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Begriffsklärung vor dem Vergleich

Kranken­haus­versicherung: Welcher Vertrag ist damit eigentlich gemeint?

Das Wort steht auf drei sehr verschiedenen Verträgen, und zwei davon haben miteinander kaum etwas zu tun. Der eine bezahlt Wahlleistungen im Krankenhaus, der zweite überweist eine Pauschale je Liegetag, der dritte ersetzt die gesetzliche Kasse komplett. Bevor Beiträge verglichen werden, gehört geklärt, um welchen es geht.

  • Einordnung nach § 192 VVG und § 39 SGB V
  • Anfrage kostenlos und unverbindlich
Beraterin erklärt einem Paar Versicherungsunterlagen
Krankenhausversicherung verstehen: Welche Leistungen der Vertrag ergänzt und worauf es bei der Auswahl ankommt.

Krankenhausversicherung: drei Vertragsarten tragen diesen Namen

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stationäre Zusatzversicherung, Krankenhaustagegeld und private Vollversicherung — nur die erste bezahlt Einbettzimmer und Chefarzt gegen Rechnung.

Die eine Frage, die sie sofort trennt: Ergänzt der Vertrag die gesetzliche Kasse oder ersetzt er sie?

„Krankenhausversicherung“ steht in keinem Gesetz

Das Versicherungsvertragsgesetz kennt den Ausdruck nicht. Es regelt die Krankheitskostenversicherung, die Aufwendungen für Heilbehandlung erstattet, und die Krankenhaustagegeldversicherung, die bei stationärer Behandlung einen vereinbarten Betrag zahlt. Was im Alltag Krankenhausversicherung heißt, ist eine dieser beiden Formen — oder eine Vollversicherung, die an die Stelle der gesetzlichen Kasse tritt.

Stationäre Zusatzversicherung, Krankenhaustagegeld, private Vollversicherung

MerkmalStationäre ZusatzversicherungKrankenhaustagegeldPrivate Vollversicherung
Verhältnis zur gesetzlichen Kasse ergänzt sie ergänzt sie ersetzt sie
Rechtliche Einordnung Krankheitskostenversicherung, nicht substitutiv Krankenhaustagegeldversicherung nach § 192 Abs. 4 VVG substitutive Krankheitskostenversicherung, § 146 VAG
Was im Krankenhaus bezahlt wird Zimmerzuschlag und Wahlarzthonorar gegen Rechnung ein fester Betrag je Tag, unabhängig von der Unterbringung die gesamte Behandlung; Wahlleistungen, soweit vereinbart
Wer sie abschließen kann gesetzlich Versicherte, meist als Voraussetzung im Tarif gesetzlich und privat Versicherte Beamte, Selbständige, Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Beitrag einstellig bis mittlerer zweistelliger Bereich im Monat meist einstellig im Monat je nach Tagessatz dreistellig im Monat, plus Pflegepflichtversicherung
Rückkehr möglich ja, jederzeit kündbar ohne Folgen für die Kasse ja nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen

Die letzte Zeile ist die folgenreichste und wird beim Vergleich am häufigsten übersehen. Eine Zusatzversicherung ist eine Entscheidung, die sich revidieren lässt: Wer sie kündigt, bleibt Kassenmitglied und steht danach genauso da wie vorher. Der Wechsel in die private Vollversicherung dagegen ist eine Lebensentscheidung mit sehr engen Rückwegen.

Zwei Fragen, mit denen Sie jeden Vertrag in Sekunden einordnen

  1. Zahle ich weiterhin Beiträge an eine gesetzliche Krankenkasse?

    Wenn ja, ist der neue Vertrag eine Ergänzung — also entweder eine stationäre Zusatzversicherung oder ein Krankenhaustagegeld. Wenn nein, geht es um eine Vollversicherung, und alles Weitere richtet sich nach ganz anderen Regeln.

  2. Bekomme ich Geld oder wird eine Rechnung bezahlt?

    Ein fester Betrag je Tag ohne Beleg ist ein Tagegeld. Eine Erstattung gegen die Rechnung des Krankenhauses ist eine Kostenversicherung. Beides kann nebeneinander bestehen, aber es sind zwei Verträge und nicht zwei Bausteine desselben.

Ein dritter Fall stiftet zusätzlich Verwirrung: das Ersatz-Krankenhaustagegeld. Es steckt in vielen Wahlleistungstarifen, ist aber kein eigener Vertrag — es wird nur gezahlt, wenn auf die versicherte Wahlleistung verzichtet wird.

Welcher der drei Wege ist Ihrer?

Einbettzimmer, Chefarzt, freie Klinikwahl

stationäre Zusatzversicherung

Der mit Abstand häufigste Fall und das Thema dieser Website. Der Vertrag zahlt die Wahlleistungen, die das Krankenhaus gesondert berechnet, und setzt voraus, dass Sie sie bei der Aufnahme vereinbaren. Ein Überblick steht auf der Startseite, die Tarife im Tarifvergleich.

Geld für jeden Liegetag, frei verwendbar

Krankenhaustagegeld

Ein Betrag ohne Verwendungsnachweis, gedacht für die gesetzliche Zuzahlung, Fahrten und Betreuung. Was er leistet, steht unter Krankenhaustagegeld; die Entscheidung zwischen beiden Wegen unter Tagegeld oder Zusatzversicherung.

Ganz aus der gesetzlichen Kasse heraus

private Krankenvollversicherung

Sie tritt an die Stelle der Kasse und trägt die gesamte Behandlung, ambulant wie stationär. Der Zugang ist an Beruf oder Einkommen geknüpft, der Rückweg gesetzlich eng begrenzt. Diese Website behandelt sie nicht — hier geht es um die Ergänzung für Kassenmitglieder.

Unsicher, welcher Vertrag zu Ihrer Lage passt?

Schildern Sie uns kurz Ihre Versicherungsart und was Ihnen im Krankenhaus wichtig ist.

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Warum eine Zusatzversicherung Sie nicht zum Privatpatienten macht

Der Satz „damit bin ich Privatpatient“ fällt in fast jedem Beratungsgespräch, und er stimmt nur für einen sehr kleinen Ausschnitt des Lebens. Richtig ist: Wer die ärztliche Wahlleistung vereinbart hat, wird im Krankenhaus privatärztlich behandelt und nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet. Richtig ist auch, dass die Unterbringung dann der eines Privatpatienten entspricht.

Alles andere bleibt, wie es war. Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse besteht fort, die Beiträge dorthin laufen weiter, die Versichertenkarte bleibt dieselbe. Beim Facharzttermin, beim Rezept und bei der Heilmittelverordnung sind Sie Kassenpatient — mit allen Regeln, die dazugehören. Die Einzelheiten dieser Grenzziehung stehen unter Als Kassenpatient Privatpatient im Krankenhaus.

Was die Kasse im Krankenhaus ohnehin trägt

Die gesamte notwendige Behandlung

§ 39 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gibt Anspruch auf vollstationäre Behandlung einschließlich Unterkunft und Verpflegung. Eine Zusatzversicherung verbessert also nicht die Medizin, sondern die Umstände: die Bettenzahl im Zimmer, die Wahl des behandelnden Arztes und die Wahl des Hauses. Wer etwas anderes verspricht, beschreibt den Vertrag falsch.

Wer im Markt welchen dieser Verträge führt

Für die stationäre Zusatzversicherung ist die Auswahl groß: 38 Gesellschaften führen eigene Tarife mit insgesamt 143 Tarifstufen. Das eigenständige Krankenhaustagegeld ist dagegen selten geworden — die meisten Gesellschaften bauen es nur noch als Ersatzleistung in ihre Wahlleistungstarife ein.

Als eigenen Vertrag, unabhängig von einer Zimmerstufe abschließbar, führen ihn derzeit 3 Gesellschaften: ALTE OLDENBURGER · Concordia · VGH.

38Gesellschaften mit stationärem Zusatztarif
143Tarifstufen im Vergleich
3mit eigenständigem Tagegeldtarif
0 €zahlt die gesetzliche Kasse an Wahlleistungen

Wer den Begriff für sich geklärt hat, kommt zur eigentlichen Arbeit: Zimmerstufe wählen, ärztliche Wahlleistung entscheiden, Erstattungsgrenze prüfen. Den Einstieg dafür bietet der Ratgeber, die Übersicht aller Gesellschaften steht unter Krankenhausversicherung: Anbieter.

Drei Verträge, ein Bedarf — welcher ist Ihrer?

Nennen Sie uns Ihre Versicherungsart und was Ihnen im Krankenhaus wichtig ist. Sie erhalten den passenden Zuschnitt als schriftliche Aufstellung.

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Häufige Fragen zum Begriff Krankenhausversicherung

Ist Krankenhausversicherung dasselbe wie Krankenhauszusatzversicherung?

Umgangssprachlich meist ja, rechtlich nicht. „Krankenhausversicherung“ ist kein Begriff des Versicherungsvertragsgesetzes; dort stehen die Krankheitskostenversicherung und die Krankenhaustagegeldversicherung. Wer im Alltag von Krankenhausversicherung spricht, meint überwiegend die stationäre Zusatzversicherung für Wahlleistungen — sicher ist das aber erst, wenn geklärt ist, ob der Vertrag die Kasse ergänzt oder ersetzt.

Brauche ich eine Krankenhausversicherung, wenn ich gesetzlich versichert bin?

Die Behandlung selbst ist abgedeckt. § 39 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gibt Anspruch auf vollstationäre Behandlung einschließlich Unterkunft und Verpflegung — allerdings im Rahmen der Regelversorgung. Ein Zusatzvertrag ändert nichts an der Medizin, sondern an der Unterbringung, an der Arztwahl und an der Klinikwahl.

Werde ich mit so einem Vertrag Privatpatient?

Im Krankenhaus werden Sie privatärztlich behandelt und privat untergebracht, wenn Sie die entsprechenden Wahlleistungen vereinbart haben. Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse bleibt davon unberührt — beim Hausarzt, in der Apotheke und bei der Terminvergabe sind Sie weiterhin Kassenpatient.

Welcher der drei Verträge lässt sich ohne Gesundheitsprüfung abschließen?

Bei allen dreien ist eine Gesundheitsprüfung die Regel. Einzelne Stufen der Zusatzversicherung verzichten darauf und leisten dafür nur für eng umgrenzte Anlässe, etwa nach einem Unfall. Die private Vollversicherung wird ohne Prüfung nur im Basistarif abgeschlossen, und der sieht keine Wahlleistungen vor.

Kann ich zwei dieser Verträge gleichzeitig haben?

Stationäre Zusatzversicherung und Krankenhaustagegeld lassen sich kombinieren und ergänzen sich sinnvoll. Zusatzversicherung und private Vollversicherung schließen einander dagegen praktisch aus: Die meisten stationären Zusatztarife setzen eine bestehende Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung voraus.

Wie sich der stationäre Baustein in den übrigen Zusatzschutz einfügt — ambulant, zahnärztlich, Pflege —, steht unter Stationäre Krankenzusatzversicherung.