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Stationäre Zusatzversicherung im Vergleich

Kranken­haus­zusatz­versicherung: Was kostet das Einbettzimmer, und wer zahlt es?

Wer gesetzlich versichert ins Krankenhaus kommt, bekommt die medizinisch notwendige Versorgung — aber im Mehrbettzimmer und vom diensthabenden Arzt. Einbettzimmer, Chefarztbehandlung und freie Klinikwahl sind Wahlleistungen und werden gesondert berechnet. Eine stationäre Zusatzversicherung übernimmt diese Rechnung.

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Pflegekraft und Patientin im persönlichen Gespräch am Krankenhausbett in einem hellen Einzelzimmer
Krankenhauszusatzversicherung: Zimmerkomfort, Arztwahl und Klinikwahl passend zu Ihren Wünschen vergleichen.

Einbettzimmer im Krankenhaus: Preis pro Tag

90–210 €

pro Tag kostet ein Einbettzimmer als Selbstzahler — so hoch sind die Wahlleistungssätze deutscher Universitätskliniken.

Eine Woche summiert sich damit auf 630 bis 1.470 € — zusätzlich zum gesondert berechneten Arzthonorar.

Was die Krankenkasse im Krankenhaus zahlt — und was nicht

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt im Krankenhaus die Regelversorgung: Mehrbettzimmer, diensthabender Arzt, nächstgelegenes geeignetes Haus. Alles darüber hinaus ist eine Wahlleistung und wird Ihnen privat in Rechnung gestellt. Die stationäre Zusatzversicherung ist die einzige Möglichkeit, diese Rechnung planbar abzudecken — und sie ist deutlich günstiger, als die meisten vermuten, weil ein Krankenhausaufenthalt selten vorkommt.

Helles Einbettzimmer mit einem Krankenhausbett, Besucherstuhl und großem Fenster
Einbettzimmer: ein eigener Rückzugsraum während des Klinikaufenthalts. Die Erstattung der Zimmerkosten richtet sich nach dem gewählten Tarif.
90 bis 210 € am Tag

Einbettzimmer

Ein Zimmer für sich allein, mit eigenem Bad und ohne Mitpatienten. Die Kliniken stellen es als Wahlleistung gesondert in Rechnung, unabhängig von der Behandlung.

Zweibettzimmer mit zwei getrennten Krankenhausbetten und einem Sichtschutzvorhang
Zweibettzimmer: ein Zimmer mit einem weiteren Patienten. Beim Tarifvergleich ist der vereinbarte Unterbringungsstandard entscheidend.
50 bis 120 € am Tag

Zweibettzimmer

Der Mittelweg: ein Mitpatient statt vier bis fünf. Rund die Hälfte des Einbettzimmer-Preises, und im Beitrag macht sich der Unterschied ebenso bemerkbar.

Ärztin im weißen Kittel im persönlichen Gespräch mit einer Patientin im Krankenhauszimmer
Wahlarztbehandlung: ärztliche Wahlleistungen sind ein eigener Baustein. Welche Honorare erstattet werden, regeln die Tarifbedingungen.
nach Gebührenordnung

Wahlarzt­behandlung

Der leitende Arzt der Abteilung behandelt persönlich. Sein Honorar rechnet er nach der GOÄ ab — eine eigene Rechnung, die neben der des Krankenhauses steht.

Moderner Klinikeingang mit Glasfassade, ebenerdigem Zugang und bepflanztem Vorplatz
Freie Klinikwahl: Bei der Wahl des gewünschten Krankenhauses kommt es auf die Erstattungsregeln und Klinikarten im Tarif an.
Mehrkosten frei vereinbar

Freie Klinikwahl

Nicht das nächstgelegene geeignete Haus, sondern das gewünschte. Wer eine bestimmte Fachabteilung ansteuert, trägt die Mehrkosten sonst selbst.

Krankenhauszusatzversicherung berechnen

Was kostet Ihr Klinikschutz?

Drei Angaben genügen für eine erste Einordnung: Ihr Alter beim Abschluss, die gewünschte Unterbringung und die Frage, ob der Beitrag im Alter stabil bleiben soll.

143

143 Tarife von 37 Gesellschaften im Bestand

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Die Angaben dienen der Orientierung. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs; ein verbindlicher Beitrag steht im persönlichen Angebot.

Warum Kassenpatienten im Krankenhaus schlechter gestellt sind

Der Leistungskatalog der Kassen ist über die Jahre enger geworden — im Krankenhaus wirkt sich das besonders deutlich aus.

Nachdem für GKV-Versicherte (= Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung) in den letzten Jahren viele Leistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen wurden, bekommen Kassenpatienten im Vergleich zu Privatpatienten deutlich weniger Leistungen von ihrer Krankenkasse. So müssen GKV-Versicherte viele medizinische Behandlungen selbst zahlen oder zumindest hohe Zuzahlungen leisten. Auch bei Krankenhausaufenthalten müssen gesetzlich Versicherte bei vielen medizinischen Maßnahmen oft tief in die eigene Tasche greifen, wenn sie hohe Leistungen möchten.

In solchen Fällen kann eine Krankenhauszusatzversicherung (auch als stationäre Krankenzusatzversicherung bezeichnet) sehr sinnvoll sein. Mit einer solchen stationären Zusatzversicherung können Versicherte bei Krankenhaus-Aufenthalten hohe Leistungen ohne Eigenanteil in Anspruch nehmen. Zu den bekannten Leistungen der Krankenhausversicherung gehören z. B. die Unterbringung im 1-Bett-Zimmer oder 2-Bett-Zimmer, die Chefarztbehandlung (bzw. Wahlarztbehandlung) und die freie Krankenhauswahl. Der genaue Leistungsumfang der Krankenhauszusatzversicherung hängt vom gewählten Tarif ab.

Leistungen der Krankenhaus­versicherung

1- oder 2-Bett-Zimmer
Gesondert berechnete ärztliche Leistung (z. B. Chefarzt bzw. Wahlarzt)
Arzthonorar über dem 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung (GOÄ)
freie Krankenhauswahl (ggf. auch Behandlung in einer Privatklinik)
Transportkosten
Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung
„Rooming-in": Erstattung von Unterbringungs-Kosten, wenn der Partner oder das Kind im Krankenhaus begleitet werden soll
Ambulante Operationen
Kosten für Naturheilverfahren

Was die gesetzliche Kasse im Krankenhaus übernimmt — und wo die Grenze liegt

Vier Punkte, an denen sich Regelversorgung und Wahlleistung trennen.

Der Anspruch gesetzlich Versicherter umfasst die vollständige medizinisch notwendige Behandlung. Daran ändert eine Zusatzversicherung nichts: Wer ohne sie ins Krankenhaus kommt, wird nicht schlechter operiert. Der Unterschied liegt in drei Punkten, die das Sozialgesetzbuch bewusst offenlässt.

PunktRegelversorgungMit Zusatzversicherung
Unterbringung Mehrbettzimmer, meist drei bis sechs Betten Ein- oder Zweibettzimmer, je nach Tarif
Behandelnder Arzt der diensthabende Arzt, keine Wahl Wahlarzt, in der Regel der leitende Arzt der Abteilung
Klinik das nächstgelegene geeignete Krankenhaus freie Wahl, je nach Tarif bis hin zur Privatklinik
Zuzahlung 10 € je Tag, höchstens 28 Tage im Jahr bleibt bestehen; manche Tarife gleichen sie über ein Tagegeld aus

Stand 18. September 2026. Die Zuzahlung nach § 39 SGB V beträgt unverändert 10 Euro je Kalendertag und ist auf 28 Tage im Jahr begrenzt — mehr als 280 Euro jährlich fallen dafür also nicht an.

Krankenhausversicherung: die Vorteile im Einzelnen

Ruhe, Arztwahl und die Freiheit, nicht am Höchstsatz der Gebührenordnung zu enden.

Pflegekraft im Gespräch mit einer entspannten Patientin am Fenster eines hellen Krankenhauszimmers
Mehr Ruhe im Krankenhaus: Zimmerkomfort und ärztliche Wahlleistungen passend zu Ihren Wünschen vergleichen.

Durch den Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung können Versicherte bei stationären Krankenhausaufenthalten die Versorgung erhalten, die ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen am meisten entspricht. Bereits die Unterbringung in einem 2-Bett-Zimmer kann im Gegensatz zur regulären Unterbringung in einem Zimmer mit 5 oder 6 Betten die Genesung deutlich erleichtern und beschleunigen. Dabei haben Versicherte die Wahl, ob sie in einem 1- oder 2-Bett-Zimmer untergebracht werden möchten. Tarife mit 2-Bett-Zimmer sind dabei natürlich etwas günstiger als 1-Bett-Zimmer-Tarife.

Zudem beinhalten die meisten Tarife eine freie Arztwahl in dem von Ihnen gewählten Krankenhaus. Das heißt, Sie können sich auf Wunsch auch vom Chefarzt persönlich behandeln lassen – und das ohne zusätzliche Kosten. Außerdem leistet die Krankenhauszusatzversicherung für die Kosten von stationären Operationen, die von Spezialisten durchgeführt werden.

Eine weitere Leistung ist die Kostenübernahme für ambulante Operationen. Ebenfalls können Sie einen Tarif ohne Begrenzung des Höchstsatzes wählen. Damit sind Behandlungen möglich, die teurer sind als in der Gebührenordnung für Ärzte vorgesehen ist. Gerade beim Aufsuchen eines Spezialisten kann dieser Leistungspunkt sehr wichtig sein.

Krankenhauszusatzversicherung, Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld

Drei Kürzel, drei völlig verschiedene Leistungen — hier auseinandergehalten.

Drei Begriffe werden im Alltag durcheinandergebracht, obwohl sie völlig Verschiedenes absichern. Die Unterscheidung lohnt sich, bevor Sie Angebote vergleichen.

ArtWas sie leistetWofür sie gedacht ist
Krankenhaus­zusatz­versicherung übernimmt Rechnungen für Wahlleistungen bessere Unterbringung und Arztwahl im Krankenhaus
Krankenhaus­tagegeld (KHT) fester Betrag je Tag im Krankenhaus, frei verwendbar Mehrkosten während des Aufenthalts, etwa Zuzahlung oder Fahrten
Kranken­tagegeld (KTG) ersetzt Einkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit Verdienstausfall, vor allem bei Selbständigen

Die Krankenhausversicherung ist nicht mit einer Krankenhaustagegeldversicherung zu verwechseln. Letztere erbringt eine Leistung nur bei stationären Aufenthalten im Krankenhaus und ist deshalb als Absicherung gegen einen Verdienstausfall ungeeignet. Die Krankenhaustagegeldversicherung dient ausschließlich zur Abdeckung möglicher Mehrkosten bei einer stationären Behandlung.

Karenzzeit beim Krankentagegeld

Beim Abschluss eines privaten Krankentagegeldes kann die Karenzzeit je nach Bedarf vereinbart werden. Diese bezeichnet den Zeitraum zwischen Beginn der Arbeitsunfähigkeit und der Leistungspflicht des Versicherers. Bei Angestellten mit einer Lohnfortzahlung beginnt der Versicherungsschutz ab dem 43. Krankheitstag. Selbstständige und Freiberufler können die Karenzzeit individuell vereinbaren.

Dabei gilt: je kürzer die gewählte Karenzzeit, desto höher fällt die Prämie aus. Je nach Anbieter werden unterschiedliche Staffelungen angeboten. Neben der Karenzzeit kann auch die Höhe des Krankentagegeldes individuell vereinbart werden. Für die Berechnung des benötigten Betrages sollten Selbstständige und Freiberufler die privaten und beruflichen Fixkosten berücksichtigen.

Bei einigen Anbietern ist die mögliche Höhe des Krankentagegelds für Selbstständige zu Beginn der Versicherung auf 70 Euro begrenzt. Kommt es zum Leistungsfall, kann der Versicherer zudem einen Nachweis über das erzielte Einkommen verlangen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nur das tatsächlich vorhandene Einkommen mit dem Krankentagegeld abgesichert wird.

Große Preis- und Leistungsunterschiede zwischen den Anbietern

In jedem Fall gilt: Vor dem Abschluss einer privaten Krankenhausversicherung sollten die verschiedenen Angebote genau geprüft und verglichen werden, da es sehr große Unterschiede zwischen den einzelnen Tarifen der verschiedenen Anbieter gibt.

Folgende Produktbezeichnungen werden für Krankenhausversicherung-Tarife verwendet:

  • Krankenhauszusatzversicherung
  • Stationäre Krankenzusatzversicherung
  • Stationäre Versicherung
  • Stationäre Zusatzversicherung
  • Stationäre Krankenversicherung
  • Krankenhausversicherung

Gemeint ist in allen Fällen dasselbe Produkt. Die Bezeichnung sagt nichts über den Leistungsumfang aus — entscheidend ist, was im Leistungsverzeichnis des Tarifs steht.

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Häufige Fragen zur Krankenhauszusatzversicherung

Was kostet ein Einbettzimmer im Krankenhaus ohne Zusatzversicherung?

Zwischen 90 und 210 Euro pro Tag, das Zweibettzimmer zwischen 50 und 120 Euro. Das sind die Sätze, die deutsche Universitätskliniken für Wahlleistungen berechnen. Bemerkenswert daran: Die Unterschiede entstehen weniger zwischen Städten als innerhalb desselben Hauses — allein am Universitätsklinikum Freiburg reicht die Spanne von 90 Euro auf der Kinderstation bis 210 Euro am Standort Bad Krozingen. Hinzu kommt das gesondert berechnete Arzthonorar, wenn Sie die Wahlarztbehandlung in Anspruch nehmen.

Ist eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll?

Sie lohnt sich vor allem für gesetzlich Versicherte, denen Ruhe und die Wahl des behandelnden Arztes wichtig sind. Der Beitrag ist im Vergleich zu anderen Zusatzversicherungen niedrig, das finanzielle Risiko im Ernstfall dagegen hoch: Eine Woche im Einbettzimmer summiert sich schnell auf über 1.000 Euro.

Gibt es eine Wartezeit?

Die meisten Tarife setzen drei Monate allgemeine Wartezeit an, bei Entbindung acht Monate. Einzelne Anbieter verzichten darauf. Unfallbedingte Behandlungen sind in aller Regel von Anfang an versichert. Wer einen Krankenhausaufenthalt bereits plant, kommt damit zu spät.

Was ist der Unterschied zwischen Krankenhauszusatzversicherung und Krankenhaustagegeld?

Die Krankenhauszusatzversicherung übernimmt Rechnungen für Wahlleistungen — Zimmer und Arzthonorar. Das Krankenhaustagegeld zahlt stattdessen einen festen Betrag je Tag, über den Sie frei verfügen. Beides lässt sich kombinieren, ersetzt einander aber nicht.

Zahlt die Krankenkasse die Zuzahlung von 10 Euro zurück?

Nein. Die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro je Tag für längstens 28 Tage im Jahr bleibt bestehen, auch mit Zusatzversicherung. Manche Tarife erstatten sie über ein eingeschlossenes Krankenhaustagegeld.