Zum Inhalt springen
krankenhausversicherung-24.de Angebot anfordern

Private Krankenhauszusatzversicherung

Private Kranken­haus­zusatz­versicherung: Was ist daran eigentlich „privat“?

Nicht der Patientenstatus und nicht die Klinik, sondern der Vertrag. Er wird beantragt und angenommen, er kennt Gesundheitsfragen, Zuschläge und Kündigungsfristen — lauter Dinge, die es in der gesetzlichen Kasse nicht gibt. Wer die Regeln dahinter kennt, unterschreibt ruhiger.

  • Vertragsregeln aus VVG und VAG im Wortlaut
  • Anfrage kostenlos und unverbindlich

Gesundheitsangaben: Rücktrittsrecht endet nach fünf Jahren

fünf Jahre

nach Vertragsschluss erlöschen die Rechte des Versicherers aus § 19 Absatz 2 bis 4 VVG — bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht sind es zehn.

Diese Frist gibt es nur im privaten Vertrag. Eine Kassenmitgliedschaft kennt weder Antrag noch Annahme und deshalb auch keinen Rücktritt.

Privatrechtlicher Vertrag neben der gesetzlichen Kasse

Das Wort „privat“ führt in diesem Zusammenhang doppelt in die Irre. Es beschreibt weder eine Privatklinik noch den Wechsel in die private Krankenvollversicherung, sondern die Rechtsnatur des Vertrags: ein Versicherungsvertrag zwischen zwei Parteien, geregelt im Versicherungsvertragsgesetz, beaufsichtigt nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Daraus folgt alles Weitere — dass jemand entscheidet, ob Sie angenommen werden, dass Ihre Angaben eine Rolle spielen und dass der Beitrag nicht für immer feststeht.

Antrag gestellt — welche vier Antworten kann der Versicherer geben?

Ein Antrag ist ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags. Der Versicherer darf es annehmen, verändert annehmen oder ausschlagen. In der Krankenzusatzversicherung sind daraus vier Ergebnisse geworden, die im Antragsverfahren regelmäßig vorkommen. Bei 2 Gesellschaften von 38 nennen die Angaben zur Gesundheitsprüfung die mittleren beiden ausdrücklich.

  1. Annahme zum Normalbeitrag

    Der Regelfall. Der Versicherungsschein nennt Tarif, Beitrag und Beginn; damit ist die Sache erledigt.

  2. Annahme mit Risikozuschlag

    Der Beitrag steigt um einen prozentualen oder festen Betrag, die Leistung bleibt vollständig. Steigt die Prämie dadurch um mehr als zehn Prozent, dürfen Sie nach § 19 Absatz 6 des Versicherungsvertragsgesetzes innerhalb eines Monats fristlos kündigen — darauf muss der Versicherer Sie hinweisen.

  3. Annahme mit Leistungsausschluss

    Eine bestimmte Erkrankung oder ein bestimmtes Organ bleibt außen vor, der Beitrag bleibt unverändert. Auch hier gilt das Kündigungsrecht aus § 19 Absatz 6, weil eine Gefahr ausgeschlossen wird.

  4. Ablehnung

    Der Vertrag kommt nicht zustande. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht in der Zusatzversicherung nicht — anders als in der gesetzlichen Kasse, in die man kraft Gesetzes gelangt.

Neben dem Gesundheitszustand steht häufig eine zweite Grenze im Tarif: das Höchstaufnahmealter. In den erfassten Daten ist es bei 4 Gesellschaften als feste Zahl hinterlegt, die übrigen nennen im Tarifblatt keine. Wer den Abschluss aufschiebt, stößt zuerst auf diese Zahl.

§ 19 VVG: Gefragt werden muss, erzählt werden muss nicht

Die Anzeigepflicht ist fragegebunden. Nach dem Wortlaut des § 19 Absatz 1 hat der Versicherungsnehmer bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Eine allgemeine Pflicht, von sich aus alles zu erzählen, gibt es also nicht — wohl aber die Pflicht, die gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.

Was passiert, wenn dabei etwas schiefgeht, hängt am Verschulden. Das Gesetz staffelt sorgfältig, und die unterste Stufe ist harmloser, als viele befürchten.

Wie die Frage falsch beantwortet wurdeWas der Versicherer darfFundstelle
ohne Verschulden oder einfach fahrlässig kein Rücktritt; nur Kündigung mit einer Frist von einem Monat § 19 Abs. 3 VVG
grob fahrlässig Rücktritt — aber ausgeschlossen, wenn der Vertrag auch bei Kenntnis zustande gekommen wäre, sei es zu anderen Bedingungen § 19 Abs. 2 und 4 VVG
in den Fällen des Absatzes 4 rückwirkende Anpassung des Vertrags: Risikozuschlag oder Leistungsausschluss § 19 Abs. 4 VVG
vorsätzlich Rücktritt § 19 Abs. 2 VVG

Alle diese Rechte stehen dem Versicherer nur zu, wenn er vorher durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat, und sie entfallen, wenn er den Umstand ohnehin kannte. Das ist kein Nebensatz: Fehlt der Hinweis, bleibt die Staffel ohne Wirkung.

Nach fünf Jahren ist Schluss — außer bei Arglist

§ 21 des Versicherungsvertragsgesetzes zieht zwei zeitliche Linien und eine inhaltliche. Die erste: Der Versicherer muss seine Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen, gerechnet ab Kenntnis. Die zweite: Nach fünf Jahren erlöschen sie, bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung nach zehn. Die dritte ist die wichtigste und heißt in der Rechtssprache Kausalitätsgegenbeweis.

Kausalität nach § 21 Abs. 2 VVG

Die Leistung bleibt, wenn der Umstand nichts damit zu tun hatte

Tritt der Versicherer nach einem Versicherungsfall zurück, bleibt er zur Leistung verpflichtet, wenn sich die Verletzung der Anzeigepflicht auf einen Umstand bezieht, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für den Umfang der Leistungspflicht ursächlich ist. Wer eine Knieoperation verschwiegen hat und Jahre später wegen einer Herzerkrankung im Krankenhaus liegt, behält seinen Anspruch. Bei arglistiger Verletzung hilft dieser Einwand nicht mehr.

Praktisch folgt daraus ein sehr einfacher Rat: Beantworten Sie die Fragen so genau, wie Sie können, und lassen Sie im Zweifel lieber eine Angabe zu viel stehen. Ein Risikozuschlag kostet ein paar Euro im Monat. Eine arglistig falsche Angabe kostet den Vertrag — ohne zeitliche Grenze, die weiterhilft.

Wer darf den Beitrag ändern — und ab welcher Abweichung?

Der Beitrag eines privaten Vertrags steht nicht für die Laufzeit fest, aber er lässt sich auch nicht frei ändern. § 203 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes bindet die Neufestsetzung an drei Voraussetzungen, die zusammen vorliegen müssen: eine nicht nur als vorübergehend anzusehende Veränderung einer für die Kalkulation maßgeblichen Rechnungsgrundlage, die Beschränkung auf die beiden im Gesetz genannten Rechnungsgrundlagen und die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.

Welche Rechnungsgrundlagen gemeint sind, sagt Satz 3 derselben Vorschrift abschließend: die Versicherungsleistungen und die Sterbewahrscheinlichkeiten. Zinsentwicklung, Verwaltungskosten oder Stornoquoten tragen eine Anpassung nicht.

10 %Abweichung bei den Versicherungsleistungen löst die Überprüfung aus
fünf %dieselbe Schwelle bei den Sterbewahrscheinlichkeiten
jährlichmuss der Versicherer je Tarif vergleichen
zwei. Monatdanach wird die Neufestsetzung wirksam

Die Schwellen stehen in § 155 Absätze 3 und 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Sie dürfen in den Bedingungen abgesenkt werden — und genau das erklärt, warum Beiträge bei der einen Gesellschaft alle paar Jahre spürbar springen und bei der anderen häufiger, dafür in kleineren Schritten steigen. Eine jährliche Erhöhung von selbst gibt es nicht; ohne Überschreiten des auslösenden Faktors bleibt der Beitrag, wo er ist.

Welcher Tarif nimmt Sie zu welchen Bedingungen an?

Wir klären vorab, welche Gesellschaft für Ihre Ausgangslage in Frage kommt, und nennen Ihnen Beitrag und Annahmebedingungen schriftlich — bevor irgendwo ein Antrag liegt.

Beiträge berechnen lassen

Alterungsrückstellung: freiwillig kalkuliert, an die Gesellschaft gebunden

§ 146 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes verpflichtet nur die substitutive Krankenversicherung zum Betrieb nach Art der Lebensversicherung. Eine Krankenhauszusatzversicherung ersetzt den gesetzlichen Schutz nicht, sondern ergänzt ihn — für sie gilt die Pflicht also nicht. Der Versicherer darf wählen, und die Wahl ist der wichtigste Grund dafür, dass zwei Tarife mit gleicher Leistung sehr verschiedene Beiträge aufrufen.

In den erfassten Daten kalkulieren 32 Gesellschaften von 38 mit Alterungsrückstellung. Solche Tarife legen von Beginn an einen Teil des Beitrags für spätere Jahre zurück; sie starten höher und verlaufen flacher. Wird der Vertrag nach Art der Lebensversicherung geführt, gilt nach § 195 Absatz 1 Satz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes außerdem die unbefristete Vertragsdauer.

Wechsel innerhalb der Gesellschaft

  • § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG gibt ein Tarifwechselrecht bei bestehendem Versicherungsverhältnis
  • die gebildete Rückstellung wird angerechnet
  • für Mehrleistungen darf eine erneute Prüfung verlangt werden
  • erworbene Rechte aus dem bisherigen Tarif bleiben erhalten

Wechsel zu einer anderen Gesellschaft

  • § 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG beschränkt die Mitnahme auf den Umfang des Basistarifs
  • und setzt einen Vertrag voraus, der den gesetzlichen Schutz ersetzen kann
  • ein Zusatztarif erfüllt diese Voraussetzung nicht
  • der neue Vertrag beginnt mit dem dann erreichten Eintrittsalter

Wer also über einen Anbieterwechsel nachdenkt, rechnet nicht nur zwei Beiträge gegeneinander, sondern auch die Jahre, die im alten Vertrag stecken. Für die Frage, welcher Tarif die Kalkulation mit Rückstellung führt, hilft der Tarifvergleich; was der Beitrag in den einzelnen Altersgruppen erreicht, steht unter Was es kostet.

Welche Kündigungsrechte hat der Versicherungsnehmer?

§ 205 des Versicherungsvertragsgesetzes gibt dem Versicherungsnehmer zwei Wege aus dem Vertrag, und beide sind großzügiger, als der Vertrag selbst oft erscheinen lässt.

  1. Zum Ende eines Versicherungsjahres, mit drei Monaten Frist

    Das ordentliche Kündigungsrecht besteht bei einer Laufzeit von mehr als einem Jahr zum Ende des ersten und jedes folgenden Jahres, vorbehaltlich einer vereinbarten Mindestversicherungsdauer. Es lässt sich auf einzelne versicherte Personen oder einzelne Tarife beschränken.

  2. Innerhalb von zwei Monaten nach einer Beitragserhöhung

    Erhöht der Versicherer die Prämie aufgrund einer Anpassungsklausel oder mindert er Leistungen, kann gekündigt werden — und zwar mit Wirkung auf den Zeitpunkt, zu dem die Änderung wirksam werden soll. Die Frist läuft ab Zugang der Mitteilung.

Umgekehrt ist die Lage enger. Ist das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers gesetzlich oder vertraglich ausgeschlossen, kommt er an den Vertrag nur noch über die Beitragsanpassung heran — was zugleich die Voraussetzung dafür ist, dass er überhaupt anpassen darf. Wo es nicht ausgeschlossen ist, steht die Möglichkeit offen. Welche Kalkulationsart die einzelnen Gesellschaften führen, ist deshalb mehr als eine Frage des Beitragsverlaufs.

Privat versichert und trotzdem Kassenpatient: wie das zusammengeht

Die Verwirrung entsteht aus einem einzigen Wort, das in zwei Bedeutungen benutzt wird. „Privat versichert“ meint im Sprachgebrauch die Vollversicherung, die an die Stelle der Kasse tritt. Bei einem Zusatztarif tritt nichts an die Stelle von irgendetwas: Sie bleiben Mitglied Ihrer Krankenkasse, zahlen dort weiter Beitrag und legen weiter die Gesundheitskarte vor.

Im Krankenhaus verschiebt sich das für die Dauer des Aufenthalts, und zwar genau so weit, wie Sie es vereinbart haben. Die Behandlung selbst rechnet das Haus mit Ihrer Kasse ab. Nur die zusätzlich bestellten Positionen — Zimmer und Arzt — laufen über den privaten Weg und damit über Ihren Zusatztarif. Was das für den Ablauf bedeutet, steht unter Zusatzversicherung fürs Krankenhaus; wo die Grenze im Detail verläuft, unter Privatpatient im Krankenhaus.

Einen privaten Vertrag, dessen Bedingungen Sie kennen

Nennen Sie uns Ihr Geburtsjahr und Ihre Ausgangslage. Sie bekommen die in Frage kommenden Tarife schriftlich — mit Beitrag, Annahmebedingungen und der Kalkulationsart, nach der die Gesellschaft rechnet.

Angebot anfordern

Häufige Fragen zur privaten Krankenhauszusatzversicherung

Was ist an einer privaten Krankenhauszusatzversicherung privat?

Der Vertrag selbst. Er kommt durch Antrag und Annahme zustande, der Versicherer darf die Annahme von Gesundheitsangaben abhängig machen, einen Zuschlag verlangen oder ablehnen, und beide Seiten haben Kündigungsrechte. Die gesetzliche Kasse kennt nichts davon: Dort entsteht die Mitgliedschaft kraft Gesetzes, ohne Annahmeentscheidung und ohne Prüfung.

Wie lange kann der Versicherer wegen falscher Gesundheitsangaben zurücktreten?

§ 21 Absatz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes setzt die Grenze bei fünf Jahren nach Vertragsschluss, bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht bei zehn Jahren. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind, gilt die Grenze nicht. Zusätzlich muss der Versicherer seine Rechte binnen eines Monats geltend machen, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat.

Darf der Versicherer den Beitrag einfach erhöhen?

Nur unter drei Bedingungen zugleich: Eine für die Kalkulation maßgebliche Rechnungsgrundlage muss sich nicht nur vorübergehend verändert haben, maßgeblich sind dabei allein die Versicherungsleistungen und die Sterbewahrscheinlichkeiten, und ein unabhängiger Treuhänder muss der Anpassung zustimmen. Die Neufestsetzung wirkt zu Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung.

Nehme ich die Alterungsrückstellung zu einem anderen Versicherer mit?

Das Mitnahmerecht des § 204 Absatz 1 Nummer 2 des Versicherungsvertragsgesetzes ist auf den Teil beschränkt, dessen Leistungen dem Basistarif entsprechen, und setzt den gleichzeitigen Abschluss eines Vertrags voraus, der den gesetzlichen Schutz ersetzen kann. Ein Zusatztarif erfüllt das nicht. Innerhalb derselben Gesellschaft ist der Tarifwechsel unter Anrechnung dagegen ausdrücklich vorgesehen.

Werde ich damit zum Privatpatienten?

Im Krankenhaus werden Sie privatärztlich behandelt und privat abgerechnet, sobald Sie die Wahlleistungen vereinbart haben. Überall sonst bleibt alles wie bisher: Beim Hausarzt, in der Apotheke und bei der Terminvergabe legen Sie weiter die Gesundheitskarte vor, und der Kassenbeitrag läuft unverändert weiter.