Wartezeit in der stationären Zusatzversicherung
Ab wann greift die Krankenhauszusatzversicherung nach dem Abschluss?
Zwischen Unterschrift und Leistungsanspruch liegt bei vielen Tarifen eine Frist. Sie ist weder lang noch geheimnisvoll — aber sie beginnt an einem anderen Tag, als die meisten annehmen. Wer den falschen Starttag rechnet, verschätzt sich um Wochen, und im Zweifel genau um die Wochen, auf die es ankommt.
- Fristen nach § 197 VVG und den Musterbedingungen MB/KK
- Anfrage kostenlos und unverbindlich
Wartezeit: Gesellschaften mit Leistung ab dem ersten Tag
21von 38 Gesellschaften verzichten in ihren stationären Zusatztarifen ganz auf die Wartezeit — das sind 55 Prozent des Angebots.
Bei den übrigen 17 gilt die allgemeine Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn, für die Entbindung acht Monate.
Drei Monate allgemeine Wartezeit, acht Monate für die Entbindung
Die Höchstgrenzen stehen im Gesetz, der konkrete Wert im Tarif. Länger als drei Monate darf die allgemeine Wartezeit nicht sein, länger als acht Monate nicht die besondere Wartezeit für Entbindung und Psychotherapie. Gezählt wird ab dem Versicherungsbeginn, der im Versicherungsschein steht. Bei einem Unfall entfällt die allgemeine Frist sofort, und viele Tarife verzichten von vornherein auf beide.
Antrag, Police oder Versicherungsbeginn: Welcher Tag löst die Wartezeit aus?
Drei Daten stehen in jedem Vorgang, und sie liegen selten beieinander. Am 4. März geht der Antrag heraus. Am 19. März nimmt die Gesellschaft ihn an und stellt den Versicherungsschein aus. Als Versicherungsbeginn steht darin der 1. April. Die drei Monate laufen vom 1. April an — nicht vom 4. März. Aus knapp drei Monaten Wartezeit sind damit fast vier geworden, ohne dass irgendjemand etwas falsch gemacht hätte.
Die Bedingungen sind an dieser Stelle knapp und eindeutig. § 3 Absatz 1 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung besteht aus einem einzigen Satz:
§ 3 Abs. 1 MB/KK
„Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an.“
Der Versicherungsbeginn selbst ist zusätzlich nach unten abgesichert: Der Schutz beginnt zu dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Vertrages und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. Beide Sätze zusammen ergeben die Reihenfolge, nach der Sie planen sollten — und sie erklärt, warum ein Abschluss „noch schnell vor dem Termin“ die Frist nicht verkürzt.
- Tag 0
Antrag geht ein
Die Gesundheitsangaben sind gemacht, der Vertrag ist noch nicht geschlossen. Für die Wartezeit zählt dieser Tag nicht.
- Zwei bis vier Wochen später
Annahme und Versicherungsschein
Die Gesellschaft entscheidet, ob sie annimmt, und zu welchem Beitrag. Auch dieser Tag ist nicht der Starttag.
- Der Erste des Folgemonats
Versicherungsbeginn — die Uhr läuft
Das ist das Datum aus dem Versicherungsschein. Ab hier und nur ab hier zählen die drei beziehungsweise acht Monate.
- Nach drei Monaten
Allgemeine Wartezeit abgelaufen
Ein- oder Zweibettzimmer, Wahlarzt und die übrigen versicherten Bausteine stehen für neu beginnende Behandlungen offen.
- Nach acht Monaten
Besondere Wartezeit abgelaufen
Jetzt greift der Tarif auch für die Entbindung und für die stationäre Psychotherapie, soweit beide versichert sind.
Wer den Versicherungsbeginn selbst steuern will, sollte ihn im Antrag ausdrücklich nennen. Viele Gesellschaften setzen sonst den Ersten des Monats, der auf die Annahme folgt — und das kann je nach Eingangstag fast vier Wochen kosten.
Drei Monate allgemein, acht Monate besonders: Was gilt für welche Leistung?
§ 197 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes zieht zwei Obergrenzen. Wichtig ist das Wort, mit dem der Satz anfängt — „soweit Wartezeiten vereinbart werden“. Das Gesetz schreibt keine Frist vor, es begrenzt sie nur. Ein Tarif darf auf sie verzichten, und viele tun das.
| Frist | Höchstdauer | Wofür sie gilt | Bedeutung im Zusatztarif |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Wartezeit | drei Monate | alle versicherten Leistungen | Sie ist die Frist, die in der Praxis zählt — Zimmer, Wahlarzt, Transport, Begleitperson. |
| Besondere Wartezeit | acht Monate | Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie | Für einen reinen Krankenhaustarif bleibt davon vor allem die Entbindung übrig; die Zahnpositionen kommen darin nicht vor. |
Die Aufzählung der besonderen Wartezeit ist abschließend. Was dort nicht steht, unterliegt ihr auch nicht — eine Bandscheibenoperation, eine Hüftendoprothese oder eine Gallenblasenentfernung fallen unter die allgemeinen drei Monate, so groß der Eingriff auch sein mag. Umgekehrt hilft es nicht, eine geplante Entbindung als etwas anderes zu bezeichnen: Der Vertrag ordnet Untersuchung, Behandlung wegen Schwangerschaft und die Entbindung ausdrücklich demselben Versicherungsfall zu.
Vier Wege, auf denen die Wartezeit gar nicht erst anfällt
Die Frist ist keine feste Größe des Produkts, sondern eine Vereinbarung mit vier anerkannten Ausnahmen. Drei davon stehen in den Bedingungen, eine im Gesetz.
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Der Tarif verzichtet von vornherein
Der einfachste Weg und zugleich der häufigste: 21 Gesellschaften nennen in den stationären Zusatztarifen keine Wartezeit. Der Schutz gilt dann ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn, häufig auch für Entbindung und Psychotherapie. Welche Tarife das sind, steht auf der Seite zu Tarifen ohne Wartezeit.
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Ein Unfall löst die Behandlung aus
Für Unfälle entfällt die allgemeine Wartezeit nach § 3 Absatz 2 der Musterbedingungen. Der Grund ist einleuchtend: Ein Sturz lässt sich nicht vorausplanen, die Frist soll aber genau das verhindern — dass jemand eine bereits absehbare Behandlung noch schnell versichert.
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Ein ärztliches Zeugnis wird vorgelegt
Sieht der Tarif es vor, lassen sich die Wartezeiten gegen ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand erlassen. Die Untersuchung läuft nach einem Formular der Gesellschaft und auf eigene Kosten. Verbreitete Versicherungsbedingungen binden den Antragsteller seinen Antrag, gerechnet ab Eingang des Berichts — kalkulieren Sie diese Zeit mit ein.
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Eine Vorversicherung wird angerechnet
§ 197 Absatz 2 VVG verpflichtet die Gesellschaft, die ununterbrochen zurückgelegte Zeit aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder aus einer früheren Krankheitskostenversicherung anzurechnen. Die Frist dafür ist kurz: Der neue Vertrag muss binnen zwei Monaten nach dem Ende des alten beantragt werden, zum unmittelbaren Anschluss daran.
Eine fünfte Erleichterung betrifft Paare: Wer innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung oder der Eintragung einer Lebenspartnerschaft eine gleichartige Versicherung beantragt und dessen Partner seit mindestens drei Monaten versichert ist, kommt ebenfalls ohne die allgemeine Wartezeit hinein.
Welcher Tarif zahlt bei Ihnen ab dem ersten Tag?
Wir stellen Ihnen die Gesellschaften ohne Wartezeit für Ihren Jahrgang und Ihre Wunschstufe zusammen.
Angebot ohne Wartezeit anfordernWelche Gesellschaft lässt Sie wie lange warten?
Die Angabe steht in jedem Tarifblatt, nur selten an prominenter Stelle. Hier ist sie für alle Gesellschaften zusammengezogen, die derzeit einen eigenen stationären Zusatztarif führen.
| Gesellschaft | Allgemeine Wartezeit |
|---|---|
| Advigon | keine |
| Allianz | keine |
| ARAG | keine |
| AXA | keine |
| Barmenia | keine |
| Bayerische Beamtenkrankenkasse | keine |
| DA Direkt | keine |
| DFV | keine |
| die Bayerische | keine |
| ERGO | keine |
| Hallesche | keine |
| HanseMerkur | keine |
| INTER | keine |
| LKH | keine |
| Münchener Verein | keine |
| NÜRNBERGER | keine |
| R+V | keine |
| SDK | keine |
| SIGNAL IDUNA | keine |
| UKV | keine |
| Württembergische | keine |
| ALTE OLDENBURGER | 3 Monate |
| Concordia | 3 Monate |
| Continentale | 3 Monate |
| Debeka | 3 Monate |
| DEVK | 3 Monate |
| DKV | 3 Monate |
| Generali | 3 Monate |
| HUK-COBURG | 3 Monate |
| Janitos | 3 Monate |
| LVM | 3 Monate |
| Mecklenburgische | 3 Monate |
| ottonova | 3 Monate |
| uniVersa | 3 Monate |
| VGH | 3 Monate |
| vigo | 3 Monate |
| VRK | 3 Monate |
| WGV | 3 Monate |
Stand der Angaben: 18. September 2026. Ein Verzicht auf die allgemeine Wartezeit bedeutet nicht automatisch einen Verzicht auf die besondere Frist für die Entbindung — das ist der Punkt, den Sie auf der Seite der jeweiligen Gesellschaft nachlesen sollten.
Warum der Ablauf der Frist eine begonnene Behandlung nicht einschließt
Die Frist ist die eine Hürde, der Versicherungsfall die andere. Nach den Bedingungen beginnt der Versicherungsfall mit der Heilbehandlung und endet erst, wenn nach medizinischem Befund keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht. Eine Erkrankung, die im Februar abgeklärt wurde und im Oktober operiert wird, ist deshalb ein einziger, im Februar begonnener Fall — auch wenn die drei Monate längst abgelaufen sind.
Praktisch heißt das: Der Kalender allein entscheidet nicht. Maßgeblich ist, wann die erste ärztliche Behandlung wegen dieser Sache stattgefunden hat. Wer bereits eine Diagnose kennt und einen Eingriff bespricht, sollte diesen Zusammenhang kennen, bevor er einen Antrag stellt; die Einzelheiten dazu stehen unter Zusatzversicherung, wenn die OP schon feststeht.
Umgekehrt gilt die gute Nachricht genauso deutlich: Für alles, was nach dem Versicherungsbeginn neu auftritt, läuft nur noch die vereinbarte Frist — und bei 21 Gesellschaften nicht einmal die. Ein Abschluss in gesunden Tagen ist deshalb der günstigste und der unkomplizierteste, den es gibt.
- Steht ein Wunschtermin für den Versicherungsbeginn im Antrag?
Ohne Angabe setzt die Gesellschaft häufig den Ersten des Monats nach der Annahme — das verschiebt den Fristbeginn um bis zu vier Wochen.
- Gilt der Wartezeitverzicht auch für die Entbindung?
Manche Tarife verzichten auf die allgemeine, nicht aber auf die besondere Frist. Für eine Familienplanung ist das der entscheidende Unterschied.
- Ist eine Vorversicherung anzurechnen?
Wer aus einem anderen Krankheitskostenvertrag kommt, sollte die Bescheinigung darüber gleich mit dem Antrag einreichen und die Zweimonatsfrist im Blick behalten.
- Lohnt das ärztliche Zeugnis in Ihrem Fall?
Es kostet Geld und Zeit. Bei einer Frist von drei Monaten trägt sich das selten — bei acht Monaten vor einem festen Termin kann es die Rechnung drehen.
Wann beginnt Ihr Schutz — und welcher Tarif wartet nicht?
Nennen Sie uns Ihren Jahrgang und den gewünschten Versicherungsbeginn. Sie erhalten die passenden Tarife mit ihren Fristen als schriftliche Aufstellung.
Angebot anfordernHäufige Fragen zur Wartezeit der Krankenhauszusatzversicherung
Läuft die Wartezeit ab Antragstellung oder ab Versicherungsbeginn?
Ab Versicherungsbeginn. Die Musterbedingungen sagen das in einem Satz: Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an. Der Versicherungsbeginn ist das Datum, das im Versicherungsschein steht — nicht der Tag, an dem Sie den Antrag abgeschickt haben, und auch nicht der Tag, an dem die Gesellschaft ihn angenommen hat. Zwischen Antrag und Versicherungsbeginn können mehrere Wochen liegen, und diese Wochen zählen nicht mit.
Gilt die Wartezeit auch nach einem Unfall?
Nein. Für Unfälle entfällt die allgemeine Wartezeit nach den Musterbedingungen von vornherein. Wer am zweiten Tag nach Vertragsbeginn mit einem Trümmerbruch eingeliefert wird, hat also Anspruch auf die versicherten Wahlleistungen. Das gilt ausdrücklich für die allgemeine Frist — die besondere Frist für die Entbindung bleibt davon unberührt.
Kann ich die Wartezeit durch eine ärztliche Untersuchung abkürzen?
Wenn der Tarif es vorsieht, ja. Die Bedingungen erlauben einen Erlass der Wartezeiten gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses über den Gesundheitszustand. Die Untersuchung läuft nach einem Formular der Gesellschaft, und ihre Kosten trägt der Antragsteller. Rechnen Sie außerdem mit einer längeren Bindung an den Antrag: Eine verbreitete Fassung der Versicherungsbedingungen nennt dafür sechs Wochen, gerechnet vom Eingang des Untersuchungsberichts an.
Was passiert mit der Wartezeit, wenn ich von einem anderen Vertrag komme?
Sie wird angerechnet. Wer aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheidet oder aus einer anderen Krankheitskostenversicherung kommt, darf die dort ununterbrochen zurückgelegte Zeit auf die neue Wartezeit anrechnen lassen. Die Bedingung ist eng: Der neue Vertrag muss spätestens zwei Monate nach dem Ende des alten und im unmittelbaren Anschluss daran beantragt werden.
Zahlt der Tarif nach Ablauf der Wartezeit auch für eine Behandlung, die vorher begonnen hat?
Für den Teil, der vor Vertragsbeginn oder in die Wartezeit fällt, entsteht kein Anspruch. Der Versicherungsfall beginnt nach den Bedingungen mit der Heilbehandlung und endet erst, wenn nach medizinischem Befund keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht. Eine im Januar begonnene Behandlung bleibt deshalb auch im Juni derselbe Fall. Planen Sie den Abschluss also vor der ersten ärztlichen Abklärung, nicht danach.
Wenn der Beitrag im Laufe der Jahre steigt, hat das mit der Wartezeit nichts zu tun — die Gründe dafür stehen unter Beitragserhöhung der Krankenhauszusatzversicherung.