenehmer klingt, sondern was wahrscheinlicher ist. Ein Zuschlag kostet sicher, jeden Monat, und schützt gegen etwas Unsicheres. Ein Ausschluss kostet nichts und lässt eine Lücke, die nur dann auffällt, wenn genau diese Diagnose zu einem Klinikaufenthalt führt.

Praktisch hilft eine einfache Überlegung: Führt die betroffene Erkrankung typischerweise zu stationärer Behandlung — eine fortgeschrittene Gelenkarthrose, eine chronisch-entzündliche Darmerkrankung, eine Herzerkrankung —, dann ist der Zuschlag die passende Antwort. Handelt es sich um etwas, das ambulant behandelt wird und nur wegen der Aktenlage auftaucht — eine Allergie, eine einmalige Episode, ein abgeschlossener Heuschnupfen —, dann ist der Ausschluss der bessere Tausch.

Risikozuschlag annehmen, wenn …

  • die Erkrankung stationäre Behandlung erwarten lässt
  • sie fortschreitet oder in Schüben verläuft
  • ein Eingriff bereits diskutiert wurde
  • Sie einen gedeckelten Zuschlag gegenüber einer offenen Lücke vorziehen

Leistungsausschluss wählen, wenn …

  • die Erkrankung ambulant behandelt wird und stabil ist
  • sie eng und eindeutig benannt ist, nicht ein ganzes Organsystem
  • Sie den Beitrag über Jahrzehnte klein halten wollen
  • eine spätere Überprüfung realistisch erscheint

Achten Sie beim Ausschluss vor allem auf den Wortlaut. „Erkrankungen der Lendenwirbelsäule und deren Folgen“ ist etwas anderes als „Bandscheibenvorfall L4/L5 und dessen Folgen“ — die erste Formulierung erfasst auch alles, was zwanzig Jahre später an derselben Stelle entsteht. Eine engere Fassung lässt sich erfragen, bevor man die Police annimmt.

Nach einer Absage: vier Wege, die offenbleiben

Eine Absage ist die Entscheidung einer Gesellschaft über einen Tarif — nicht ein Urteil über Ihre Versicherbarkeit. Einen Kontrahierungszwang gibt es in der Zusatzversicherung nicht, und genau deshalb fallen die Annahmeentscheidungen unterschiedlich aus.

  1. Bei einer anderen Gesellschaft beantragen

    Die Fragenkataloge unterscheiden sich in Zuschnitt und Rückschauzeitraum. Was bei der einen Gesellschaft im Fragebogen steht, taucht bei der nächsten gar nicht auf — und umgekehrt. Ein zweiter Antrag ist deshalb keine Wiederholung.

  2. Den Leistungsanlass enger fassen

    Bausteine, die Wahlleistungen nur nach einem Unfall vorsehen, kommen teilweise ohne Gesundheitsfragen aus. Die Barmenia bietet einen solchen Baustein bis zum Eintrittsalter 66 an. Das deckt nicht alles ab — aber den Fall, der am wenigsten vorhersehbar ist.

  3. Auf eine Geldleistung ausweichen

    Ein Krankenhaustagegeld zahlt je Liegetag einen festen Betrag ohne Rechnungsnachweis. Damit lässt sich ein Einzelzimmer im Bedarfsfall selbst bezahlen, ohne dass der Vertrag an eine Diagnose geknüpft wäre. Die Einzelheiten stehen unter Krankenhaustagegeld.

  4. Den Abstand wachsen lassen

    Viele Fragenkataloge reichen drei Jahre zurück, im stationären Bereich häufig länger. Eine abgeschlossene Behandlung verliert mit jedem Jahr an Gewicht — ein erneuter Antrag nach Ablauf des Abfragezeitraums führt regelmäßig zu einer anderen Antwort.

Zuschlag oder Ausschluss später aufheben lassen

Beides ist an den Gesundheitszustand bei Antragstellung geknüpft und bleibt danach im Vertrag stehen, auch wenn sich die Lage bessert. Von selbst passiert nichts — aber ein Antrag auf Überprüfung ist formlos möglich und kostet außer einem aktuellen Befund nichts. Sinnvoll ist er, wenn seit der letzten Behandlung mehrere beschwerdefreie Jahre liegen, wenn ein Eingriff die Ursache dauerhaft beseitigt hat oder wenn sich eine Diagnose als unzutreffend herausgestellt hat.

Eine Besonderheit gilt, wenn der Zuschlag nicht bei Vertragsschluss, sondern nachträglich hinzukommt, weil ein Umstand erst später bekannt wird. § 19 Absatz 6 VVG gibt Ihnen dann ein fristloses Kündigungsrecht innerhalb eines Monats, sofern die Prämie um mehr als zehn Prozent steigt oder die Gefahr ausgeschlossen wird — und verpflichtet den Versicherer, Sie darauf hinzuweisen.

Welche Gesellschaft nimmt Ihre Vorerkrankung ohne Ausschluss an?

Schildern Sie uns Diagnose, Zeitpunkt und Behandlungsverlauf. Wir sagen Ihnen, mit welcher Annahmeentscheidung zu rechnen ist und welche Tarife für diese Ausgangslage in Frage kommen — kostenlos und unverbindlich.

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Häufige Fragen zur Annahme trotz Vorerkrankung

Bekomme ich sie trotz Vorerkrankung?

In vielen Fällen ja, und zwar zu einer von drei Bedingungen: ohne Einschränkung, mit einem Risikozuschlag oder mit einem Leistungsausschluss für die betroffene Diagnose. § 203 Absatz 1 Satz 2 VVG nennt die beiden letzten ausdrücklich als zulässige Gestaltungen. Entscheidend ist, ob die Erkrankung stationäre Behandlung erwarten lässt — eine ausgeheilte Sache aus dem Vorjahr wiegt anders als eine laufende.

Was ist besser: Risikozuschlag oder Leistungsausschluss?

Das hängt allein daran, ob die betroffene Diagnose einen Klinikaufenthalt erwarten lässt. Ist das der Fall, ist der Zuschlag das Geld wert, weil er genau dieses Risiko mitversichert. Ist es eher unwahrscheinlich, spart der Ausschluss Monat für Monat Beitrag, ohne dass Ihnen praktisch etwas fehlt. Beim Tarifwechsel innerhalb einer Gesellschaft haben Sie diese Wahl sogar ausdrücklich.

Wie lange gilt ein Leistungsausschluss?

Er gilt, bis er aufgehoben wird — von selbst endet er nicht. Nach einigen beschwerdefreien Jahren lohnt deshalb ein formloser Antrag auf Überprüfung, gestützt auf einen aktuellen ärztlichen Befund. Dasselbe gilt für einen Risikozuschlag, der auf einer inzwischen ausgeheilten Erkrankung beruht.

Darf der Versicherer den Beitrag nachträglich erhöhen, wenn etwas auffällt?

Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass ein erheblicher Umstand nicht angezeigt wurde, kann der Vertrag nach § 19 Absatz 4 VVG rückwirkend angepasst werden — mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss. Steigt die Prämie dadurch um mehr als zehn Prozent oder wird die Gefahr ausgeschlossen, gibt Ihnen § 19 Absatz 6 VVG ein fristloses Kündigungsrecht innerhalb eines Monats; darauf muss der Versicherer hinweisen.

Gibt es Tarife, die ohne Gesundheitsfragen auskommen?

Einzelne Bausteine kommen ohne aus, meist mit engerem Leistungsanlass. Die Barmenia etwa bietet mit „Mehr Komfort Unfall“ Wahlleistungen nach einem Unfall ohne Gesundheitsfragen und bis zum Eintrittsalter 66 an. Für wen ein solcher Zuschnitt passt und was er im Gegenzug enger fasst, ist auf der Seite zu Tarifen ohne Gesundheitsprüfung aufgeschlüsselt.