Zusatzversicherung Krankenhaus
Zusatzversicherung fürs Krankenhaus: Was ändert sich bei der Aufnahme?
Der Vertrag wirkt nicht im Hintergrund, sondern an einem konkreten Schreibtisch: im Aufnahmebüro, vor der ersten Behandlung, mit einer Unterschrift. Wer weiß, was dort vorgelegt wird und welche Rechnungen daraus folgen, macht an diesem Vormittag nichts falsch.
- Ablauf und Fristen aus dem Gesetzestext
- Anfrage kostenlos und unverbindlich
Wahlleistungen im Krankenhaus: zwei getrennte Rechnungswege
zwei Wegeentstehen aus einem Aufnahmegespräch: Den Zimmerzuschlag stellt das Krankenhaus in Rechnung, das Honorar rechnet jeder liquidationsberechtigte Arzt für sich ab.
Beide gehen zuerst an Sie — § 192 Absatz 1 VVG erstattet Aufwendungen, also Beträge, die bereits in Rechnung gestellt sind.
Aufnahmegespräch: die Unterschrift entscheidet über die Rechnung
Mit einer Zusatzversicherung fürs Krankenhaus ändert sich an der Behandlung nichts und an der Verwaltung alles. Sie werden im Aufnahmebüro gefragt, ob Sie Wahlleistungen in Anspruch nehmen wollen, Sie unterschreiben dafür ein eigenes Blatt neben dem Behandlungsvertrag, Sie liegen anders und werden von einem anderen Arzt operiert — und Sie bekommen nach der Entlassung Post, die Sie bei Ihrem Versicherer einreichen. Ohne Vertrag entfällt die Frage im Aufnahmebüro nicht; nur die Antwort fällt dann anders aus.
Wie läuft ein Klinikaufenthalt mit Wahlleistungen ab?
Sechs Stationen, von denen nur die zweite eine Entscheidung verlangt. Alles davor ist Vorbereitung, alles danach Verwaltung.
- Vor der Aufnahme
Termin und Haus stehen fest
Der einweisende Arzt nennt ein Krankenhaus; gebunden sind Sie daran nicht. Prüfen Sie jetzt, ob das gewählte Haus neben der Akutbehandlung auch Rehabilitation anbietet — dann verlangen viele Bedingungen vorab eine schriftliche Zusage. Einzelheiten unter freie Krankenhauswahl.
- Im Aufnahmebüro
Die Wahlleistungen werden vereinbart
Neben dem Behandlungsvertrag wird ein gesondertes Blatt vorgelegt, auf dem Unterkunft und ärztliche Wahlleistung angekreuzt werden. Darunter steht der Tagessatz Ihrer Station. Beides lässt sich getrennt wählen.
- Auf der Station
Zimmer und behandelnder Arzt
Das Zimmer wird Ihnen zugewiesen, sobald eines frei ist. Ist an einem Tag keines verfügbar, entfällt der Zuschlag für diesen Tag — und in vielen Tarifen tritt ein Tagegeld an seine Stelle.
- Bei der Entlassung
Die Zuzahlung wird abgerechnet
Zehn Euro je Kalendertag, höchstens 28 Tage im Kalenderjahr, zahlbar an das Krankenhaus. Diese Position hat mit den Wahlleistungen nichts zu tun und bleibt auch mit Zusatzversicherung bestehen.
- In den Wochen danach
Die Rechnungen treffen ein
Zuerst meist die des Krankenhauses für die Unterkunft, dann die der Ärzte. Sie kommen zeitversetzt und von verschiedenen Stellen — das ist kein Fehler, sondern die Folge der Wahlarztkette.
- Nach dem Einreichen
Der Versicherer erstattet
Geprüft wird gegen den Tarif: Zimmerstufe, Erstattungsgrenze beim Steigerungsfaktor, Fristen für Termine vor und nach dem Aufenthalt. Was darüber hinausgeht, bleibt bei Ihnen.
Welche Unterlagen Sie zur Aufnahme mitnehmen sollten
Das Aufnahmebüro arbeitet die Mappe in wenigen Minuten durch. Wer vorbereitet erscheint, bekommt die Fragen gestellt, die er beantworten kann — und nicht die, die später zu Rückfragen führen.
- die elektronische Gesundheitskarte und den Einweisungsschein
- den Versicherungsschein Ihres Zusatztarifs oder eine Bestätigung Ihres Versicherers über den bestehenden Wahlleistungsschutz
- die Bescheinigung über eine erreichte Belastungsgrenze, falls Sie in diesem Jahr bereits von Zuzahlungen befreit sind
- eine schriftliche Leistungszusage Ihres Versicherers, wenn das Haus neben der Akutbehandlung auch Kuren oder Rehabilitation anbietet
- eine Notiz, welche Wahlleistung Sie wünschen — Unterkunft, Arztwahl oder beides
Der letzte Punkt klingt banal und ist der wichtigste. Die beiden Wahlleistungen sind getrennte Vereinbarungen und dürfen nicht aneinander gekoppelt werden; welche Regel dahinter steht, steht unter Einbettzimmer.
§ 630c Abs. 3 BGB: Die Klinik muss vorher in Textform über die Kosten informieren
Neben den Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes gibt es eine zweite Vorschrift, die im Aufnahmebüro gilt und die kaum jemand kennt. Sie steht im Recht des Behandlungsvertrags, nicht im Krankenhausrecht, und sie greift immer dann, wenn absehbar ist, dass ein Dritter nicht alles zahlt.
§ 630c Abs. 3 BGB im Wortlaut
„Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren.“
Bei Wahlleistungen ist die Voraussetzung regelmäßig erfüllt: Die gesetzliche Kasse zahlt sie nicht, und ob ein Zusatztarif sie in voller Höhe trägt, weiß das Krankenhaus nicht. Textform heißt, dass ein lesbares Dokument genügt — Papier, PDF, E-Mail —, eine eigenhändige Unterschrift ist dafür nicht nötig. Nehmen Sie dieses Blatt mit. Es enthält den Tagessatz, den Sie später für die Erstattung brauchen, und es ist die einzige Gelegenheit, den Betrag vor der Behandlung schwarz auf weiß zu sehen.
Wer schickt Ihnen nach der Entlassung welche Rechnung?
Der Behandlungsvertrag kommt zwischen Ihnen und dem Krankenhaus zustande, die Wahlarztvereinbarung zwischen Ihnen und dem liquidationsberechtigten Arzt. Schuldner sind damit in beiden Fällen Sie — auch dann, wenn ein Versicherer am Ende zahlt. Die Ärzte dürfen ihre Forderung nach § 17 Absatz 3 des Krankenhausentgeltgesetzes selbst einziehen, einer Abrechnungsstelle übertragen oder dem Krankenhausträger überlassen; personenbezogene Daten gehen an eine externe Abrechnungsstelle nur mit Ihrer Einwilligung.
Rechnung 1
Krankenhaus, Wahlleistung Unterkunft
| Zuschlag, 4 Berechnungstage | 340 € |
| Entlassungstag | 0 € |
| Rechnungsbetrag | 340 € |
Rechnung 2 und folgende
Die beteiligten Ärzte
| Operateur | nach Gebührenziffern |
| Anästhesist | nach Gebührenziffern |
| Radiologie, Labor | nach Gebührenziffern |
| Anzahl der Absender | mehrere |
Gesetzliche Position
Zuzahlung an das Krankenhaus
| 5 Kalendertage | 50 € |
| Erstattung durch den Zusatztarif | 0 € |
| Bleibt bei Ihnen | 50 € |
Gerechnet mit dem Zweibettzimmer-Satz einer deutschen Universitätsklinik. Die ärztlichen Beträge bleiben hier offen, weil sie sich erst aus den tatsächlich erbrachten Gebührenziffern ergeben — eine feste Zahl gäbe es nur um den Preis einer Erfindung.
Steht ein Klinikaufenthalt an?
Für einen Termin, der schon feststeht, kommt ein neuer Vertrag zu spät — für den nächsten nicht. Wir rechnen die Tarife für Ihr Geburtsjahr durch und nennen den frühesten Versicherungsbeginn.
Beiträge berechnen lassenWie reichen Sie die Rechnungen ohne Rückfragen ein?
Der Versicherer prüft zwei Dinge: ob die berechnete Leistung vereinbart war und ob sie in den Tarif fällt. Beides lässt sich mit den richtigen Unterlagen in einem Zug zeigen.
- Die Wahlleistungsvereinbarung beilegen, nicht nur die Rechnung
Sie ist der Nachweis, dass die Unterkunft vor der Erbringung vereinbart war. Ohne sie entsteht die häufigste Rückfrage überhaupt.
- Die Aufenthaltsdauer erkennbar machen
Aufnahme- und Entlassungstag stehen auf der Krankenhausrechnung. Stimmen sie nicht mit der Zahl der berechneten Zuschlagstage überein, erklären Sie den Unterschied kurz — meist ist es der Entlassungstag oder eine Reservierung.
- Arztrechnungen einzeln und vollständig
Jede Gebührenziffer über dem 2,3-fachen Satz braucht eine schriftliche Begründung auf der Rechnung selbst. Fehlt sie, fragt der Versicherer beim Arzt nach — und das dauert.
- Fristen im Blick behalten
Die Zahlungsfrist der Klinik und die Bearbeitungszeit des Versicherers laufen unabhängig voneinander. Reichen Sie sofort nach Erhalt ein, dann fällt beides selten auseinander.
Was gilt, wenn Sie ohne Aufnahmegespräch in die Klinik kommen?
Bei einer unaufschiebbaren Aufnahme ist niemand in der Lage, Formulare zu lesen. Die Behandlung läuft dann als allgemeine Krankenhausleistung an, und das ist richtig so: Sie ist vollständig von der Kasse getragen und in nichts schlechter.
Die Wahlleistungen lassen sich nachholen, sobald Sie oder ein Bevollmächtigter dazu in der Lage sind. Wirksam werden sie ab diesem Zeitpunkt, denn vereinbart wird immer vor der Erbringung. Für die Tage davor bleibt es beim Mehrbettzimmer und beim diensthabenden Arzt — auch rückwirkend wird daraus keine Wahlleistung.
Ein Punkt lohnt den Anruf noch aus dem Krankenhausbett: Führt das Haus neben der Akutversorgung auch Kur- oder Rehabilitationsbehandlungen durch, verlangen viele Tarife eine Zusage des Versicherers. Bei einer Notfalleinweisung entfällt dieses Erfordernis in aller Regel — das ist die eine Stelle, an der die ungeplante Aufnahme dem Patienten hilft. Wie die einzelnen Gesellschaften das regeln, steht unter gemischte Anstalten.
Vorbereitet ins Aufnahmebüro
Wer die Wahlleistungen erst im Krankenhaus zum Thema macht, entscheidet unter Zeitdruck. Nennen Sie uns Ihr Geburtsjahr und die gewünschte Zimmerstufe — Sie bekommen die passenden Tarife schriftlich, bevor der Termin ansteht.
Angebot anfordernHäufige Fragen zur Zusatzversicherung im Krankenhaus
Wann muss ich die Wahlleistungen im Krankenhaus anmelden?
Im Aufnahmebüro, bevor die Behandlung beginnt. Nachträglich lässt sich eine Wahlleistung nicht mehr vereinbaren — was ohne Vereinbarung erbracht wurde, gilt als allgemeine Krankenhausleistung und ist mit der Fallpauschale abgegolten. Wer bei der Aufnahme nicht ansprechbar ist, holt die Vereinbarung nach, sobald es möglich ist; sie wirkt dann ab diesem Zeitpunkt.
Bekommt die Versicherung die Rechnung direkt vom Krankenhaus?
Der Behandlungsvertrag besteht zwischen Ihnen und dem Krankenhaus, deshalb geht die Rechnung zunächst an Sie. § 192 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes verpflichtet den Versicherer, Aufwendungen zu erstatten — die Rechnung muss also erst entstanden und eingereicht sein. Ob der Versicherer den Betrag unmittelbar an die Klinik überweist, klären Sie am besten vor der Aufnahme mit ihm ab.
Wer verlangt die zehn Euro Zuzahlung am Tag?
Das Krankenhaus. § 39 Absatz 4 Satz 1 des Fünften Sozialgesetzbuchs bestimmt, dass Versicherte ab 18 Jahren den Betrag je Kalendertag für längstens 28 Tage im Kalenderjahr an das Krankenhaus zahlen. Die Zuzahlung gehört zur Regelversorgung und bleibt auch mit einer Zusatzversicherung bestehen; ein Krankenhaustagegeld ist die übliche Antwort darauf.
Muss mich die Klinik vorher über die Kosten informieren?
Ja, und zwar aus zwei Vorschriften. Das Krankenhausentgeltgesetz verlangt die Unterrichtung über die Entgelte der Wahlleistungen im Einzelnen. Unabhängig davon bestimmt § 630c Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist, muss er vor Beginn der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren.
Was passiert, wenn kein Wahlleistungszimmer frei ist?
Dann wird der Zuschlag für diesen Tag nicht berechnet, weil die Leistung nicht erbracht wurde. Der Beitrag läuft aber weiter. Deshalb enthalten die Bedingungen von 38 der 38 Gesellschaften eine Regelung zum Tagegeld, das für solche Tage an die Stelle der Unterbringung tritt.
Was das Wort „stationär“ im Vertrag genau erfasst, steht unter stationäre Zusatzversicherung.