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Krankenhauszusatzversicherung abschließen

Kranken­haus­zusatz­versicherung abschließen: Wie läuft der Antrag ab?

Zwischen der Entscheidung und dem ersten gedeckten Klinikaufenthalt liegen vier Stationen: der Antrag mit den Gesundheitsangaben, die Prüfung durch den Versicherer, die Annahmeentscheidung und der Versicherungsbeginn. Was in jeder dieser Stationen verlangt wird und welche Frist jeweils läuft, steht hier der Reihe nach.

  • Kein Vertreterbesuch, keine Weitergabe an Dritte
  • Anfrage kostenlos und unverbindlich

Ab wann der Schutz nach dem Abschluss gilt

21 Gesellschaften

verzichten auf die allgemeine Wartezeit von drei Monaten — dort ist der Schutz für Krankheit und Unfall ab dem Versicherungsbeginn vollständig.

Bei den übrigen 17 läuft die Frist ab Versicherungsbeginn, nicht ab Antragstellung.

Der Antrag ist eine Momentaufnahme Ihrer Gesundheit

Alles, was an diesem Verfahren kompliziert wirkt, hängt an einem einzigen Punkt: Der Versicherer entscheidet über Annahme und Beitrag anhand Ihres Gesundheitszustands am Tag der Antragstellung. Deshalb werden Fragen gestellt, deshalb dürfen sie nicht lückenhaft beantwortet werden, und deshalb wird ein Antrag umso einfacher, je früher er gestellt wird. Wer wartet, bis eine Behandlung ansteht, beantragt den Schutz für einen Fall, der bereits eingetreten ist.

Vom Zuschnitt bis zur Police: sechs Schritte

  1. Zuschnitt festlegen

    Vor dem Antrag stehen drei Entscheidungen: Zimmerstufe, Grenze der Erstattung beim Arzthonorar, Kalkulation mit oder ohne Rückstellung fürs Alter. Sie bestimmen den Beitrag stärker als die Wahl der Gesellschaft und lassen sich später nur mit erneuter Prüfung ändern.

  2. Antrag mit Gesundheitsangaben

    Der Antrag erfasst Person, Geburtsdatum, gewünschten Versicherungsbeginn, Bankverbindung und die Antworten auf die Gesundheitsfragen. Nach § 19 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes müssen dabei nur die Umstände angezeigt werden, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat — eine allgemeine Offenbarungspflicht gibt es nicht.

  3. Risikoprüfung und Rückfragen

    Der Versicherer bewertet die Angaben. Bleibt etwas unklar, fordert er Befunde an oder bittet um eine Schweigepflichtentbindung für eine Arztanfrage. Diese Stufe bestimmt die Dauer des gesamten Verfahrens, nicht die Postlaufzeit.

  4. Annahmeentscheidung

    Vier Ausgänge sind möglich: Annahme zum Normalbeitrag, Annahme mit Risikozuschlag, Annahme mit Leistungsausschluss für eine bestimmte Erkrankung oder Ablehnung. § 203 Absatz 1 Satz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes erlaubt Zuschlag und Ausschluss ausdrücklich.

  5. Police und Widerrufsfrist

    Mit dem Versicherungsschein kommen die Vertragsbestimmungen und die Belehrung über das Widerrufsrecht. Erst wenn alle drei vorliegen, beginnt die Frist von zwei Wochen aus § 8 Absatz 1 zu laufen. Prüfen Sie in dieser Zeit, ob Zuschläge oder Ausschlüsse im Schein stehen, die im Angebot nicht vorgesehen waren.

  6. Versicherungsbeginn und Wartezeit

    Der Schutz setzt zum vereinbarten Beginn ein, üblicherweise zum Monatsersten. Eine vereinbarte Wartezeit läuft ab diesem Tag, nicht ab der Antragstellung — die Wochen der Prüfung zählen also nicht mit.

Wie weit reichen die Gesundheitsfragen zurück?

Die Antragsformulare staffeln den Rückschauzeitraum nach Art der Behandlung. Üblich ist ein kurzer Zeitraum für ambulante Behandlungen und angeratene Maßnahmen, ein längerer für stationäre Aufenthalte, Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen, und ein besonders langer für psychische und psychosomatische Behandlungen. Verordnete Medikamente werden oft nur für die zurückliegenden zwölf Monate abgefragt.

Diese Staffelung ist der Grund, warum das Ausfüllen sorgfältiger geraten sollte, als es auf den ersten Blick wirkt: Eine Rückenbehandlung vor vier Jahren fällt aus der dreijährigen Frage heraus, eine stationäre Aufnahme im selben Jahr aber nicht. Im Zweifel fragen Sie Ihre Krankenkasse nach einer Aufstellung der abgerechneten Leistungen — sie erinnert zuverlässiger als das eigene Gedächtnis.

14 Gesellschaftennehmen die Prüfung in mindestens einem Tarif zurück
Textformverlangt § 19 Abs. 1 VVG für jede Frage
1 Monathat der Versicherer nach § 21 Abs. 1 VVG für seine Rechte
5 Jahredanach erlöschen sie nach § 21 Abs. 3 VVG

Eine Einschränkung, die Antragsteller kennen sollten: Die Rechte aus einer verletzten Anzeigepflicht stehen dem Versicherer nach § 19 Absatz 5 nur zu, wenn er vorher durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen hingewiesen hat. Dieser Hinweis steht in jedem ordentlichen Antragsformular — er ist die Zeile, die man am liebsten überblättert und am besten liest. Welche Fragen im Einzelnen gestellt werden, steht unter Gesundheitsfragen.

Normalbeitrag, Zuschlag, Ausschluss oder Absage

Auf einen vollständig ausgefüllten Antrag antwortet der Versicherer mit einer von vier Entscheidungen. Alle vier lassen sich beeinflussen, aber nur, solange der Antrag noch nicht abgesandt ist.

EntscheidungWas sie bedeutetWas Ihnen offensteht
Annahme zum Normalbeitrag Der Vertrag kommt zu den Bedingungen des Tarifblatts zustande. Versicherungsschein auf Beginn, Stufe und Beitrag prüfen.
Annahme mit Risikozuschlag Der Beitrag steigt wegen eines erhöhten Risikos dauerhaft an. Nach der Höhe und nach einer Überprüfung nach einigen beschwerdefreien Jahren fragen.
Annahme mit Leistungsausschluss Eine benannte Erkrankung bleibt vom Schutz ausgenommen, der Beitrag bleibt normal. Auf eine eng gefasste Formulierung dringen — „Wirbelsäule“ ist weiter als eine einzelne Diagnose.
Ablehnung Ein Kontrahierungszwang besteht in der Zusatzversicherung nicht. Eine andere Gesellschaft mit anderen Annahmerichtlinien anfragen oder einen Tagegeldtarif wählen.

Ein Detail lohnt sich zu merken: Passt der Versicherer den Vertrag rückwirkend an und steigt die Prämie dadurch um mehr als zehn Prozent, oder wird die Gefahr für den betroffenen Umstand ausgeschlossen, können Sie nach § 19 Absatz 6 innerhalb eines Monats fristlos kündigen. Auf dieses Recht muss der Versicherer Sie hinweisen. Welche Wege nach einer Absage bleiben, steht unter Vorerkrankungen.

Antrag vorbereiten, bevor er gestellt wird

Wir prüfen anhand Ihrer Angaben, welche Gesellschaft zu Ihrer Vorgeschichte passt, und stellen den Antrag erst, wenn die Annahme absehbar ist.

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Welche Fristen nach der Police laufen

  1. Mit dem Versicherungsschein Zwei Wochen Widerrufsrecht

    Die Frist des § 8 Absatz 1 beginnt erst, wenn Schein, Vertragsbestimmungen und Widerrufsbelehrung vollständig vorliegen. Ein Widerruf in dieser Zeit stellt Sie so, als wäre der Vertrag nie geschlossen worden.

  2. Zum vereinbarten Beginn Beitragspflicht und Wartezeit setzen ein

    Ab diesem Tag wird abgebucht, und ab diesem Tag läuft eine vereinbarte Wartezeit. Wer eine Vorversicherung hatte und sie spätestens zwei Monate nach ihrem Ende fortsetzt, kann sich die dort zurückgelegte Zeit nach § 197 Absatz 2 anrechnen lassen.

  3. Nach drei Monaten Allgemeine Wartezeit abgelaufen

    Wo sie vereinbart ist, endet sie nach spätestens drei Monaten — mehr lässt § 197 Absatz 1 nicht zu. Bei einem Unfall entfällt sie nach den Musterbedingungen ohnehin.

  4. Nach acht Monaten Besondere Wartezeit abgelaufen

    Für die Entbindung und für stationäre Psychotherapie darf eine längere Frist vereinbart werden. Sie bleibt auch in Tarifen bestehen, die auf die allgemeine Wartezeit verzichten.

  5. Nach fünf Jahren Die Rechte aus der Anzeigepflicht erlöschen

    Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung wegen einer verletzten Anzeigepflicht stehen dem Versicherer nach § 21 Absatz 3 nur fünf Jahre lang zu. Bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung verlängert sich die Frist auf zehn Jahre.

Die Fristen gelten unabhängig davon, ob der Vertrag online, auf Papier oder über einen Vermittler zustande gekommen ist. Was in den Monaten davor zu beachten ist, wenn bereits eine Behandlung ansteht, steht unter wenn die Operation schon feststeht.

Den Antrag so stellen, dass er durchgeht

Nennen Sie uns Geburtsdatum, gewünschte Zimmerstufe und offene Punkte aus Ihrer Krankengeschichte. Sie erhalten die passenden Tarife und die Unterlagen, die dafür gebraucht werden.

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Häufige Fragen zum Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung

Wie lange dauert es vom Antrag bis zur Police?

Läuft die Gesundheitsprüfung ohne Rückfrage durch, liegt die Police oft binnen weniger Arbeitstage vor. Verlängert wird es, sobald der Versicherer beim behandelnden Arzt nachfragt: Auf eine Schweigepflichtentbindung hin dauert die Auskunft je nach Praxis einige Wochen. Wer den Vorgang beschleunigen will, legt Befunde zu strittigen Punkten gleich dem Antrag bei.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Für die Antragstellung selbst nur die Angaben zur Person, das Geburtsdatum, die Bankverbindung und die Antworten auf die Gesundheitsfragen. Arztberichte verlangt der Versicherer erst, wenn eine Angabe geklärt werden muss. Ein Nachweis über eine Vorversicherung lohnt sich, weil sich damit nach § 197 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes Wartezeiten anrechnen lassen.

Kann ich den Vertrag widerrufen, wenn ich es mir anders überlege?

Ja. Nach § 8 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Die Frist beginnt, wenn Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen und die Belehrung über das Widerrufsrecht vorliegen — nicht schon mit dem Absenden des Antrags.

Was passiert, wenn ich eine Behandlung im Antrag vergessen habe?

Entscheidend ist das Verschulden. Bei einfacher Fahrlässigkeit kann der Versicherer nur mit Monatsfrist kündigen, bei grober Fahrlässigkeit den Vertrag rückwirkend anpassen, bei Vorsatz zurücktreten. Wichtig ist dabei § 21 Absatz 2: Hat die verschwiegene Behandlung mit dem späteren Klinikaufenthalt nichts zu tun, bleibt die Leistungspflicht bestehen. Nur bei arglistiger Täuschung hilft dieser Gegenbeweis nicht.

Ab welchem Tag greift der Schutz nach dem Abschluss?

Ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn, meist dem Monatsersten nach der Annahme — zuzüglich der vereinbarten Wartezeit. Im Bestand verzichten einige Gesellschaften auf die allgemeine Wartezeit von drei Monaten, sodass Krankheit und Unfall vom ersten Tag an gedeckt sind. Die besondere Wartezeit von acht Monaten für die Entbindung bleibt davon in aller Regel unberührt.

Welcher Zuschnitt vor dem Antrag zu Ihrer Lebenslage passt, steht unter Empfehlung; welche Tarife ohne Vorlauf greifen, unter ohne Wartezeit.