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Krankenhauszusatzversicherung für Selbständige

Kranken­haus­zusatz­versicherung für Selbständige: zwei Lücken, zwei Verträge

Ein Krankenhausaufenthalt trifft Selbständige doppelt: Die Klinik stellt Wahlleistungen in Rechnung, und gleichzeitig steht das Geschäft still. Die beiden Lücken schließen verschiedene Verträge — das wird oft verwechselt und führt dazu, dass eine davon offen bleibt.

Selbstständiger prüft Unterlagen in seinem Atelier
Für Selbstständige: Klinikleistungen und die finanzielle Absicherung bei einem Ausfall getrennt planen.

Lohnfortzahlung für Selbständige im Krankenhaus

0 Wochen

Lohnfortzahlung. Wo Angestellte sechs Wochen Puffer haben, beginnt bei Selbständigen der Ausfall am ersten Tag.

Auf den Beitrag zur stationären Zusatzversicherung hat das allerdings keinen Einfluss.

Die zwei Lücken auseinandergehalten

Wer beides absichern will, braucht zwei Verträge. Wer nur einen abschließt, sollte wissen, welchen — und warum.

Die Rechnung der Klinik

  • Einbettzimmer: 90 bis 210 € am Tag
  • Wahlarzthonorar, getrennt berechnet
  • deckt die stationäre Zusatzversicherung
  • Beitrag im niedrigen zweistelligen Bereich

Das ausbleibende Einkommen

  • ab dem ersten Ausfalltag
  • keine Lohnfortzahlung, kein Puffer
  • deckt das Krankentagegeld
  • Beitrag hängt an Höhe und Karenzzeit

Für die meisten Selbständigen ist die zweite Lücke die bedrohlichere — ein Ausfall von mehreren Wochen kostet mehr als jedes Einzelzimmer. Das spricht nicht gegen den stationären Schutz, sondern für die richtige Reihenfolge: erst das Einkommen, dann den Komfort.

Die Einkommenslücke im Einzelnen

Der folgende Abschnitt beschreibt die zweite der beiden Lücken — den Verdienstausfall. Er wird nicht vom Zimmertarif getragen, sondern vom Krankentagegeld, und bei eigener Firma beginnt er am ersten Tag.

Selbstständige und Freiberufler erleiden bei Arbeitsunfähigkeit einen Einkommensverlust. Um Verdienstausfälle auszugleichen, ist eine zuverlässige Absicherung sinnvoll.

Freiwillig gesetzlich Versicherte: Da Selbstständige und Freiberufler keine Lohnfortzahlung wie Arbeitnehmer erhalten, entsteht die Lücke bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das gesetzliche Krankengeld setzt erst später ein und bleibt der Höhe nach begrenzt.

Privat Versicherte: Selbständige und Freiberufler sichern ihr Krankentagegeld meistens im Rahmen der PKV (Private Krankenversicherung) ab. Versicherungsnehmer müssen dabei die Karenzzeit und die Höhe des Tagegeldes selbst festlegen — je kürzer die Karenzzeit, desto höher der Beitrag.

Die stationäre Zusatzversicherung berührt das nicht. Sie übernimmt die Rechnung der Klinik für Wahlleistungen und zahlt kein Tagegeld. Wer als Selbstständiger beide Lücken schließen will, braucht deshalb zwei getrennte Verträge — welcher wofür einsteht, zeigt die Übersicht auf der Startseite.

Worauf es beim Vergleich ankommt

Durch einen Krankenhausversicherung Vergleich für Selbständige und Freiberufler erhalten Sie einen umfassenden Überblick, welche Krankenhausversicherungen für den eigenen Bedarf in Frage kommen. Wichtig sind dabei vor allem die Leistungen.

Für Selbständige kommt ein Punkt hinzu, der bei Angestellten seltener zählt: die Beitragsentwicklung über eine lange Laufzeit. Wer mit unregelmäßigem Einkommen rechnet, fährt mit einem Tarif besser, der von Beginn an Alterungsrückstellungen bildet — der Einstieg kostet mehr, der Beitrag mit 65 dafür weniger. Welche Gesellschaften so kalkulieren, zeigt der Tarifvergleich als eigener Filter.

Beide Lücken im Blick

Wir rechnen die stationären Tarife für Ihr Alter durch und sagen Ihnen, was davon in Ihrer Lage Vorrang hat.

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Häufige Fragen von Selbständigen

Kostet die Zusatzversicherung für Selbständige mehr?

Nein. Für den Beitrag zählen das Alter bei Vertragsbeginn und der Gesundheitszustand — die berufliche Tätigkeit bleibt außen vor. Der Antrag für eine stationäre Zusatzversicherung fragt sie in der Regel gar nicht ab — anders als beim Krankentagegeld, wo sie eine Rolle spielt.

Ist der Beitrag steuerlich absetzbar?

Beiträge zu Krankenzusatzversicherungen zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Bei Selbständigen ist der Höchstbetrag dafür meist schon durch die Beiträge zur Basisabsicherung ausgeschöpft, sodass praktisch nichts übrig bleibt. Das ist im Einzelfall mit dem Steuerberater zu klären.

Was ist wichtiger — Krankentagegeld oder Zimmertarif?

Für die meisten Selbständigen das Krankentagegeld, weil ein längerer Ausfall existenzbedrohend ist, während das Mehrbettzimmer nur unangenehm ist. Die beiden schließen sich nicht aus und kosten zusammen oft weniger, als viele annehmen — der stationäre Schutz liegt im niedrigen zweistelligen Bereich je Monat.

Lohnt ein Tarif mit Alterungsrückstellung?

Für wen der Vertrag lange laufen soll, ja. 32 Gesellschaften kalkulieren so. Diese Tarife starten höher, steigen im Alter aber flacher — was gerade dann zählt, wenn das Einkommen im Alter unregelmäßiger wird.