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Krankenhauszusatzversicherung für Familien

Kranken­haus­zusatz­versicherung für Familien: Lohnt ein gemeinsamer Vertrag?

In der gesetzlichen Kasse sind Kinder beitragsfrei mitversichert. In der privaten Zusatzversicherung ist das anders: Jeder Kopf trägt seinen eigenen Beitrag, und jede Entscheidung über die Zimmerstufe wirkt so oft, wie Personen auf dem Schein stehen. Was das für einen Haushalt mit einem, zwei oder drei Kindern bedeutet, steht hier durchgerechnet.

  • Beiträge aus 143 Tarifen
  • Anfrage kostenlos und unverbindlich

Zimmerstufe im Familienvertrag: 52,18 € Unterschied

52,18 €

trennen Einbett- und Zweibettstufe je Monat bei vier Personen — zwei Erwachsene um vierzig und zwei Kinder, mittlerer Haushalt des Tarifbestands.

Auf ein Jahr gerechnet sind das 626 €. Ein zusätzliches Kind kostet dagegen nur rund 5,27 € im Monat.

Kein Familienbeitrag: Der Schein bündelt, die Beiträge nicht

Ein Familienvertrag in der stationären Zusatzversicherung ist eine Sammelmappe, keine Rabattstaffel. Alle Personen stehen auf einem Versicherungsschein, es gibt eine Abbuchung und eine Anschrift — aber der Beitrag jeder Person wird einzeln kalkuliert, nach ihrem eigenen Eintrittsalter und ihrer eigenen Gesundheitsprüfung. Wer das weiß, entscheidet über die Zimmerstufe anders: Sie multipliziert sich mit der Zahl der Köpfe.

Was kostet eine Krankenhauszusatzversicherung für die ganze Familie?

Gerechnet mit den mittleren Beiträgen des Tarifbestands: zwei Erwachsene im Altersband um vierzig, dazu ein bis drei Kinder. Die linke Spalte zeigt die Einbettstufe, die rechte die Zweibettstufe. Beide schließen die ärztliche Wahlleistung ein — sie hängt nicht an der Bettenzahl.

HaushaltEinbettzimmer je MonatZweibettzimmer je MonatUnterschied je Jahr
2 Erwachsene und 1 Kind 95,78 € 43,07 € 633 €
2 Erwachsene und 2 Kinder 100,52 € 48,34 € 626 €
2 Erwachsene und 3 Kinder 105,26 € 53,61 € 620 €

Mittlere Beiträge aus dem Tarifbestand, Stand 18. September 2026. Der tatsächliche Beitrag hängt am Geburtsjahr jeder einzelnen Person; die Bänder fassen mehrere Jahrgänge zusammen.

  • 3 Personen, Einbett 95,78 €
  • 3 Personen, Zweibett 43,07 €
  • 4 Personen, Einbett 100,52 €
  • 4 Personen, Zweibett 48,34 €
  • 5 Personen, Einbett 105,26 €
  • 5 Personen, Zweibett 53,61 €

Zwei Größen bewegen die Summe völlig unterschiedlich stark. Ein zusätzliches Kind erhöht den Haushaltsbeitrag um rund 5,27 € im Monat — der Wechsel der Zimmerstufe um 52,18 €, also um mehr als das Zehnfache. Wer beim Familienbudget ansetzen will, setzt deshalb bei der Stufe an und nicht bei der Zahl der Kinder, und schon gar nicht beim Verzicht auf den Schutz für ein einzelnes Kind.

Eltern im Einbettzimmer, Kinder im Zweibettzimmer — geht das?

Ja, solange jede Person über einen gewöhnlichen Antrag versichert wird. Der Vertrag fasst dann mehrere Einzelversicherungen zusammen, und jede kann einen eigenen Zuschnitt haben. Das ist häufig auch die sinnvollere Aufteilung: Ein Kind profitiert von der Mitaufnahme eines Elternteils mehr als von einem Zimmer für sich allein, ein Erwachsener eher umgekehrt.

Die Ausnahme steht in § 198 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes und betrifft nur den Sonderweg der Nachversicherung eines Neugeborenen: Dort darf der Schutz des Kindes „nicht höher und nicht umfassender“ sein als der des Elternteils, in dessen Vertrag es aufgenommen wird. Die umgekehrte Richtung — Eltern hoch, Kind niedriger — ist von dieser Schranke nicht betroffen.

Eine zweite Frage entscheidet sich beim Zuschnitt für Kinder: bis zu welchem Alter des Kindes die Unterbringung eines Elternteils getragen wird. Diese Zeile steht unabhängig von der Zimmerstufe in den Versicherungsbedingungen und geht zwischen den Gesellschaften weit auseinander. Die vollständige Aufstellung steht unter Rooming-in, die Rangfolge der Leistungen beim Kind unter Für Kinder.

Einen Zuschnitt je Person, ein Schein für den Haushalt

Wir rechnen jede Person mit ihrem Geburtsjahr und ihrer Wunschstufe durch und stellen den Haushaltsbeitrag zusammen.

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Ein weiteres Kind: Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung

Der stärkste Grund, den Familienvertrag früh und bei einer Gesellschaft aufzubauen, liegt in der Zukunft: Kommt ein Kind dazu, wird es ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten aufgenommen — vorausgesetzt, ein Elternteil ist am Tag der Geburt versichert und die Anmeldung erfolgt binnen zwei Monaten rückwirkend.

Darin steckt eine Planungsregel, die sich nicht nachholen lässt. Der Versicherer darf eine Mindestversicherungsdauer des Elternteils verlangen, höchstens drei Monate. Wer den Vertrag also erst kurz vor dem Termin abschließt, erfüllt diese Voraussetzung nicht mehr und muss für das Kind einen gewöhnlichen Antrag stellen — mit Gesundheitsfragen zu Geburtsschäden und angeborenen Erkrankungen, also genau den Punkten, an denen ein Ausschluss entsteht. Der Ablauf im Einzelnen steht unter Für Neugeborene.

2 MonateFrist für die rückwirkende Anmeldung
3 Monatehöchstzulässige Mindestversicherungsdauer der Eltern
5,27 €kostet ein zusätzliches Kind im Monat
0 €Risikozuschlag auf dem Weg der Nachversicherung

Trennung, Umzug, Todesfall: Was aus den Mitversicherten wird

Ein Haushalt bleibt selten vierzig Jahre in derselben Zusammensetzung, und ein Familienvertrag muss das aushalten. Das Gesetz gibt den mitversicherten Personen dafür ein eigenes Recht: Nach § 207 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes können sie das Versicherungsverhältnis binnen zwei Monaten unter Benennung eines künftigen Versicherungsnehmers fortsetzen, wenn es durch den Tod des Versicherungsnehmers endet. Bei einer Kündigung durch den Versicherer gilt dasselbe entsprechend.

Praktisch heißt das für eine Trennung: Der Vertrag lässt sich teilen, ohne dass die mitversicherten Personen neu beantragen und sich erneut prüfen lassen müssen. Erhalten bleiben dabei das ursprüngliche Eintrittsalter und — bei Tarifen, die danach kalkulieren — die gebildete Rückstellung fürs Alter. Beides zusammen ist bei einem Vertrag, der seit zwölf Jahren läuft, deutlich mehr wert als die Beitragsdifferenz zu einem neuen Anbieter.

Für einen Umzug innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums regelt Absatz 3 die Fortsetzung ausdrücklich; der Versicherer bleibt dabei zu den Leistungen verpflichtet, die er im Inland zu erbringen hätte. Was darüber hinaus für Behandlungen im Ausland gilt, steht unter Krankenhauszusatzversicherung im Ausland.

Den Haushalt in einem Vertrag zusammenführen

Nennen Sie uns die Geburtsjahre aller Personen und die gewünschte Stufe. Sie erhalten den Beitrag je Kopf und die Summe für den Haushalt als schriftliche Aufstellung.

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Häufige Fragen zur Krankenhauszusatzversicherung für Familien

Gibt es einen Familientarif mit einem gemeinsamen Beitrag?

Nein — und das ist der wichtigste Unterschied zur gesetzlichen Kasse. Dort sind Kinder nach § 10 des Fünften Sozialgesetzbuchs beitragsfrei mitversichert. In der privaten Zusatzversicherung trägt jede versicherte Person ihren eigenen, nach ihrem Eintrittsalter berechneten Beitrag. Gebündelt wird lediglich die Verwaltung: ein Schein, eine Abbuchung, ein Ansprechpartner.

Können Eltern und Kinder unterschiedliche Zimmerstufen haben?

In einem gewöhnlichen Antrag ja — jede Person wird für sich versichert, also auch für sich zugeschnitten. Die Ausnahme ist die Kindernachversicherung nach § 198 des Versicherungsvertragsgesetzes: Dort darf der Schutz des Kindes nicht höher und nicht umfassender sein als der des versicherten Elternteils.

Lohnt es sich, alle Familienmitglieder bei derselben Gesellschaft zu versichern?

Für die Verwaltung ja, für den Preis nicht zwingend. Ein Grund spricht allerdings deutlich dafür: Die Nachversicherung eines später geborenen Kindes hängt am Vertrag eines Elternteils, und die dafür nötige Mindestversicherungsdauer läuft nur dort. Wer noch Kinder plant, hält den Elternvertrag deshalb besser zusammen als verteilt.

Was passiert mit dem Vertrag bei einer Trennung?

Die mitversicherten Personen sind keine Anhängsel des Vertrags. Endet das Versicherungsverhältnis, können sie es nach § 207 des Versicherungsvertragsgesetzes binnen zwei Monaten unter Benennung eines neuen Versicherungsnehmers fortsetzen. Der Schutz und das ursprüngliche Eintrittsalter bleiben damit erhalten.

Wie lange bleiben Kinder im Familienvertrag?

Solange der Tarif es vorsieht. Anders als in der gesetzlichen Kasse, die Kinder in Ausbildung bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres beitragsfrei mitversichert, richtet sich die Zusatzversicherung nach den Versicherungsbedingungen: Der Kinderbeitrag endet meist mit dem Kalenderjahr des achtzehnten Geburtstags, der Vertrag selbst läuft weiter.