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Eigenanteil im Zusatzvertrag

Kranken­haus­zusatz­versicherung mit Selbst­behalt: Wann trägt sich die Rechnung?

Ein Eigenanteil senkt den Beitrag sofort und spürbar — bezahlt wird er erst, wenn man im Krankenhaus liegt. Die Rechnung geht deshalb bei den meisten auf, kippt aber an einer bestimmbaren Stelle: bei einem Eigenanteil je Tag nach wenigen Wochen Liegedauer, bei einem Eigenanteil je Kalenderjahr gar nicht.

Paar berechnet Ausgaben mit einem Taschenrechner
Selbstbehalt vereinbaren: Beitrag und mögliche eigene Kosten gemeinsam betrachten.

Selbstbehalt je Tag: was sieben Klinikliegetage kosten

245 €

Eigenanteil bei 35 € je Tag — so viel bleibt bei einer Woche stationär offen, wenn der Selbstbehalt an den Berechnungstag geknüpft ist.

Bei einem Eigenanteil je Versicherungsfall bliebe es unabhängig von der Dauer bei einem einzigen Betrag, bei einem Eigenanteil je Kalenderjahr zusätzlich bei einem einzigen im ganzen Jahr.

Selbstbehalt je Tag, je Fall oder je Jahr: die Bezugsgröße entscheidet

Alle drei Bauformen heißen Selbstbehalt und verhalten sich völlig verschieden. Der Eigenanteil je Tag wächst mit der Aufenthaltsdauer und hat nach oben keine eigene Grenze. Der Eigenanteil je Versicherungsfall fällt einmal je Behandlungsfall an, egal wie lange er dauert. Der Eigenanteil je Kalenderjahr ist zusätzlich gedeckelt: Ist er einmal ausgeschöpft, erstattet der Tarif für den Rest des Jahres voll. Welche Bezugsgröße im Vertrag steht, ist deshalb die erste Frage — nicht die Höhe des Betrags.

Was bei drei, sieben und einundzwanzig Liegetagen offen bleibt

Die folgende Aufstellung setzt einen Zimmerzuschlag von 165 € je Berechnungstag an — den Regelsatz einer Universitätsklinik — und stellt daneben, was von der Rechnung bei den drei Bauformen bei Ihnen bliebe. Die Werte für Fall und Jahr sind 250 € beziehungsweise 500 €.

Berechnungstage Rechnung der Klinik Eigenanteil je Tag (35 €) Eigenanteil je Fall (250 €) Eigenanteil je Jahr (500 €)
3 Tage 495 € 105 € 250 € 495 €
5 Tage 825 € 175 € 250 € 500 €
7 Tage 1.155 € 245 € 250 € 500 €
14 Tage 2.310 € 490 € 250 € 500 €
21 Tage 3.465 € 735 € 250 € 500 €

Hervorgehoben sind die Zeilen, in denen der Eigenanteil je Tag den Jahresbetrag der dritten Variante überholt. Die 35 Euro je Tag sind eine Tarifangabe aus dem Unfallschutz der DEVK; die Werte für Fall und Jahr sind zur Veranschaulichung gewählt. Welche Beträge ein konkreter Tarif vorsieht, steht in seinen Versicherungsbedingungen.

Beitragsersparnis gegen Eigenanteil: Wo die Rechnung kippt

Ein Selbstbehalt ist eine Wette auf das eigene Leben: Sie tauschen einen sicheren, kleinen Vorteil jeden Monat gegen einen unsicheren, größeren Nachteil irgendwann. Damit die Wette aufgeht, muss die Ersparnis schneller wachsen, als Klinikaufenthalte anfallen. Die folgenden drei Rechnungen nehmen einen Beitragsabschlag von 4,00 € im Monat an — das sind 48 € im Jahr — und spielen ihn gegen die drei Bauformen aus.

Fünf beschwerdefreie Jahre

Kein Klinikaufenthalt

Annahme: 4,00 € Beitragsabschlag im Monat
Ersparnis je Jahr48 €
Nach fünf Jahren240 €
Getragener Eigenanteil0 €
Vorteil unterm Strich+ 240 €
Der Normalfall: Stationäre Aufenthalte sind selten, die Ersparnis läuft jeden Monat weiter.

Ein Aufenthalt in fünf Jahren

Sieben Tage, Eigenanteil je Fall

250 € je Versicherungsfall
Ersparnis in fünf Jahren240 €
Eigenanteil für den Aufenthalt− 250 €
Vorteil unterm Strich − 10 €
Eingespielt nach5,2 Jahren
Die Dauer des Aufenthalts spielt hier keine Rolle — der Betrag fällt einmal an.

Derselbe Aufenthalt

Sieben Tage, Eigenanteil je Tag

35 € je Berechnungstag
Ersparnis in fünf Jahren240 €
Eigenanteil für sieben Tage− 245 €
Vorteil unterm Strich − 5 €
Kippt ab7 Tagen
Ab dieser Aufenthaltsdauer ist die Ersparnis von fünf Jahren aufgebraucht.

Der Beitragsabschlag von 4,00 € im Monat ist eine Annahme, um die Systematik zu zeigen. Wie groß er in einem konkreten Tarif ausfällt, weisen die Gesellschaften unterschiedlich aus — er ist deshalb im Angebot Zeile für Zeile zu vergleichen, und zwar immer gegen dieselbe Variante ohne Eigenanteil.

Selbstbehalt im Zusatztarif und Wahltarif der Krankenkasse: zwei Paar Schuhe

Auch die gesetzlichen Krankenkassen dürfen ihren Mitgliedern nach § 53 SGB V Wahltarife mit Selbstbehalt anbieten. Der Gedanke ist derselbe — Eigenanteil gegen Prämienzahlung —, der Gegenstand aber ein anderer: Dort geht es um Leistungen der Regelversorgung, hier um Wahlleistungen im Krankenhaus.

Wer beides hat, sollte einen Punkt im Blick behalten: Ein mit der Krankenkasse vereinbarter Selbstbehalt ist eine Eigenbeteiligung an Kassenleistungen und damit nichts, was ein Wahlleistungstarif erstattet — einzelne Gesellschaften nehmen ihn in ihren Versicherungsbedingungen ausdrücklich aus. Prüfen Sie das, bevor Sie beide Modelle kombinieren; sonst tragen Sie zweimal einen Eigenanteil und sparen nur einmal.

Für wen ein Selbstbehalt die bessere Wahl ist

  1. Wer einen größeren Betrag jederzeit aufbringen kann.

    Der Eigenanteil kommt unangekündigt und in einer Situation, in der man ohnehin genug zu tun hat. Wer ihn aus der Rücklage zahlt, hat die Wette gewonnen; wer ihn finanzieren müsste, hat sie verloren.

  2. Wer jung einsteigt und lange durchhält.

    Die Ersparnis wirkt über die Laufzeit. Zwanzig beschwerdefreie Jahre zu je 48 € ergeben 960 € — ein Vielfaches jedes üblichen Eigenanteils je Fall.

  3. Wer die Jahresvariante bekommen kann.

    Der Deckel je Kalenderjahr nimmt der Bauform ihr einziges echtes Risiko: die lange Liegedauer. Er ist den etwas geringeren Abschlag in aller Regel wert.

  4. Wer nicht mit häufigen Aufenthalten rechnet.

    Bei einer Erkrankung, die regelmäßig stationäre Behandlung verlangt, fällt ein Eigenanteil je Fall mehrmals an. Dann ist die Variante ohne Selbstbehalt die ruhigere Wahl — und andere Stellschrauben senken den Beitrag ebenfalls.

Was spart Ihnen ein Selbstbehalt im Monat wirklich?

Wir rechnen Ihnen dieselbe Zimmerstufe einmal mit und einmal ohne Eigenanteil durch, mit den Beträgen der Gesellschaften und der Bezugsgröße aus den Versicherungsbedingungen. Kostenlos und unverbindlich.

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Häufige Fragen zum Selbstbehalt

Was ist ein Selbstbehalt in der Krankenhauszusatzversicherung?

Ein vertraglich vereinbarter Eigenanteil, den Sie von einer erstattungsfähigen Rechnung selbst tragen. Er wird je Berechnungstag, je Versicherungsfall oder je Kalenderjahr vereinbart. Im Gegenzug fällt der Beitrag niedriger aus, weil der Versicherer die kleinen und mittleren Rechnungen nicht mehr bearbeiten und nicht mehr tragen muss.

Ab wann rechnet sich ein Selbstbehalt?

Sobald die aufsummierte Beitragsersparnis den Eigenanteil übersteigt, den Sie im selben Zeitraum tatsächlich tragen mussten. Weil stationäre Aufenthalte selten sind, sammelt sich die Ersparnis in beschwerdefreien Jahren an — und genau deshalb geht die Rechnung für Menschen auf, die lange ohne Klinikaufenthalt bleiben.

Was ist der Unterschied zwischen Selbstbehalt je Fall und je Kalenderjahr?

Der Eigenanteil je Versicherungsfall fällt bei jedem neuen Fall erneut an — zwei Aufenthalte im selben Jahr kosten Sie also zweimal. Der Eigenanteil je Kalenderjahr ist nach oben gedeckelt: Er wird einmal ausgeschöpft, danach erstattet der Tarif in diesem Jahr voll. Wer mit mehreren Aufenthalten rechnet, fährt mit der Jahresvariante ruhiger.

Gibt es auch einen Selbstbehalt je Tag?

Ja, und diese Bauform ist die riskanteste, weil sie mit der Aufenthaltsdauer mitwächst. Die DEVK etwa sieht im Tarif UST-G2 einen Selbstbehalt von 35 Euro je Tag für das Einbettzimmer vor. Bei drei Tagen sind das 105 Euro, bei drei Wochen bereits 735 Euro — und eine Obergrenze hat diese Variante von sich aus nicht.

Ist der Selbstbehalt dasselbe wie die gesetzliche Zuzahlung?

Nein, beides steht nebeneinander. Die Zuzahlung von zehn Euro je Kalendertag folgt aus dem Sozialgesetzbuch und betrifft die Regelversorgung; der Selbstbehalt ist eine Vereinbarung in Ihrem privaten Zusatzvertrag und betrifft die Wahlleistung. Bei einem Aufenthalt mit Selbstbehalt tragen Sie beides.