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Krankenhauszusatzversicherung Empfehlung

Kranken­haus­zusatz­versicherung: Welche Empfehlung passt zu welcher Lebenslage?

Vier Haushalte, vier Zuschnitte, vier Monatsbeiträge. Jeder Fall nennt die Stufe, die Grenze beim Arzthonorar und den Zusatzbaustein, der in dieser Lage den Unterschied macht — gerechnet mit den Beiträgen, die im Tarifbestand tatsächlich aufgerufen werden.

  • 143 Tarife von 38 Gesellschaften
  • Anfrage kostenlos und unverbindlich

Familienhaushalt: Zweibettzimmer für vier Personen

65,74 €

im Monat für zwei Erwachsene und zwei Kinder — Zweibettzimmerstufe mit Rückstellung fürs Alter, mittlerer Beitrag des Bestands.

Auf ein Kind entfallen davon 4,70 €, auf einen Erwachsenen mit dreißig 28,17 €.

Vier Angaben entscheiden über den Zuschnitt

Geburtsjahr, Zahl der zu versichernden Personen, Bedarf an Ersatz für ausgefallenes Einkommen und die Frage, ob der Schutz bis achtzig halten soll. Aus diesen vier Angaben ergibt sich, ob das Einbett- oder das Zweibettzimmer richtig ist, ob eine Rückstellung fürs Alter gebildet werden muss und ob ein Tagegeld danebengehört. Erst danach beginnt die Auswahl unter den Gesellschaften — sie ist der letzte Schritt, nicht der erste.

Die vier Zuschnitte nebeneinander

Jede Zeile nennt den Zuschnitt, der in dieser Lage den größten Teil des Risikos abdeckt, und den Beitrag, den er im mittleren Bereich des Tarifbestands kostet.

AusgangslageEmpfohlener ZuschnittWas zuerst zähltBeitrag je Monat
Familie, Eltern um dreißig, zwei Kinder Zweibettzimmer für alle vier, mit Rückstellung fürs Alter Mitaufnahme eines Elternteils beim Kind 65,74 € zusammen
Alleinstehend, 45, festes Einkommen Einbettzimmer, Erstattung über dem Höchstsatz keine Obergrenze beim Arzthonorar 56,29 €
Selbständig, 38, kein Arbeitgeber im Rücken Zweibettzimmer plus Krankenhaustagegeld Ausgleich für Tage ohne Umsatz ab 35,65 € zuzüglich Tagegeld
Ruhestand, 66, gesund Zweibettzimmer bei einer Gesellschaft mit hoher Altersgrenze Aufnahme überhaupt — das Höchstaufnahmealter 72,75 €

Mittlere Beiträge aus dem Tarifbestand, Stand 18. September 2026. Die Spannen der einzelnen Fälle stehen in den Abschnitten darunter.

Junge Familie: Der Beitrag wächst mit jedem Kopf, die Arztleistung nicht

Eine stationäre Zusatzversicherung kennt keinen Familienbeitrag. Jede versicherte Person trägt ihren eigenen, nach ihrem eigenen Eintrittsalter berechneten Beitrag; der Vertrag bündelt sie nur auf einem Schein. Damit multipliziert sich jede Entscheidung über die Stufe mit der Zahl der Köpfe — und genau deshalb fällt die Empfehlung hier anders aus als für einen Einpersonenhaushalt.

Im Bestand liegt der Beitrag für einen Erwachsenen mit dreißig in der Zweibettstufe zwischen 5,96 € und 38,39 €, für ein Kind zwischen 0,80 € und 11,00 €. Der Wechsel in die Einbettstufe wirkt viermal — bei vier Personen also mit dem Vierfachen der Differenz, die eine einzelne Person spürt.

Das Merkmal, das in dieser Lage wirklich zählt, ist ein anderes: Bis zu welchem Alter des Kindes trägt der Tarif die Unterbringung eines Elternteils? Die Versicherungsbedingungen ziehen diese Grenze sehr unterschiedlich, und sie entscheidet über die Nächte, die für Eltern im Ernstfall den Unterschied ausmachen. Was gesetzlich ohnehin gilt und wo der Tarif darüber hinausgeht, steht unter Rooming-in. Den Haushalt als Ganzes behandelt die Seite für Familien.

Alleinstehend mit 45: Die Stufe lohnt sich, die Honorargrenze noch mehr

Wer allein versichert ist und ein festes Einkommen hat, trägt den Aufpreis der höheren Zimmerstufe einmal statt viermal. Im Bestand kostet ein Einbettzimmertarif mit Rückstellung fürs Alter für dieses Eintrittsalter zwischen 12,44 € und 84,70 €; in der Mitte stehen 56,29 €.

Wichtiger als die Stufe ist in dieser Lage die Obergrenze beim Arzthonorar. Mit fünfundvierzig rückt die Altersgruppe näher, in der planbare Eingriffe häufiger werden — Gelenke, Wirbelsäule, Herz. Genau bei diesen Eingriffen entstehen die Rechnungen, die eine Honorarvereinbarung oberhalb des Höchstsatzes rechtfertigen. 32 Gesellschaften erstatten im Bestand auch darüber hinaus. Was dabei auf dem Spiel steht, steht unter Chefarzthonorar über dem 3,5-fachen Satz.

Fall 1

Familie, vier Personen

Zweibettzimmer, Rückstellung fürs Alter, Eltern um dreißig
Erwachsener28,17 €
Zweiter Erwachsener28,17 €
Zwei Kinder9,40 €
Haushalt je Monat65,74 €
Je Jahr789 €
Entscheidend ist die Altersgrenze für die Mitaufnahme eines Elternteils.

Fall 2

Alleinstehend, 45

Einbettzimmer, Rückstellung fürs Alter, hohe Honorargrenze
Günstigster Beitrag12,44 €
Mittlerer Beitrag56,29 €
Höchster Beitrag84,70 €
Je Jahr, mittlerer Beitrag675 €
Erstattung über dem Höchstsatz32 Gesellschaften
Der Aufpreis der Stufe fällt einmal an, nicht je Haushaltsmitglied.

Fall 3

Selbständig, 38

Zweibettzimmer und ein Tagegeld für die Ausfalltage
Günstigster Beitrag Zimmerstufe6,57 €
Mittlerer Beitrag Zimmerstufe35,65 €
Tagegeldje vereinbartem Satz
Deckung an KlinikliegetagenRechnung und Ausfall
Was ohne Tagegeld offen bleibtder entgangene Umsatz
Zwei Verträge, weil ein Zimmertarif keine Einkommensausfälle ersetzt.

Fall 4

Ruhestand, 66

Zweibettzimmer bei einer Gesellschaft mit hoher Altersgrenze
Günstigster Beitrag25,95 €
Mittlerer Beitrag72,75 €
Höchster Beitrag98,06 €
Je Jahr, mittlerer Beitrag873 €
Höchste ausgewiesene Altersgrenze75 Jahre
Die Auswahl beginnt hier beim Höchstaufnahmealter, nicht beim Beitrag.

Keiner der vier Fälle trifft genau zu?

Dann rechnen wir Ihren durch. Geburtsjahr, Haushaltsgröße und der Punkt, der Ihnen am wichtigsten ist — daraus entsteht ein Zuschnitt mit Beitrag.

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Selbständig mit 38: Zwei Verträge statt einer teuren Stufe

Für Selbständige verschiebt sich die Empfehlung, weil das größere Risiko nicht auf der Klinikrechnung steht, sondern auf dem Kontoauszug. Drei Wochen ohne Aufträge kosten typischerweise ein Vielfaches dessen, was ein Zimmerzuschlag ausmacht. Deshalb ist hier die Aufteilung des Budgets die eigentliche Empfehlung: die günstigere Zimmerstufe, dafür ein Tagegeld daneben.

Das Krankenhaustagegeld zahlt je Tag vollstationärer Behandlung einen festen Betrag, ohne Rechnung und ohne Verwendungsnachweis. Es deckt damit genau das ab, was der Zimmertarif nicht kennt: entgangenen Umsatz, die gesetzliche Zuzahlung, Fahrten der Angehörigen, eine Aushilfe im Betrieb. Welcher Tagessatz dafür angemessen ist, steht unter Krankenhaustagegeld; was für diese Berufsgruppe sonst noch zählt, unter Für Selbständige.

Ruhestand mit 66: Zuerst die Altersgrenze, dann der Beitrag

Im vierten Fall dreht sich die Reihenfolge um. Wer mit sechsundsechzig einsteigen will, vergleicht nicht zuerst Leistungen, sondern Annahmegrenzen — ein Tarif, dessen Höchstaufnahmealter unterhalb des eigenen liegt, scheidet aus, bevor über den Beitrag gesprochen wird.

Gesellschafthöchstes ausgewiesenes Aufnahmealter
Münchener Verein75 Jahre
ERGO71 Jahre
VGH70 Jahre
Barmenia66 Jahre

Der Beitrag steht in dieser Lebenslage in einem anderen Verhältnis als mit dreißig: Im Ruhestand ist das Einkommen fest, und der Beitrag muss über zwanzig Jahre und mehr daraus bezahlt werden. Dafür ist die Zweibettstufe der belastbarere Zuschnitt — sie wird durchgehalten. Was dabei sonst zu bedenken ist, steht unter Für Rentner; die Frage der Annahmefähigkeit behandelt Krankenhauszusatzversicherung ab 60.

Welcher der vier Fälle ist Ihrer?

Nennen Sie uns Geburtsjahr, Haushaltsgröße und Wunschstufe. Sie erhalten den passenden Zuschnitt mit den Tarifen, die ihn tragen, als schriftliche Aufstellung.

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Häufige Fragen zur Empfehlung einer Krankenhauszusatzversicherung

Welche Krankenhauszusatzversicherung können Sie empfehlen?

Eine Empfehlung ohne Ausgangslage wäre geraten. Entscheidend sind vier Angaben: Geburtsjahr, Haushaltsgröße, ob Erwerbsausfall abgesichert werden soll und ob der Schutz bis ins hohe Alter halten muss. Aus diesen vier Angaben ergibt sich der Zuschnitt, und erst aus dem Zuschnitt die Auswahl unter den Tarifen.

Sollte man Einbettzimmer oder Zweibettzimmer empfehlen?

Für Haushalte mit mehreren zu versichernden Personen fast immer das Zweibettzimmer, weil der Beitrag mit jedem Kopf mitwächst und die ärztliche Wahlleistung in beiden Stufen dieselbe ist. Für Alleinstehende mit stabilem Einkommen lohnt sich die höhere Stufe, weil sie den Unterschied allein trägt und im Zweifel mehrere Wochen am Stück davon hat.

Ab welchem Alter ist ein Abschluss nicht mehr zu empfehlen?

Eine Altersgrenze aus dem Gesetz gibt es nicht — die Grenze steht jeweils im Tarif. Im Bestand weisen mehrere Tarife ein Höchstaufnahmealter von 66 und mehr aus, der höchste liegt bei 75. Die eigentliche Hürde im Alter ist selten die Jahreszahl, sondern die Gesundheitsprüfung.

Lohnt eine Empfehlung für Kinder überhaupt, wenn die Beiträge so niedrig sind?

Gerade deshalb. Ein Kindertarif kostet im Bestand einen Bruchteil eines Erwachsenenbeitrags, sichert aber die Mitaufnahme eines Elternteils und legt für Tarife mit Rückstellung fürs Alter früh los. Die entscheidende Zeile ist dabei nicht der Beitrag, sondern bis zu welchem Alter des Kindes die Begleitperson getragen wird.

Was ist wichtiger — ein günstiger Beitrag oder eine hohe Erstattungsgrenze?

Die Erstattungsgrenze, sobald die ärztliche Wahlleistung mitversichert werden soll. Der Beitragsunterschied bewegt sich in Euro im Monat, der Unterschied auf der Arztrechnung in Hunderten bis Tausenden. Am Zimmer lässt sich dagegen ohne finanzielles Risiko sparen, weil der Zimmerpreis vorher feststeht.

Die Prüfpunkte hinter diesen Empfehlungen stehen unter Prüfkriterien, die Tarife selbst im Tarifvergleich.