Krankenhauszusatzversicherung für Neugeborene
Krankenhauszusatzversicherung für Neugeborene: Wie läuft die Kindernachversicherung?
Für ein neugeborenes Kind gibt es einen Weg in den Versicherungsschutz, den kein späterer Antrag mehr eröffnet: ohne Gesundheitsprüfung, ohne Risikozuschlag, ohne Wartezeit — und rückwirkend ab Vollendung der Geburt. Er steht in § 198 des Versicherungsvertragsgesetzes und hängt an drei Voraussetzungen und einer Frist von zwei Monaten.
- Kinderbeiträge ab 0,30 € im Monat
- Anfrage kostenlos und unverbindlich
Kindernachversicherung: zwei Monate ab dem Geburtstag
2 Monatebleiben für die rückwirkende Anmeldung des Neugeborenen — danach ist der Weg ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit geschlossen.
Dazu muss ein Elternteil am Tag der Geburt versichert sein, und zwar nach § 198 Absatz 3 gegebenenfalls schon drei Monate lang.
§ 198 Abs. 1 VVG im Wortlaut
„Besteht am Tag der Geburt für mindestens einen Elternteil eine Krankenversicherung, ist der Versicherer verpflichtet, dessen neugeborenes Kind ab Vollendung der Geburt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten zu versichern, wenn die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgt. Diese Verpflichtung besteht nur insoweit, als der beantragte Versicherungsschutz des Neugeborenen nicht höher und nicht umfassender als der des versicherten Elternteils ist.“
An welchen drei Punkten die Kindernachversicherung scheitert
Der Anspruch aus § 198 klingt bedingungslos, hat aber drei Stellschrauben. Jede von ihnen wird in der Praxis regelmäßig übersehen, und alle drei entscheiden sich vor dem Geburtstermin, nicht danach.
- Die Zwei-Monats-Frist ab dem Tag der Geburt.
Sie ist eine Ausschlussfrist, keine Ordnungsfrist. Wer sie versäumt, kann das Kind weiterhin versichern — aber nur über einen gewöhnlichen Antrag mit Gesundheitsfragen und Wartezeit. Die ersten Wochen nach einer Geburt sind selten die Zeit für Papierkram, deshalb gehört die Anmeldung auf die Liste, die vor dem Termin geschrieben wird.
- Der bestehende Vertrag eines Elternteils.
Am Tag der Geburt muss mindestens ein Elternteil selbst eine stationäre Zusatzversicherung haben. Diese Voraussetzung lässt sich im Nachhinein durch nichts ersetzen — sie ist der eigentliche Grund, weshalb die Entscheidung über den eigenen Vertrag vor die Familienplanung gehört.
- Die Mindestversicherungsdauer des Elternteils.
Der Versicherer darf verlangen, dass der Elternvertrag schon eine Weile läuft. § 198 Absatz 3 zieht die Grenze bei drei Monaten, mehr darf nicht vereinbart werden. Mehrere Gesellschaften schöpfen diese drei Monate aus. Wer sieben Wochen vor dem Termin abschließt, erfüllt sie nicht mehr.
Alle drei Punkte laufen auf denselben Rat hinaus: Der richtige Zeitpunkt für den Elternvertrag liegt vor der Schwangerschaft. Warum das nicht nur für die Nachversicherung gilt, sondern auch für die Entbindung selbst, steht unter Krankenhauszusatzversicherung in der Schwangerschaft.
Der Zeitplan: von drei Monaten vor der Geburt bis acht Wochen danach
- Spätestens drei Monate vor dem Termin
Elternvertrag muss laufen
Damit auch eine vereinbarte Mindestversicherungsdauer erfüllt ist, sollte der Vertrag eines Elternteils zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen haben. Gerechnet wird ab Versicherungsbeginn, nicht ab Antragstellung — die Wochen der Risikoprüfung zählen also nicht mit.
- Am Tag der Geburt
Der Anspruch entsteht
Mit Vollendung der Geburt besteht der Anspruch auf Aufnahme des Kindes. Ab diesem Tag wirkt die spätere Anmeldung zurück, auch wenn sie erst Wochen später auf dem Schreibtisch des Versicherers liegt.
- In den ersten Tagen danach
Geburtsurkunde und Anmeldung
Für die Anmeldung werden die Daten des Kindes und der gewünschte Tarif gebraucht. Liegt die Geburtsurkunde noch nicht vor, hindert das die Anmeldung nicht — die Unterlage lässt sich nachreichen, die Frist dagegen nicht verlängern.
- Zwei Monate nach dem Geburtstag
Die Frist läuft ab
Bis zu diesem Tag muss die Anmeldung beim Versicherer sein. Danach steht nur noch der gewöhnliche Antrag offen, mit Gesundheitsfragen und den üblichen Wartezeiten.
- Ab Vollendung der Geburt
Beitragspflicht rückwirkend
Der Beitrag wird ab dem Geburtstag berechnet, nicht ab der Anmeldung. Bei Kinderbeiträgen in einstelliger Höhe fällt diese Rückrechnung kaum ins Gewicht.
Rechtzeitig vor dem Termin an den Elternvertrag denken
Wir prüfen, welche Gesellschaft die Nachversicherung ohne Mindestversicherungsdauer zusagt und welche Stufe für Eltern und Kind zusammenpasst.
Beiträge für die Familie anfordernWarum die Stufe der Eltern die Stufe des Kindes bestimmt
Die Formulierung „nicht höher und nicht umfassender“ wirkt beiläufig und ist die folgenreichste Zeile der ganzen Vorschrift. Sie bedeutet: Über die Nachversicherung bekommt das Kind genau das, was der versicherte Elternteil hat — und nichts darüber hinaus.
| Vertrag des Elternteils | Was das Kind ohne Prüfung bekommt | Was ein Antrag mit Prüfung kosten würde |
|---|---|---|
| Einbettzimmer mit Wahlarzt | Einbettzimmer mit Wahlarzt | entfällt — die höchste Stufe steht bereits offen |
| Zweibettzimmer mit Wahlarzt | Zweibettzimmer mit Wahlarzt | Aufstieg ins Einbettzimmer nur über einen eigenen Antrag |
| Nur ärztliche Wahlleistung | Nur ärztliche Wahlleistung | Zimmerstufe nur über einen eigenen Antrag |
| Krankenhaustagegeld | Krankenhaustagegeld in gleicher Höhe | Wahlleistungen nur über einen eigenen Antrag |
Daraus folgt eine Empfehlung, die vor der Geburt greift und danach nicht mehr: Wer für das Kind die höhere Stufe wünscht, muss sie zuerst für sich selbst abschließen. Ein Aufstieg nachträglich ist möglich, verlangt aber für die Mehrleistung eine erneute Gesundheitsprüfung und eine neue Wartezeit — und bei einem Säugling mit auffälligem Befund ist genau das der Punkt, an dem es teuer oder unmöglich wird.
Die zweite Folge betrifft die Eltern selbst: Beide Elternverträge zählen. Hat ein Elternteil das Zweibettzimmer und der andere das Einbettzimmer, richtet sich die Nachversicherung nach dem Vertrag, in den das Kind aufgenommen wird. Es lohnt sich also, vorher zu vergleichen, welcher der beiden Verträge die bessere Grundlage bietet.
Was ein Neugeborenes im Monat kostet
Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter, und ein Säugling hat das niedrigste, das es gibt. Im Tarifbestand beginnen die Kinderbeiträge bei 0,30 € im Monat; in der Mitte der 92 Angaben stehen 4,31 €. Über ein Jahr gerechnet sind das 51,72 €.
Bei Tarifen, die eine Rückstellung fürs Alter bilden, hat der frühe Beginn eine zweite Wirkung, die sich erst in Jahrzehnten zeigt: Die Ansparzeit beginnt mit dem ersten Lebenstag. Ein Vertrag, der ab der Geburt läuft, trägt bis zum sechzigsten Lebensjahr sechs Jahrzehnte Rückstellung — kein späterer Abschluss holt das auf. Welche Kalkulationsart dahintersteht, erklärt die Seite zur Alterungsrückstellung.
Für ältere Kinder, die den Weg über die Nachversicherung nicht mehr gehen können, gilt der gewöhnliche Antrag. Was dort zählt und worauf ein Kindertarif geprüft gehört, steht unter Für Kinder. Ob sich Eltern und Kinder auf einem Schein zusammenfassen lassen, unter Für Familien.
Das Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen
Nennen Sie uns den Geburtstermin oder den Geburtstag und den bestehenden Vertrag eines Elternteils. Sie erhalten die Unterlagen für die Nachversicherung und den Beitrag für das Kind.
Angebot anfordernHäufige Fragen zur Krankenhauszusatzversicherung für Neugeborene
Wie lange nach der Geburt kann ich mein Baby anmelden?
Zwei Monate, gerechnet ab dem Tag der Geburt. § 198 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes verlangt, dass die Anmeldung spätestens dann rückwirkend erfolgt. Die Frist ist eine Ausschlussfrist: Wer sie verstreichen lässt, verliert nicht den Zugang zur Versicherung, wohl aber den Verzicht auf Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.
Braucht ein Elternteil dafür selbst eine Krankenhauszusatzversicherung?
Ja, und zwar am Tag der Geburt. Ohne bestehenden Vertrag eines Elternteils gibt es keine Kindernachversicherung. Zusätzlich darf der Versicherer eine Mindestversicherungsdauer verlangen — höchstens drei Monate, so die Grenze in § 198 Absatz 3. Wer also erst in der Schwangerschaft an den Vertrag denkt, sollte spätestens im zweiten Drittel handeln.
Bekommt das Baby dieselbe Zimmerstufe wie die Eltern?
Höchstens dieselbe. Der Gesetzeswortlaut lautet, der Schutz des Neugeborenen dürfe „nicht höher und nicht umfassender“ sein als der des versicherten Elternteils. Wer selbst das Zweibettzimmer versichert hat, bekommt für das Kind auf diesem Weg keine Einbettzimmerdeckung ohne Prüfung. Die Stufe der Eltern legt damit die Stufe des Kindes fest.
Gilt der Schutz auch für angeborene Erkrankungen?
Die Nachversicherung schließt Risikozuschläge und Wartezeiten aus, und mehrere Gesellschaften sagen in ihren Versicherungsbedingungen den Schutz für Geburtsschäden sowie für angeborene Krankheiten und Gebrechen ausdrücklich zu. Genau das unterscheidet diesen Weg vom späteren Einzelantrag, bei dem eine angeborene Erkrankung regelmäßig zu einem Ausschluss führt.
Gilt dasselbe bei einer Adoption?
Weitgehend. § 198 Absatz 2 stellt die Adoption der Geburt gleich, solange das Kind im Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. Ein Unterschied bleibt: Besteht eine höhere Gefahr, darf der Versicherer hier einen Risikozuschlag vereinbaren — allerdings höchstens bis zur einfachen Beitragshöhe, der Beitrag darf sich also höchstens verdoppeln.