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Anbieterwechsel Schritt für Schritt

Kranken­haus­zusatz­versicherung wechseln: In welcher Reihenfolge geht man vor?

Beim Wechsel einer Zusatzversicherung entscheidet nicht die Auswahl über das Ergebnis, sondern die Abfolge. Wer zuerst kündigt, gibt einen angenommenen Vertrag aus der Hand und bewirbt sich anschließend mit einem höheren Eintrittsalter und einer längeren Krankengeschichte um einen neuen. Andersherum kostet der Versuch nichts.

Paar vergleicht zwei Vertragsmappen
Versicherung wechseln: Leistungen und Annahmebedingungen des neuen Vertrags sorgfältig prüfen.

Kündigungsfrist der Zusatzversicherung: § 205 Abs. 1 VVG

3 Monate

zum Ende des Versicherungsjahres — so lange vorher muss die Kündigung beim bisherigen Versicherer sein. Zu diesem Zeitpunkt sollte der neue Vertrag längst angenommen sein.

Wer binnen zwei Monaten unmittelbar anschließt, bekommt die Zeit im alten Vertrag auf die Wartezeit des neuen angerechnet (§ 197 Abs. 2 VVG).

Wechsel der Krankenhauszusatzversicherung: erst die Police, dann die Kündigung

Der neue Versicherer prüft Ihre Gesundheit vollständig neu — er kennt Ihren bisherigen Vertrag nicht und rechnet ihn sich auch nicht an. Solange diese Prüfung läuft, ist der Ausgang offen. Deshalb gilt ausnahmslos: Antrag stellen, Annahme schriftlich abwarten, den Beginn des neuen Vertrags auf den Tag nach dem Ende des alten legen — und erst dann kündigen. Die Kündigungsfrist von drei Monaten lässt dafür genug Zeit, wenn man früh genug anfängt.

Sechs Schritte, und keiner davon lässt sich vorziehen

  1. Sechs Monate vorher Den eigenen Vertrag aufschlagen

    Notieren Sie Versicherungsbeginn, Versicherungsjahr, Zimmerstufe, Erstattungsgrenze beim Arzthonorar und Wartezeitregelung. Ohne diese fünf Angaben lässt sich kein Angebot vergleichen, sondern nur ein Beitrag.

  2. Fünf Monate vorher Angebote mit gleichem Zuschnitt einholen

    Verglichen wird gleiche Zimmerstufe gegen gleiche Zimmerstufe und gleiche Honorargrenze gegen gleiche Honorargrenze. Auf dieser Seite stehen dafür 143 Tarife von 38 Gesellschaften nebeneinander.

  3. Vier Monate vorher Antrag beim neuen Versicherer stellen

    Die Gesundheitsfragen werden vollständig neu gestellt, und zwar ohne Rücksicht darauf, wie lange der alte Vertrag schon läuft. Beantworten Sie sie mit Ihren Unterlagen, nicht aus dem Gedächtnis.

  4. Drei Monate vorher Annahme abwarten — und erst dann kündigen

    Liegt die Police vor, geht die Kündigung raus, fristgerecht zum Ende des Versicherungsjahres. Liegt sie nicht vor, bleibt alles, wie es ist; Sie haben nichts verloren außer Zeit.

  5. Zum Stichtag Nahtlos anschließen

    Der neue Vertrag beginnt am Tag nach dem Ende des alten. Nur dann greift die Anrechnung der Vorversicherungszeit auf die Wartezeit.

  6. Danach Bestätigung und Unterlagen ablegen

    Kündigungsbestätigung des alten Versicherers und Police des neuen gehören zusammen in eine Mappe. Bei der nächsten Aufnahme ins Krankenhaus brauchen Sie die aktuelle Versicherungsbestätigung.

Was ein Anbieterwechsel kostet, bevor er etwas spart

Ein Wechsel ist kein Umzug, sondern ein Neuanfang. Vier Dinge bleiben beim alten Vertrag zurück, und sie sind der Grund, warum sich der Schritt nur bei einer deutlichen Beitragsdifferenz rechnet.

Was zurückbleibtWarumWas das bedeutet
Die gebildete Alterungsrückstellung § 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG erfasst nur substitutive Versicherungen in Höhe des Basistarifs Das über Jahre angesparte Kapital verbleibt im Kollektiv des bisherigen Tarifs.
Das ursprüngliche Eintrittsalter Der neue Beitrag richtet sich nach dem Alter bei dessen Versicherungsbeginn Je länger der alte Vertrag lief, desto größer ist dieser Nachteil — und er wirkt dauerhaft.
Die erledigte Gesundheitsprüfung Der neue Versicherer entscheidet eigenständig nach § 19 VVG Was seit dem ersten Abschluss an Diagnosen hinzukam, steht jetzt wieder im Antrag.
Vereinbarte Besitzstände Zusagen des alten Vertrags gelten nur dort Ein Wartezeitverzicht oder eine entschärfte Klausel muss im neuen Tarif erneut enthalten sein.

Die zweite Zeile ist die teuerste. Wer mit dreißig abgeschlossen hat und mit fünfzig wechselt, tauscht zwanzig Jahre günstiges Eintrittsalter gegen einen Tagespreis. Wie stark das durchschlägt, zeigen die Beiträge nach Eintrittsalter unter Was eine Krankenhauszusatzversicherung kostet.

Deshalb lohnt vor jedem Wechsel eine Zwischenfrage: Wollen Sie eigentlich einen anderen Anbieter — oder einen besseren Zuschnitt? Für das Zweite gibt es den Tarifwechsel innerhalb derselben Gesellschaft, bei dem alle vier Punkte oben erhalten bleiben. Er ist unter Vom Zweibettzimmer aufs Einbettzimmer wechseln beschrieben.

Ab welcher Beitragsdifferenz trägt sich der Neustart?

Rechnen lässt sich das nur mit dem eigenen Angebot in der Hand, weil jede Differenz anders ausfällt. Die Systematik ist aber immer dieselbe: Die monatliche Ersparnis läuft ab dem ersten Monat, der Nachteil aus dem höheren Eintrittsalter ebenfalls — nur eben in die andere Richtung und über die gesamte Restlaufzeit. Die folgenden Rechnungen nehmen eine Differenz von 6,00 € im Monat an.

Gleicher Leistungsumfang

Der Wechsel spart Beitrag

Annahme: 6,00 € weniger im Monat, gleiche Zimmerstufe
Ersparnis je Jahr72 €
Nach zehn Jahren720 €
Nach zwanzig Jahren1.440 €
BedingungAnnahme ohne Zuschlag
Trägt sich, wenn der neue Tarif dieselbe Erstattungsgrenze und dieselbe Zimmerstufe bietet.

Mit Risikozuschlag

Die Differenz schmilzt

Annahme: Zuschlag in Höhe der halben Ersparnis
Ersparnis je Jahr vor Zuschlag72 €
Risikozuschlag je Jahr− 36 €
Bleibt je Jahr36 €
Dazu verlorenAlterungsrückstellung
Hier ist die Frage berechtigt, ob der Aufwand den Rest der Ersparnis wert ist.

Besserer Zuschnitt

Gleicher Beitrag, höhere Grenze

Erstattung auch über dem Höchstsatz der Gebührenordnung
Beitragsdifferenz0 €
Erstattungsgrenze bisher3,5-facher Satz
Erstattungsgrenze neudarüber hinaus
Wert im Leistungsfallvierstellig
Der häufigste gute Grund für einen Wechsel ist keine Ersparnis, sondern eine Grenze.

Die Beitragsdifferenz von 6,00 € im Monat ist eine Annahme, mit der sich die Systematik zeigen lässt. Maßgeblich ist die Differenz in Ihrem konkreten Angebot — und die gehört immer gegen denselben Leistungsumfang gerechnet, nicht gegen einen schlankeren Tarif.

Ordentliche Kündigung und Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung

Zwei Wege führen aus dem alten Vertrag, und sie haben verschiedene Uhren. Der reguläre Weg steht in § 205 Absatz 1 VVG: Kündigung zum Ende des ersten oder jedes folgenden Versicherungsjahres, drei Monate Frist. Das Versicherungsjahr ist nicht zwingend das Kalenderjahr — es richtet sich nach dem Versicherungsbeginn, und genau daran scheitern die meisten Kündigungen, die zu spät kommen.

Der zweite Weg öffnet sich, wenn Post vom Versicherer kommt. Erhöht er die Prämie aufgrund einer Anpassungsklausel, können Sie nach § 205 Absatz 4 VVG innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen, und zwar mit Wirkung zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam werden soll. Dieses Fenster ist kurz — aber es ist der einzige Anlass, zu dem ein Wechsel außerhalb des Versicherungsjahres funktioniert. Was sonst noch bei einer Anpassung zu tun ist, steht unter Beitragserhöhung der Zusatzversicherung.

Beide Wege sind nach § 205 Absatz 1 Satz 2 VVG auf einzelne versicherte Personen oder einzelne Tarife beschränkbar. Das ist praktisch, wenn in einem Vertrag mehrere Personen versichert sind und nur für eine ein besseres Angebot vorliegt. Was beim Ausstieg sonst noch zu bedenken ist, steht unter Krankenhauszusatzversicherung kündigen.

Lohnt der Wechsel bei Ihrem Eintrittsalter noch?

Nennen Sie uns Ihren jetzigen Tarif, den Versicherungsbeginn und Ihr Geburtsjahr. Wir rechnen die Angebote gegen Ihren bestehenden Vertrag — und sagen es Ihnen auch, wenn Bleiben die bessere Entscheidung ist.

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Häufige Fragen zum Wechsel der Krankenhauszusatzversicherung

In welcher Reihenfolge wechselt man die Krankenhauszusatzversicherung?

Erst den neuen Vertrag beantragen, die Annahme schriftlich abwarten — und erst dann den alten kündigen. Die umgekehrte Reihenfolge ist der teuerste Fehler des ganzen Themas: Wird der neue Antrag abgelehnt, ist der alte Schutz weg, das Eintrittsalter ist gestiegen und die Gesundheitslage hat sich seit dem ersten Abschluss in aller Regel nicht verbessert.

Welche Kündigungsfrist gilt für die Krankenhauszusatzversicherung?

Nach § 205 Absatz 1 VVG können Sie ein Krankenversicherungsverhältnis, das für eine Dauer von mehr als einem Jahr eingegangen ist, zum Ende des ersten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann dabei auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden.

Nehme ich meine Alterungsrückstellung zum neuen Versicherer mit?

Bei einer Zusatzversicherung nicht. § 204 Absatz 1 Nummer 2 VVG erlaubt die Mitnahme nur für den Teil einer Versicherung, dessen Leistungen dem Basistarif entsprechen, und nur beim gleichzeitigen Abschluss eines Vertrags, der den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ersetzen kann. Eine stationäre Zusatzversicherung ersetzt die Kasse nicht — die gebildete Rückstellung bleibt deshalb beim bisherigen Vertrag.

Beginnt die Wartezeit beim neuen Versicherer von vorn?

Nicht, wenn der Anschluss stimmt. § 197 Absatz 2 VVG rechnet die im bisherigen Vertrag ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeit an, sofern die neue Versicherung spätestens zwei Monate nach Beendigung der Vorversicherung zum unmittelbaren Anschluss daran beantragt wird. Planen Sie den Wechsel deshalb ohne Lücke.

Kann ich nach einer Beitragserhöhung außerhalb der Frist kündigen?

Ja. § 205 Absatz 4 VVG gibt Ihnen bei einer Prämienerhöhung aufgrund einer Anpassungsklausel ein Kündigungsrecht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung, mit Wirkung zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam werden soll. Auch hier gilt: erst den neuen Vertrag in der Hand haben, dann kündigen.