Sonderausgaben in der Steuererklärung
Ist die Krankenhauszusatzversicherung steuerlich absetzbar?
Der Beitrag ist eine Sonderausgabe — das steht so im Einkommensteuergesetz. Ob er sich auf die Steuer auswirkt, ist eine zweite und ganz andere Frage. Sie entscheidet sich an einem Höchstbetrag, den die Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei den meisten schon allein ausfüllen.
Sonstige Vorsorgeaufwendungen: Höchstbetrag für Arbeitnehmer
1.900 €je Kalenderjahr nach § 10 Abs. 4 EStG — wer keinen Arbeitgeberanteil und keinen Beitragszuschuss erhält, kommt auf 2.800 €.
Schon der eigene Anteil am Kassenbeitrag übersteigt diesen Betrag bei einem Bruttoeinkommen von 30.000 Euro deutlich — für den Zusatzbeitrag bleibt dann kein Abzugsvolumen übrig.
Sonderausgabe ja, Steuerersparnis meist nein
§ 10 Absatz 1 Nummer 3a EStG erfasst Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, soweit sie nicht schon zur Basisabsicherung nach Nummer 3 gehören — darunter fällt eine Krankenhauszusatzversicherung. Der Abzug ist aber gedeckelt, und § 10 Absatz 4 Satz 4 EStG ordnet an: Übersteigen die Beiträge zur Basisabsicherung den Höchstbetrag, sind diese abzuziehen und ein Abzug der Aufwendungen nach Nummer 3a scheidet aus. Die Reihenfolge entscheidet — und die Basisabsicherung steht vorn.
1.900 € oder 2.800 €: Welcher Höchstbetrag für wen gilt
§ 10 Absatz 4 EStG kennt zwei Beträge. Der höhere ist der Regelfall, der niedrigere gilt für alle, die ihre Krankenversicherung nicht allein bezahlen — weil ein Arbeitgeber beisteuert, weil ein Dienstherr Beihilfe gewährt oder weil ein Beitragszuschuss fließt.
| Wer | Höchstbetrag je Jahr | Grund |
|---|---|---|
| Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | 1.900 € | Der Arbeitgeberanteil ist eine steuerfreie Leistung im Sinne des § 3 Nr. 62 EStG. |
| Beamtinnen und Beamte mit Beihilfe | 1.900 € | Es besteht ein teilweiser Anspruch auf Übernahme von Krankheitskosten ohne eigene Aufwendungen. |
| Rentenbeziehende mit Beitragszuschuss | 1.900 € | Der Zuschuss zur Krankenversicherung wirkt wie der Arbeitgeberanteil. |
| Selbständige ohne Zuschuss | 2.800 € | Der Beitrag wird vollständig selbst getragen — es gilt der Regelhöchstbetrag. |
Der Höchstbetrag gilt je Person. Zusammen veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner rechnen ihn getrennt aus und addieren die Ergebnisse — jeder nach der für ihn zutreffenden Zeile.
Warum der Höchstbetrag schon vor dem Zusatzbeitrag voll ist
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt nach § 241 SGB V 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Bei Beschäftigten trägt der Arbeitgeber die Hälfte, es bleiben also 7,3 Prozent. Von diesem eigenen Anteil ist für die Steuer noch etwas abzuziehen: Weil sich aus dem Beitrag ein Anspruch auf Krankengeld ergeben kann, ist er nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG um vier Prozent zu mindern. Was dann übrig bleibt, zählt zur Basisabsicherung — und wird zuerst abgezogen.
Abzugsvolumen
Angestellt, 30.000 € brutto
| Eigener Anteil am Kassenbeitrag | 2.190 € |
| Minderung wegen Krankengeldanspruch | − 4 % |
| Als Basisabsicherung abziehbar | 2.102 € |
| Höchstbetrag | 1.900 € |
| Rest für den Zusatzbeitrag | 0 € |
Abzugsvolumen
Angestellt, 45.000 € brutto
| Eigener Anteil am Kassenbeitrag | 3.285 € |
| Minderung wegen Krankengeldanspruch | − 4 % |
| Als Basisabsicherung abziehbar | 3.154 € |
| Höchstbetrag | 1.900 € |
| Rest für den Zusatzbeitrag | 0 € |
Abzugsvolumen
Selbständig, freiwillig versichert, 40.000 €
| Eigener Anteil am Kassenbeitrag | 5.840 € |
| Minderung wegen Krankengeldanspruch | − 4 % |
| Als Basisabsicherung abziehbar | 5.606 € |
| Höchstbetrag | 2.800 € |
| Rest für den Zusatzbeitrag | 0 € |
Gerechnet mit dem allgemeinen Beitragssatz nach § 241 SGB V; der kassenindividuelle Zusatzbeitrag und der Beitrag zur Pflegeversicherung kommen jeweils noch hinzu und vergrößern den Abstand zum Höchstbetrag weiter. Die Werte stehen für die Systematik, nicht für eine Steuerberechnung im Einzelfall.
Die letzte Zeile ist das Ergebnis dieser Seite: In allen drei Fällen bleibt für den Beitrag zur Krankenhauszusatzversicherung kein Abzugsvolumen übrig. Dasselbe gilt für Beiträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung, die ebenfalls unter Nummer 3a fallen. Das ist kein Sonderfall der Zusatzversicherung, sondern die Regelwirkung des § 10 Absatz 4 EStG bei sozialversicherungspflichtigen Einkommen.
Anders sieht es in Jahren mit geringem oder ohne Erwerbseinkommen aus — etwa bei Elternzeit, längerer Selbständigkeit mit schwachem Ergebnis oder in Ausbildungsjahren. Dort kann der eigene Kassenbeitrag unter dem Höchstbetrag bleiben, und der Zusatzbeitrag wirkt sich tatsächlich aus. Genau deshalb gehört er in jedem Jahr in die Erklärung.
Anlage Vorsorgeaufwand: Wo der Beitrag hingehört
Sonderausgaben für Versicherungen werden in der Anlage Vorsorgeaufwand erklärt. Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung stehen dort im vorderen Abschnitt; sie werden bei Beschäftigten ohnehin elektronisch übermittelt. Der Beitrag zur Krankenhauszusatzversicherung gehört in den Abschnitt zu den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen — gemeinsam mit Unfall- und Haftpflichtbeiträgen.
- Maßgeblich ist der im Kalenderjahr gezahlte Betrag, nicht der vereinbarte Monatsbeitrag mal zwölf.
- Eine Beitragsrückerstattung mindert den abziehbaren Betrag des Jahres, in dem sie zufließt.
- Zahlen Sie für mitversicherte Kinder, gehört deren Beitrag in Ihre Erklärung, solange Sie ihn wirtschaftlich tragen.
- Eine Bescheinigung der Gesellschaft ist nicht zwingend beizufügen; heben Sie sie für Rückfragen des Finanzamts auf.
Für Selbständige lohnt zusätzlich der Blick auf den höheren Höchstbetrag und auf die Frage, welche Absicherung im Ergebnis mehr bringt — nachzulesen unter Krankenhauszusatzversicherung für Selbständige. Was für Beschäftigte gilt, steht unter Krankenhauszusatzversicherung für Angestellte.
Die Erstattung ist steuerfrei — und erhöht auch den Steuersatz nicht
Auf der anderen Seite des Vertrags ist die Lage eindeutig und durchweg günstig. Leistungen aus einer Krankenversicherung sind nach § 3 Nummer 1 Buchstabe a EStG steuerfrei. Das gilt für die Erstattung des Zimmerzuschlags, für die Übernahme des Arzthonorars und für ein Krankenhaustagegeld gleichermaßen.
Wichtiger noch ist, was nicht gilt: der Progressionsvorbehalt. § 32b Absatz 1 EStG zählt abschließend auf, welche steuerfreien Bezüge den Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöhen — Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld und Übergangsgeld nach dem Fünften, Sechsten oder Siebten Buch Sozialgesetzbuch. Private Versicherungsleistungen stehen dort nicht. Das Krankengeld Ihrer Kasse hebt also den Steuersatz, ein privates Krankenhaustagegeld nicht.
Was der Schutz im Monat kostet — unabhängig von der Steuer
Weil sich der Beitrag bei den meisten steuerlich nicht auswirkt, zählt allein der Preis für die Leistung. Wir rechnen ihn für Ihr Geburtsjahr und Ihre Wunschstufe durch — kostenlos und unverbindlich.
Angebot anfordernHäufige Fragen zur steuerlichen Behandlung
Ist die Krankenhauszusatzversicherung steuerlich absetzbar?
Dem Grunde nach ja: Der Beitrag gehört zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Absatz 1 Nummer 3a EStG und ist damit eine Sonderausgabe. Ob er sich auswirkt, entscheidet der Höchstbetrag des § 10 Absatz 4 EStG — und der ist bei den meisten Steuerpflichtigen bereits durch die Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.
Wie hoch ist der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen?
2.800 Euro je Kalenderjahr. Er sinkt auf 1.900 Euro bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen Anspruch auf Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten haben oder für deren Krankenversicherung steuerfreie Leistungen im Sinne des § 3 Nummer 62 EStG erbracht werden. Das trifft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte mit Beihilfe sowie Rentenbeziehende mit Beitragszuschuss.
Warum wirkt sich mein Zusatzbeitrag steuerlich nicht aus?
Wegen § 10 Absatz 4 Satz 4 EStG: Übersteigen allein schon die Beiträge zur Basisabsicherung nach Nummer 3 den Höchstbetrag, sind diese abzuziehen — und ein Abzug von Aufwendungen nach Nummer 3a scheidet dann aus. Die Basisabsicherung geht also vor, und sie ist bei sozialversicherungspflichtigen Einkommen fast immer größer als der Höchstbetrag.
Wo trage ich den Beitrag in der Steuererklärung ein?
In der Anlage Vorsorgeaufwand, im Abschnitt zu den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen — dort, wo auch Unfall- und Haftpflichtbeiträge stehen. Tragen Sie ihn auch dann ein, wenn Sie den Höchstbetrag voraussichtlich überschreiten: Die Günstigerprüfung übernimmt das Finanzamt, und in Jahren mit niedrigem Einkommen kann sich der Betrag sehr wohl auswirken.
Muss ich die Erstattung aus dem Vertrag versteuern?
Nein. Leistungen aus einer Krankenversicherung sind nach § 3 Nummer 1 Buchstabe a EStG steuerfrei. Sie unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt: Die abschließende Aufzählung in § 32b EStG nennt Krankengeld, Mutterschaftsgeld und vergleichbare Sozialleistungen — private Versicherungsleistungen kommen dort nicht vor. Das gilt für die Erstattung des Zimmerzuschlags ebenso wie für ein Krankenhaustagegeld.
Diese Seite gibt den Gesetzesstand wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.