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Krankenhauszusatzversicherung für Angestellte

Kranken­haus­zusatz­versicherung für Angestellte: Was beim Berufsstatus wirklich anders ist

Die ehrliche Antwort vorweg: beim stationären Schutz fast nichts. Der Beitrag hängt am Eintrittsalter und am Gesundheitszustand, nicht am Beruf. Wer als Angestellter etwas anderes braucht als ein Selbständiger, braucht es an einer anderen Stelle — beim Krankentagegeld.

Angestellte prüft Unterlagen an ihrem Büroarbeitsplatz
Für Angestellte: Den gesetzlichen Schutz und mögliche zusätzliche Krankenhausleistungen zusammen betrachten.

Beitrag für Angestellte: Eintrittsalter statt Beruf

Eintrittsalter

und Gesundheit — der Beruf steht auf keinem Antrag für die stationäre Zusatzversicherung.

Ein Angestellter zahlt denselben Beitrag wie ein Selbständiger gleichen Alters.

Was Angestellte stattdessen prüfen sollten

Wenn der Beruf nicht zählt, bleiben drei Fragen, die für Angestellte häufiger entscheidend sind als für andere Gruppen.

  1. Gibt es eine betriebliche Krankenversicherung?

    Manche Arbeitgeber schließen für die Belegschaft eine Gruppenversicherung ab, die stationäre Leistungen einschließt. Das ist selten, aber wenn es sie gibt, ist sie günstiger als jeder Einzelvertrag — und doppelter Schutz bringt nichts.

  2. Wie lange bleiben Sie dort?

    Endet eine betriebliche Lösung mit dem Arbeitsverhältnis, stehen Sie ohne Schutz da — und sind ein paar Jahre älter. Ein eigener Vertrag läuft unabhängig weiter, auch bei Jobwechsel oder Wechsel in die Selbständigkeit.

  3. Reicht Ihnen das Zweibettzimmer?

    Das ist die Frage, die den Beitrag am stärksten bewegt — und sie hat mit dem Beruf nichts zu tun, sondern mit dem eigenen Ruhebedürfnis. Beide Stufen im Vergleich: Einbettzimmer und Zweibettzimmer.

Eintrittsalter statt Berufsstatus: was den Beitrag treibt

21 Gesellschaften verzichten auf die allgemeine Wartezeit von drei Monaten. Bei allen übrigen läuft sie ab Versicherungsbeginn, bei Entbindung sind es acht Monate. Wer eine Behandlung bereits vor sich hat, kommt mit keinem Tarif mehr rechtzeitig — unabhängig davon, ob er angestellt ist oder nicht.

Wo der Berufsstatus tatsächlich zählt: beim Einkommen

Der folgende Abschnitt beschreibt nicht die stationäre Zusatzversicherung, sondern die zweite Lücke, die im Krankheitsfall entsteht: den Verdienstausfall. Dafür ist das Krankentagegeld zuständig, nicht der Zimmertarif. Beide werden häufig verwechselt, und hier liegt der Unterschied zwischen den Berufsgruppen tatsächlich.

Arbeitnehmer bzw. Angestellte haben bei Arbeitsunfähigkeit in der Regel Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung. Danach entsteht eine Einkommenslücke, die mit Hilfe einer Krankentagegeldversicherung geschlossen werden kann.

Gesetzlich Versicherte: Nach Ende der Lohnfortzahlung zahlt die gesetzliche Krankenkasse (GKV — Gesetzliche Krankenversicherung) zwar Krankengeld, dies allerdings nur in begrenzter Höhe. Es entsteht somit eine Lücke zwischen dem bisherigen Nettoeinkommen und dem Krankengeld.

Freiwillig gesetzlich Versicherte: Auch freiwillig gesetzlich Versicherten entsteht nach dem Ende der Lohnfortzahlung eine Einkommenslücke, da auch hier das Krankengeld begrenzt ist.

Privat Versicherte: Privat Krankenversicherte haben nach dem Ende der Lohnfortzahlung kein Einkommen mehr. Der Verdienstausfall beträgt somit 100 %. Für privat Versicherte ist eine Absicherung des Verdienstausfalls daher besonders wichtig.

Eine stationäre Zusatzversicherung schließt diese Lücke nicht — sie übernimmt Rechnungen für Wahlleistungen im Krankenhaus. Wer beides braucht, braucht zwei Verträge. Welche Versicherungsart wofür zuständig ist, steht auf der Startseite in einer eigenen Übersicht.

Was Sie von einem Vergleich erwarten können

Ein Vergleich der Krankenhausversicherung zeigt Ihnen, welche Tarife zu einem Angestelltenverhältnis passen — und das sind grundsätzlich alle, weil der Berufsstatus hier keine Rolle spielt. Die Auswahl entscheidet sich deshalb allein am Leistungsumfang: Zimmer, Grenze beim Arzthonorar, Klinikwahl. Wer an dieser Stelle die schwächere Stufe nimmt, spart wenige Euro im Monat und trägt dafür im Ernstfall die Differenz auf der Arztrechnung selbst.

Ihr Beitrag, für Ihr Alter gerechnet

143 Tarife von 38 Gesellschaften, verglichen nach den Merkmalen, die im Leistungsfall zählen.

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Häufige Fragen von Angestellten

Gibt es besondere Tarife für Angestellte?

Nein. Die stationäre Zusatzversicherung fragt nach Alter und Gesundheitszustand, nicht nach dem Beruf. Ein Angestellter zahlt denselben Beitrag wie ein Selbständiger gleichen Alters. Unterschiede nach Berufsgruppe gibt es erst beim Krankentagegeld, das den Verdienstausfall absichert.

Zahlt der Arbeitgeber etwas dazu?

In der Regel nicht. Es gibt allerdings Arbeitgeber, die eine betriebliche Krankenversicherung abschließen und darin stationäre Leistungen einschließen. Fragen Sie danach, bevor Sie privat abschließen — doppelter Schutz nützt nichts.

Was passiert mit dem Vertrag bei einem Jobwechsel?

Nichts. Die Zusatzversicherung ist ein privater Vertrag zwischen Ihnen und dem Versicherer und läuft unabhängig vom Arbeitsverhältnis weiter. Das gilt auch bei Arbeitslosigkeit oder beim Wechsel in die Selbständigkeit.

Lohnt sich der Abschluss noch mit 50?

Er wird teurer, aber nicht sinnlos — im Gegenteil steigt die Wahrscheinlichkeit eines Krankenhausaufenthalts genau dann. Wichtiger als das Alter ist der Gesundheitszustand: Wer bereits eine Behandlung vor sich hat, kommt zu spät.