Krankenhausversicherung: Welcher Vertrag ist damit eigentlich gemeint?
Das Wort steht auf drei sehr verschiedenen Verträgen, und zwei davon haben miteinander kaum
etwas zu tun. Der eine bezahlt Wahlleistungen im Krankenhaus, der zweite überweist eine
Pauschale je Liegetag, der dritte ersetzt die gesetzliche Kasse komplett. Bevor Beiträge
verglichen werden, gehört geklärt, um welchen es geht.
Krankenhausversicherung verstehen: Welche Leistungen der Vertrag ergänzt und worauf es bei der Auswahl ankommt.
Krankenhausversicherung: drei Vertragsarten tragen diesen Namen
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stationäre Zusatzversicherung, Krankenhaustagegeld und private Vollversicherung — nur die erste bezahlt Einbettzimmer und Chefarzt gegen Rechnung.
Die eine Frage, die sie sofort trennt: Ergänzt der Vertrag die gesetzliche Kasse oder ersetzt er sie?
„Krankenhausversicherung“ steht in keinem Gesetz
Das Versicherungsvertragsgesetz kennt den Ausdruck nicht. Es regelt die
Krankheitskostenversicherung, die Aufwendungen für Heilbehandlung erstattet, und die
Krankenhaustagegeldversicherung, die bei stationärer Behandlung einen vereinbarten Betrag
zahlt. Was im Alltag Krankenhausversicherung heißt, ist eine dieser beiden Formen — oder
eine Vollversicherung, die an die Stelle der gesetzlichen Kasse tritt.
ein fester Betrag je Tag, unabhängig von der Unterbringung
die gesamte Behandlung; Wahlleistungen, soweit vereinbart
Wer sie abschließen kann
gesetzlich Versicherte, meist als Voraussetzung im Tarif
gesetzlich und privat Versicherte
Beamte, Selbständige, Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Beitrag
einstellig bis mittlerer zweistelliger Bereich im Monat
meist einstellig im Monat je nach Tagessatz
dreistellig im Monat, plus Pflegepflichtversicherung
Rückkehr möglich
ja, jederzeit kündbar ohne Folgen für die Kasse
ja
nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen
Die letzte Zeile ist die folgenreichste und wird beim Vergleich am häufigsten übersehen. Eine
Zusatzversicherung ist eine Entscheidung, die sich revidieren lässt: Wer sie kündigt, bleibt
Kassenmitglied und steht danach genauso da wie vorher. Der Wechsel in die private
Vollversicherung dagegen ist eine Lebensentscheidung mit sehr engen Rückwegen.
Zwei Fragen, mit denen Sie jeden Vertrag in Sekunden einordnen
Zahle ich weiterhin Beiträge an eine gesetzliche Krankenkasse?
Wenn ja, ist der neue Vertrag eine Ergänzung — also entweder eine stationäre
Zusatzversicherung oder ein Krankenhaustagegeld. Wenn nein, geht es um eine
Vollversicherung, und alles Weitere richtet sich nach ganz anderen Regeln.
Bekomme ich Geld oder wird eine Rechnung bezahlt?
Ein fester Betrag je Tag ohne Beleg ist ein Tagegeld. Eine Erstattung gegen die
Rechnung des Krankenhauses ist eine Kostenversicherung. Beides kann nebeneinander
bestehen, aber es sind zwei Verträge und nicht zwei Bausteine desselben.
Ein dritter Fall stiftet zusätzlich Verwirrung: das Ersatz-Krankenhaustagegeld. Es steckt in
vielen Wahlleistungstarifen, ist aber kein eigener Vertrag — es wird nur gezahlt, wenn auf die
versicherte Wahlleistung verzichtet wird.
Welcher der drei Wege ist Ihrer?
Einbettzimmer, Chefarzt, freie Klinikwahl
stationäre Zusatzversicherung
Der mit Abstand häufigste Fall und das Thema dieser Website. Der Vertrag zahlt die
Wahlleistungen, die das Krankenhaus gesondert berechnet, und setzt voraus, dass Sie sie
bei der Aufnahme vereinbaren. Ein Überblick steht auf der
Startseite, die Tarife im
Tarifvergleich.
Geld für jeden Liegetag, frei verwendbar
Krankenhaustagegeld
Ein Betrag ohne Verwendungsnachweis, gedacht für die gesetzliche Zuzahlung, Fahrten und
Betreuung. Was er leistet, steht unter
Krankenhaustagegeld; die
Entscheidung zwischen beiden Wegen unter
Tagegeld oder Zusatzversicherung.
Ganz aus der gesetzlichen Kasse heraus
private Krankenvollversicherung
Sie tritt an die Stelle der Kasse und trägt die gesamte Behandlung, ambulant wie
stationär. Der Zugang ist an Beruf oder Einkommen geknüpft, der Rückweg gesetzlich eng
begrenzt. Diese Website behandelt sie nicht — hier geht es um die Ergänzung für
Kassenmitglieder.
Unsicher, welcher Vertrag zu Ihrer Lage passt?
Schildern Sie uns kurz Ihre Versicherungsart und was Ihnen im Krankenhaus wichtig ist.
Warum eine Zusatzversicherung Sie nicht zum Privatpatienten macht
Der Satz „damit bin ich Privatpatient“ fällt in fast jedem Beratungsgespräch, und er stimmt
nur für einen sehr kleinen Ausschnitt des Lebens. Richtig ist: Wer die ärztliche Wahlleistung
vereinbart hat, wird im Krankenhaus privatärztlich behandelt und nach der Gebührenordnung für
Ärzte abgerechnet. Richtig ist auch, dass die Unterbringung dann der eines Privatpatienten
entspricht.
Alles andere bleibt, wie es war. Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse besteht
fort, die Beiträge dorthin laufen weiter, die Versichertenkarte bleibt dieselbe. Beim
Facharzttermin, beim Rezept und bei der Heilmittelverordnung sind Sie Kassenpatient — mit
allen Regeln, die dazugehören. Die Einzelheiten dieser Grenzziehung stehen unter
Als Kassenpatient Privatpatient im Krankenhaus.
Was die Kasse im Krankenhaus ohnehin trägt
Die gesamte notwendige Behandlung
§ 39 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gibt Anspruch auf vollstationäre Behandlung
einschließlich Unterkunft und Verpflegung. Eine Zusatzversicherung verbessert also nicht die
Medizin, sondern die Umstände: die Bettenzahl im Zimmer, die Wahl des behandelnden Arztes
und die Wahl des Hauses. Wer etwas anderes verspricht, beschreibt den Vertrag falsch.
Wer im Markt welchen dieser Verträge führt
Für die stationäre Zusatzversicherung ist die Auswahl groß:
38 Gesellschaften führen eigene
Tarife mit insgesamt 143 Tarifstufen. Das
eigenständige Krankenhaustagegeld ist dagegen selten geworden — die meisten Gesellschaften
bauen es nur noch als Ersatzleistung in ihre Wahlleistungstarife ein.
Als eigenen Vertrag, unabhängig von einer Zimmerstufe abschließbar, führen ihn derzeit
3 Gesellschaften:
ALTE OLDENBURGER · Concordia · VGH.
38Gesellschaften mit stationärem Zusatztarif
143Tarifstufen im Vergleich
3mit eigenständigem Tagegeldtarif
0 €zahlt die gesetzliche Kasse an Wahlleistungen
Wer den Begriff für sich geklärt hat, kommt zur eigentlichen Arbeit: Zimmerstufe wählen,
ärztliche Wahlleistung entscheiden, Erstattungsgrenze prüfen. Den Einstieg dafür bietet der
Ratgeber, die Übersicht aller Gesellschaften steht unter
Krankenhausversicherung: Anbieter.
Drei Verträge, ein Bedarf — welcher ist Ihrer?
Nennen Sie uns Ihre Versicherungsart und was Ihnen im Krankenhaus wichtig ist. Sie erhalten
den passenden Zuschnitt als schriftliche Aufstellung.
Häufige Fragen zum Begriff Krankenhausversicherung
Ist Krankenhausversicherung dasselbe wie Krankenhauszusatzversicherung?
Umgangssprachlich meist ja, rechtlich nicht. „Krankenhausversicherung“ ist kein Begriff des Versicherungsvertragsgesetzes; dort stehen die Krankheitskostenversicherung und die Krankenhaustagegeldversicherung. Wer im Alltag von Krankenhausversicherung spricht, meint überwiegend die stationäre Zusatzversicherung für Wahlleistungen — sicher ist das aber erst, wenn geklärt ist, ob der Vertrag die Kasse ergänzt oder ersetzt.
Brauche ich eine Krankenhausversicherung, wenn ich gesetzlich versichert bin?
Die Behandlung selbst ist abgedeckt. § 39 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gibt Anspruch auf vollstationäre Behandlung einschließlich Unterkunft und Verpflegung — allerdings im Rahmen der Regelversorgung. Ein Zusatzvertrag ändert nichts an der Medizin, sondern an der Unterbringung, an der Arztwahl und an der Klinikwahl.
Werde ich mit so einem Vertrag Privatpatient?
Im Krankenhaus werden Sie privatärztlich behandelt und privat untergebracht, wenn Sie die entsprechenden Wahlleistungen vereinbart haben. Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse bleibt davon unberührt — beim Hausarzt, in der Apotheke und bei der Terminvergabe sind Sie weiterhin Kassenpatient.
Welcher der drei Verträge lässt sich ohne Gesundheitsprüfung abschließen?
Bei allen dreien ist eine Gesundheitsprüfung die Regel. Einzelne Stufen der Zusatzversicherung verzichten darauf und leisten dafür nur für eng umgrenzte Anlässe, etwa nach einem Unfall. Die private Vollversicherung wird ohne Prüfung nur im Basistarif abgeschlossen, und der sieht keine Wahlleistungen vor.
Kann ich zwei dieser Verträge gleichzeitig haben?
Stationäre Zusatzversicherung und Krankenhaustagegeld lassen sich kombinieren und ergänzen sich sinnvoll. Zusatzversicherung und private Vollversicherung schließen einander dagegen praktisch aus: Die meisten stationären Zusatztarife setzen eine bestehende Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung voraus.
Wie sich der stationäre Baustein in den übrigen Zusatzschutz einfügt — ambulant, zahnärztlich,
Pflege —, steht unter
Stationäre Krankenzusatzversicherung.