Transportkosten ins Krankenhaus
Transportkosten ins Krankenhaus: Wer trägt die Fahrt zur Wunschklinik?
Die Kasse rechnet bis zum nächstgelegenen geeigneten Haus ab. Wer sich für die spezialisierte Klinik zwei Landkreise weiter entscheidet, hat damit eine Rechnung im Gepäck, an die beim Abschluss niemand gedacht hat. Manche Tarife tragen sie, andere kennen die Position überhaupt nicht — und ein paar zahlen sogar die Verlegung, für die es keinen medizinischen Grund gibt.
- Entfernungsgrenzen und Höchstbeträge nebeneinander
- Anfrage kostenfrei und unverbindlich
Transportkosten: Höchstbetrag je Krankenhausaufenthalt
300 €je Aufenthalt oder Kalenderjahr ist der weiteste Rahmen, den ein Tarifblatt für Fahrt- und Transportkosten nennt. Der engste liegt bei 250 €.
Daneben arbeiten mehrere Gesellschaften mit einer Entfernungsgrenze statt mit einem Betrag — sie reicht von 100 bis 150 Kilometern.
Transportkosten: die drei Fahrten, um die es geht
Bei einem Klinikaufenthalt entstehen selten nur zwei Wege. Da ist die Einlieferung, oft mit dem Rettungswagen und ohne dass jemand nach dem Preis fragen konnte. Da ist die Verlegung, die erst entsteht, weil ein anderes Haus den Eingriff häufiger macht. Und da ist die Heimfahrt nach der Entlassung, bei der ein Taxi genügt. Jede dieser drei Fahrten wird nach anderen Regeln abgerechnet — die erste fast immer von der Kasse, die zweite selten von ihr, die dritte praktisch nie.
Welche Fahrtkosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?
Der Maßstab steht in § 60 SGB V, und er ist enger gefasst, als der Wortlaut zunächst vermuten lässt. Die Kasse übernimmt die Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit einer Leistung zwingend notwendig sind. Bei einer stationären Behandlung ist das die Fahrt hin und zurück — berechnet allerdings nach der Strecke zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus, nicht nach der Strecke, die Sie tatsächlich zurücklegen.
Von den übernommenen Kosten bleibt ein Eigenanteil: zehn Prozent der Fahrt, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Fahrt, nie mehr als die Fahrt gekostet hat. Bei einer Einlieferung mit dem Rettungswagen und der Heimfahrt danach sind das in aller Regel zwanzig Euro, die auf der Rechnung stehen bleiben — kein großer Betrag, aber einer, den mehrere Zusatztarife ausdrücklich übernehmen.
Die eigentliche Lücke liegt woanders. Sie entsteht in dem Moment, in dem die Behandlung nicht im nächstgelegenen Haus stattfinden soll.
Bis zu welcher Entfernung und bis zu welchem Betrag zahlen die Tarife?
Zwei Bauarten stehen nebeneinander. Die eine begrenzt die Strecke und lässt den Betrag offen, die andere begrenzt den Betrag und lässt die Strecke offen. Welche der beiden für Sie besser ist, hängt schlicht daran, wie weit Ihre Wunschklinik entfernt liegt. Aufgeführt sind die Gesellschaften, deren Tarifblatt eine dieser Zahlen nennt.
| Gesellschaft | Entfernung | Höchstbetrag | eigener Wagen |
|---|---|---|---|
| DA Direkt | bis 150 km | — | — |
| Allianz | bis 100 km | — | 30 ct/km |
| DEVK | bis 100 km | — | — |
| DKV | bis 100 km | — | — |
| Generali | bis 100 km | — | — |
| Janitos | bis 100 km | — | — |
| WGV | bis 100 km | — | — |
| Advigon | — | 300 € | — |
| HanseMerkur | — | 300 € | — |
| INTER | — | 300 € | 30 ct/km |
| Münchener Verein | — | 300 € | — |
| die Bayerische | — | 300 € | 30 ct/km |
| Barmenia | — | 250 € | — |
| Bayerische Beamtenkrankenkasse | — | 250 € | 30 ct/km |
| SDK | — | 250 € | — |
| SIGNAL IDUNA | — | 250 € | — |
| UKV | — | 250 € | 30 ct/km |
Stand 18. September 2026. Ein Strich heißt nicht, dass nichts gezahlt wird, sondern dass das Tarifblatt an dieser Stelle keine Zahl nennt: Viele Werke ersetzen den Transport zum nächstgelegenen geeigneten Haus zu hundert Prozent und brauchen dafür weder Kilometer noch Obergrenze. Führt eine Gesellschaft mehrere Stufen, steht hier die weiteste; die Einzelheiten stehen auf der Seite der jeweiligen Gesellschaft.
Welche Tarife zahlen die Verlegung, für die es keinen medizinischen Grund gibt?
Das ist die seltenste und zugleich wertvollste Ziffer in diesem ganzen Bereich. Gemeint ist der Fall, in dem die Behandlung im aufnehmenden Haus fachlich einwandfrei wäre und Sie trotzdem wechseln möchten — zu der Abteilung mit der höheren Fallzahl, näher an die Familie, in die Klinik, der Sie vertrauen. Medizinisch notwendig ist dieser Transport nicht, und deshalb trägt ihn die Kasse nicht.
In den Tarifen von Allianz, DA Direkt, Generali, SIGNAL IDUNA und Württembergische ist dieser Weg ausdrücklich geregelt. Die Bedingungen unterscheiden sich im Detail: Mal muss der Aufenthalt danach noch eine bestimmte Mindestdauer haben, mal genügt die ärztliche Bestätigung, dass nichts gegen die Fahrt spricht, mal organisiert die Gesellschaft die Verlegung selbst.
Wer die freie Krankenhauswahl als Hauptgrund für den Abschluss nennt, sollte gerade diese Ziffer prüfen. Ohne sie endet die vielgelobte Wahlfreiheit dort, wo der Krankenwagen losfahren müsste.
Wer übernimmt den gesetzlichen Eigenanteil an der Fahrt?
Die Zuzahlung nach § 60 SGB V ist der kleinste Posten auf dieser Seite und der einzige, der jeden trifft. Fünf bis zehn Euro je Fahrt klingen nach wenig; bei einer Dialyse, einer Bestrahlungsserie oder wiederholten Aufenthalten summiert sich das trotzdem. 7 Gesellschaften übernehmen diesen Eigenanteil ausdrücklich.
| Gesellschaft | Entfernungsgrenze im Tarif | Höchstbetrag im Tarif |
|---|---|---|
| ARAG | — | — |
| Bayerische Beamtenkrankenkasse | — | 250 € |
| Continentale | — | — |
| HanseMerkur | — | 300 € |
| HUK-COBURG | — | — |
| UKV | — | 250 € |
| vigo | — | — |
Bei manchen dieser Gesellschaften steckt die Übernahme nicht im stationären Tarif selbst, sondern in einem Ergänzungsbaustein, der die Zuzahlungen insgesamt abdeckt. Die Zeile „Höchstbetrag“ bleibt dann leer, weil sich der Baustein auf den Eigenanteil beschränkt.
Was kostet die Verlegung in eine 190 Kilometer entfernte Fachklinik?
Angenommen, das nächstgelegene geeignete Haus liegt 22 Kilometer entfernt, die Fachklinik mit der höheren Fallzahl 190. Ein qualifizierter Krankentransport kostet in dieser Rechnung 3,20 € je Kilometer. Die Kilometerzahlen und der Preis sind angenommene Größen; die Tarifgrenzen daneben stammen aus der Auswertung oben.
Ohne Tarifziffer für Fahrten
Die Mehrkosten bleiben bei Ihnen
| Fahrt zur Fachklinik | 608 € |
| Anteil der Krankenkasse | 70 € |
| Mehrkosten | 538 € |
| Rest für Sie | 538 € |
Tarif mit Höchstbetrag
Dieselbe Verlegung, gedeckelt
| Mehrkosten der Fahrt | 538 € |
| Leistung aus dem Tarif | 300 € |
| Rest für Sie | 238 € |
Selbst gefahren statt Krankenwagen
Hin- und Rückweg im eigenen Auto
| Gefahrene Strecke | 380 km |
| Pauschale nach Tarifblatt | 114 € |
| Ohne diese Ziffer bleibt offen | 114 € |
Fahrtkosten im Tarif mit absichern
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Tarife mit Fahrtkostenersatz anfordernFünf Fragen an das Tarifblatt, bevor Sie sich auf die Fahrt verlassen
- Steht dort eine Entfernung oder ein Betrag?
Beides begrenzt die Leistung, aber auf ganz verschiedene Weise. Eine Kilometergrenze trifft die weite Verlegung, ein Betragsrahmen den teuren Einsatz auf kurzer Strecke.
- Gilt der Rahmen je Aufenthalt oder je Kalenderjahr?
Wer mehrfach im Jahr stationär behandelt wird, fährt mit der Bezugsgröße „je Aufenthalt“ deutlich besser.
- Ist der Rettungshubschrauber genannt?
Wo das Tarifblatt nur von Krankenwagen oder bodengebundenem Transport spricht, fehlt der Flug — und der ist die mit Abstand teuerste Variante.
- Ist die Verlegung ohne medizinischen Grund eingeschlossen?
Das ist die Ziffer, die aus der freien Klinikwahl erst eine wirklich freie Wahl macht. Sie steht längst nicht überall.
- Wird die gesetzliche Zuzahlung übernommen?
Ein kleiner Posten je Fahrt, der sich bei wiederkehrenden Behandlungen zu einem dreistelligen Jahresbetrag addiert.
Die Klinik frei wählen — und die Fahrt dorthin gleich mit
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Angebot anfordernHäufige Fragen zu Transportkosten und Krankentransport
Zahlt die Krankenkasse die Fahrt ins Krankenhaus?
Bei einer stationären Behandlung ja. § 60 SGB V verpflichtet die Kasse, die Fahrt zu übernehmen, die im Zusammenhang mit der Leistung zwingend notwendig ist — gerechnet wird dabei zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus. Der Versicherte trägt davon eine Zuzahlung von zehn Prozent der Fahrtkosten, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Fahrt, nie mehr als die Fahrt selbst gekostet hat.
Wer zahlt, wenn ich mich in eine weiter entfernte Klinik verlegen lasse?
Die Mehrkosten gegenüber dem wohnortnahen Haus bleiben zunächst bei Ihnen. Genau an dieser Stelle setzen die Tarifziffern an, die hier verglichen werden: Einige ersetzen die Fahrt bis zu einer festen Kilometerzahl, andere bis zu einem Höchstbetrag, wieder andere übernehmen die Verlegung sogar dann, wenn für sie kein medizinischer Grund vorliegt. Ohne eine solche Ziffer zahlen Sie die Differenz selbst.
Ist der Rettungshubschrauber mitversichert?
In mehreren Tarifen ausdrücklich, meistens in einem Atemzug mit dem Rettungswagen und innerhalb derselben Entfernungsgrenze. Weil ein Hubschraubereinsatz schnell vierstellig wird, lohnt der Blick ins Tarifblatt: Steht dort nur von bodengebundenen Transporten, ist der Flug nicht erfasst.
Wird die Fahrt mit dem eigenen Auto erstattet?
Nur wenige Bedingungen sehen das vor, und wenn, dann mit einer Pauschale je gefahrenem Kilometer statt mit einer Rechnung. Dieselbe Pauschale gilt dort meist für Taxi und öffentliche Verkehrsmittel. Tankquittungen oder Fahrscheine reichen Sie dafür nicht ein — anzugeben sind nur Datum und Strecke.
Deckt der Tarif auch den Rücktransport nach Hause?
Die meisten Formulierungen lauten „zum und vom Krankenhaus“ und schließen die Heimfahrt damit ein. Achten Sie trotzdem auf die Bezugsgröße: Gilt der Höchstbetrag je Krankenhausaufenthalt, teilen sich Hin- und Rückweg diesen Betrag. Gilt er je Kalenderjahr, zählt jede weitere Fahrt desselben Jahres dagegen.
Welches Haus überhaupt in Frage kommt und welche Klausel dabei im Weg stehen kann, steht unter freie Krankenhauswahl. Für Kliniken ohne Versorgungsvertrag gelten eigene Regeln — nachzulesen unter Privatklinik. Was die Kasse rund um den Aufenthalt sonst noch trägt, steht im Ratgeber unter Was zahlt die Krankenkasse im Krankenhaus.